Estland Konsularfoto — Foto-Checker
Dieses Dokument in Zahlen
Mit diesen Zahlen wird deine Datei verglichen. Woher sie stammen, steht weiter unten.
- Größe40 × 50 mm
- Kopfhöhe70–80 % der Bildhöhe
- Augenlinie55–70 % von der Unterkante
- HintergrundHell, einfarbig
- Datei1024–5120 KB
- Alter des Fotosvon der Behörde nicht veröffentlicht
Woher diese Zahlen stammen
Wörtlich abgeglichen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen von Ministry of Foreign Affairs of Estonia und wurden wörtlich mit dem amtlichen Text abgeglichen. Zuletzt geprüft am 17. Mai 2026.
Wir schreiben nicht nur, woher die Zahlen stammen, sondern auch, wie genau sie geprüft wurden — eine allgemeine Regel und eine exakte Zahl sind nicht dasselbe Versprechen.
Amtliche Quelle öffnenSo funktioniert's
- Ausschnitt und Größe: 40 × 50 mm, der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
- Hintergrund: Hell, einfarbig, gleichmäßig im ganzen Bild. Kein Muster, kein Schatten hinter dem Kopf, sonst nichts im Bild.
- Kopfhaltung: Schau gerade ins Objektiv, den Kopf aufrecht — nicht geneigt, nicht gedreht. Beide Augen offen und auf gleicher Höhe, das Gesicht gleichmäßig beleuchtet, die Schultern zur Kamera.
Wie dieses Foto eingereicht wird
Du reichst das Foto selbst ein
Bei diesem Dokument bereitest du das Foto selbst vor und reichst es selbst ein. Alles, was nicht zur Vorgabe passt, kommt deshalb erst nach dem Antrag als Ablehnung zurück. Die Datei vorher zu prüfen ist der billigste Schritt im ganzen Verfahren.
Die Anforderungen stammen von Photo requirements 2024 PDF. Zuletzt mit der Quelle abgeglichen am 17. Mai 2026.
Was diese Prüfung abdeckt
Wir messen, was die Datei hergibt: Proportionen, Position, Farbe, Schärfe. Wir wissen nicht, wann das Foto entstanden ist, ob es bearbeitet wurde und wie der Sachbearbeiter entscheidet. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den Vorgaben von Ministry of Foreign Affairs of Estonia. Die Entscheidung selbst bleibt dort.
Was wir prüfen
- Bildformat, Kopfhöhe und Augenlinie — in Millimetern und Prozent
- Neigung und Drehung des Kopfes, Blick in die Kamera, offene Augen, geschlossener Mund
- Wie gleichmäßig der Hintergrund ist und ob seine Farbe der Vorgabe entspricht
- Schärfe, Schatten und ausgebrannte Lichter, Reflexionen auf der Brille, rote Augen
- Format, Pixelmaße, Dateigröße und Seitenverhältnis
Was wir nicht prüfen
- Die Entscheidung der Behörde. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den veröffentlichten Vorgaben — nicht, dass das Foto angenommen ist.
- Wann das Bild entstanden ist. Wir lesen das Datum aus der Datei, sofern es erhalten ist — beim erneuten Speichern geht es verloren, und viele Behörden verlangen ein aktuelles Foto.
- Ob das Bild bearbeitet wurde. Retusche, Filter und KI-Änderungen lassen sich aus einer Datei nicht nachweisen, und manche Länder verbieten sie ausdrücklich.
- Ob du dieses Bild schon einmal eingereicht hast. Manche Behörden lehnen ein Foto ab, das bereits in einem früheren Antrag verwendet wurde.
- Wie das Foto gedruckt wird. Papier, Zuschnitt und Druckqualität lassen sich aus einer Datei nicht beurteilen.
- Den Antragsweg. Manche Länder verlangen einen Code von einem zugelassenen Fotografen oder nehmen das Bild selbst in der Behörde auf — eine Dateiprüfung ersetzt das nicht.
Was für ein Dokument das ist
Das Konsularfoto ist jenes, das einem Visum- oder Konsularantrag bei einer estnischen Vertretung beiliegt. Seine Vorgaben druckt das Außenministerium in derselben Datei wie die allgemeinen Regeln für Dokumentfotos, deshalb stimmen die Zahlen bis zur letzten Stelle überein: 40 × 50 mm, Gesicht bei 70–80 % des Bildes, heller einfarbiger Hintergrund, ein aktuelles Farbfoto ohne Bearbeitung. Unterschiedlich ist nicht das Bild, sondern wo und mit welchem Antrag du es abgibst.