Foto für Visum, Aufenthaltstitel (MIGRIS) und Pass Litauens 2026: Anforderungen und Größe

Kurz. Im Jahr 2026 wird für litauische Dokumente ein Foto von 40x60 mm (oder 35x45 mm) benötigt, bei dem das Gesicht 70-80 % einnimmt, aufgenommen vor einem hellen Hintergrund und nicht älter als 6 Monate.
- Die offizielle Größe eines Papierfotos für litauische Dokumente beträgt 40 x 60 mm (daraus werden 35 x 45 mm ausgeschnitten), für Visa werden oft direkt 35 x 45 mm akzeptiert.
- Das Gesicht muss 70–80 % der Fotohöhe einnehmen (der Abstand vom Kinn bis zum Scheitel sollte 31–35 mm betragen).
- Der Hintergrund muss sehr hell, einfarbig (weiß oder hellgrau), ohne Schatten und Fremdkörper sein.
- Das Foto darf nicht früher als 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung aufgenommen worden sein.
- Kinder unter 2 Jahren müssen bei der Antragstellung nicht anwesend sein, in diesem Fall müssen jedoch zwei identische ausgedruckte Fotos vorgelegt werden.
Das Migrationsdepartement beim Innenministerium Litauens (Migracijos departamentas) legt strenge Regeln für Fotos für Personalausweise, Pässe, Visa und befristete Aufenthaltstitel (über das MIGRIS-System) fest. Obwohl bei den meisten erwachsenen Antragstellern die biometrischen Daten (einschließlich Foto) direkt in der Behörde während des Besuchs erfasst werden, bleiben Papierfotos für die Beantragung von Visa, die Einreichung von Dokumenten über Konsulate sowie für Kinder unter 2 Jahren, die nicht persönlich anwesend sind, obligatorisch.
Was sich geändert hat und aktuelle Anforderungen 2026
Gemäß den offiziellen Regeln des litauischen Migrationsdepartements muss das Foto auf hochwertigem, dünnem Fotopapier mit glatter Oberfläche gedruckt sein. Für die meisten inländischen Dokumente wird eine Größe von 40 x 60 mm verlangt, aus der bei der Bearbeitung ein Standardrechteck von 35 x 45 mm ausgeschnitten wird. Für Visumanträge wird in der Regel direkt das Format 35 x 45 mm eingereicht.
| Parameter | Offizielle Anforderung des litauischen Migrationsdepartements |
|---|---|
| Fotogröße | 40 x 60 mm (zum Ausschneiden von 35 x 45 mm) oder 35 x 45 mm (für Visa) |
| Gesichtsproportionen | 70–80 % der Fotohöhe (vom Kinn bis zum Scheitel — 31–35 mm) |
| Abstände | 2–4 mm vom oberen Rand bis zum Scheitel; 8–10 mm vom Kinn bis zum unteren Rand |
| Hintergrund | Sehr hell, einfarbig (weiß oder hellgrau), ohne Schatten und Muster |
| Alter des Fotos | Nicht früher als 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung aufgenommen |
| Anzahl | Abhängig vom Dokument (in der Regel 1 für ein Visum, 2 identische für Kinder unter 2 Jahren) |
Wen dies betrifft
Diese Anforderungen sind obligatorisch für:
- Ausländer (insbesondere Ukrainer), die Dokumente für ein nationales Visum D oder ein Schengen-Visum einreichen.
- Antragsteller im MIGRIS-System, wenn das System das Hochladen eines digitalen Fotos erfordert oder wenn der Antragsteller Dokumente über einen externen Dienstleister einreicht.
- Kinder unter 2 Jahren. Ihre Anwesenheit bei der Antragstellung ist nicht obligatorisch. Wenn das Kind nicht anwesend ist, müssen die Eltern zwei identische Fotos vorlegen, die dem Alter des Kindes entsprechen.
- Litauische Staatsbürger, die einen Pass oder einen Personalausweis (ID-Karte) über diplomatische Vertretungen im Ausland beantragen.
Was jetzt zu tun ist
- Überprüfen Sie die Notwendigkeit eines Fotos: Wenn Sie den Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Litauen persönlich in einer Filiale des Migrationsdepartements stellen, werden Sie vor Ort fotografiert. Wenn Sie Dokumente für ein Visum oder für ein Kind unter 2 Jahren einreichen — machen Sie das Foto im Voraus.
- Beachten Sie die Anforderungen an die Pose: Sitzen Sie gerade, schauen Sie direkt in das Objektiv. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, der Mund geschlossen. Haare dürfen das Gesicht oder die Augen nicht verdecken.
- Achten Sie auf Brillen und Kopfbedeckungen: Kopfbedeckungen sind verboten (außer aus religiösen Gründen, aber das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn muss frei sein). Brillen sind nur für diejenigen erlaubt, die sie ständig tragen, wobei die Gläser nicht getönt sein dürfen und das Gestell die Augen nicht verdecken darf. Blitzreflexionen auf den Gläsern sind nicht zulässig.
- Drucken Sie richtig: Das Foto muss auf hochwertigem Papier ohne weiße Ecken, Knicke, Flecken oder Kratzer gedruckt sein.
Häufige Fehler
- Falscher Hintergrund: Verwendung eines dunklen, farbigen oder strukturierten Hintergrunds sowie das Vorhandensein von Schatten des Kopfes auf dem Hintergrund.
- Falsche Proportionen: Das Gesicht ist zu groß oder zu klein (es muss genau 31–35 mm vom Kinn bis zum Scheitel betragen).
- Retusche: Es ist verboten, Software zu verwenden, um Gesichtszüge, Augen- oder Hautfarbe zu verändern.
- Altes Foto: Einreichen eines Fotos, das vor mehr als 6 Monaten aufgenommen wurde oder bereits in früheren Visa oder Pässen verwendet wurde.
Die Regeln ändern sich häufig — überprüfen Sie vor dem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
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Offizielle Quellen
Fragen
- Muss ich mein eigenes Foto für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Litauen mitbringen?
- Wenn Sie den Antrag persönlich beim Migrationsdepartement stellen, wird Ihr Foto vor Ort mit biometrischen Geräten aufgenommen. Ein Papierfoto wird nur in Ausnahmefällen benötigt, z. B. für Kinder unter 2 Jahren, die bei der Antragstellung nicht anwesend sind.
- Welche Fotogröße ist für ein litauisches Visum erforderlich?
- Für ein Visum wird in der Regel ein Standardfoto in der Größe 35 x 45 mm (oder 40 x 60 mm, aus dem das gewünschte Format ausgeschnitten wird) verlangt. Das Gesicht muss 70–80 % der Bildfläche einnehmen.
- Darf man mit Brille fotografiert werden?
- Ja, aber nur, wenn Sie diese ständig tragen. Die Gläser dürfen nicht getönt sein, das Gestell darf die Augen nicht verdecken und es dürfen keine Lichtreflexionen auf dem Glas vorhanden sein.