Visum- und eVisa-Foto für Südafrika 2026: Anforderungen an Größe 35x45 mm, Hintergrund und Upload

Kurz. Für ein Visum oder eVisa für Südafrika im Jahr 2026 ist ein Farbfoto (35x45 mm) auf weißem oder hellgrauem Hintergrund erforderlich, das nicht älter als 6 Monate ist.
- Fotogröße: 35x45 mm für die Einreichung in Papierform, mindestens 600x800 Pixel für eVisa.
- Hintergrund: ausschließlich weiß oder hellgrau, ohne Schatten und Muster.
- Digitales Format: JPEG, Dateigröße bis zu 1 MB.
- Das Gesicht muss 70-80 % der Fotofläche einnehmen (Kopfhöhe ca. 34,5 mm).
- Das Foto darf bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.
Was sich geändert hat
Mit der Ausweitung des elektronischen Visumsystems (eVisa) hat das Innenministerium der Republik Südafrika (DHA) die Anforderungen an digitale Fotos aktualisiert und standardisiert. Für einen erfolgreichen Upload in das ePermits-System muss das Foto strengen technischen Parametern entsprechen. Für die Einreichung in Papierform über die VFS Global Visazentren bleiben die Anforderungen an physische Fotos unverändert.
| Parameter | Papiervisum (VFS Global) | Elektronisches Visum (eVisa) |
|---|---|---|
| Größe | 35 x 45 mm | Mindestens 600 x 800 Pixel |
| Hintergrund | Weiß oder hellgrau | Weiß oder hellgrau |
| Dateiformat | Gedruckt auf hochwertigem Fotopapier (2 Stk.) | Nur JPEG (.jpg) |
| Dateigröße | - | Bis zu 1 MB |
| Gültigkeitsdauer | Nicht älter als 6 Monate | Nicht älter als 6 Monate |
Wen dies betrifft
Diese Anforderungen sind obligatorisch für Staatsbürger der Ukraine und andere Ausländer, die ein Visum für Südafrika jeglicher Art (Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studentenvisum) beantragen, sei es elektronisch (eVisa) oder über Konsulate bzw. VFS Global Visazentren.
Was jetzt zu tun ist
- Machen Sie ein neues Foto: Wenden Sie sich an ein Fotostudio oder machen Sie das Foto selbst und stellen Sie sicher, dass es innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
- Überprüfen Sie die Proportionen: Das Gesicht muss 70-80 % der Fotofläche einnehmen. Die Kopfhöhe vom Kinn bis zum Scheitel sollte etwa 34,5 mm betragen. Der Abstand vom oberen Rand des Fotos bis zu den Haaren beträgt ca. 3 mm.
- Passen Sie Beleuchtung und Hintergrund an: Verwenden Sie eine gleichmäßige Beleuchtung ohne Schatten auf dem Gesicht oder Hintergrund. Der Hintergrund muss einfarbig weiß oder hellgrau sein.
- Bereiten Sie die digitale Datei vor: Speichern Sie das Foto für den eVisa-Antrag im JPEG-Format mit einer Auflösung von mindestens 600x800 Pixeln (empfohlen 600 DPI) und einer Dateigröße von bis zu 1 MB.
- Drucken Sie es für die Offline-Einreichung aus: Wenn Sie Dokumente über VFS Global einreichen, drucken Sie zwei identische Kopien auf hochwertigem mattem oder glänzendem Fotopapier aus.
Häufige Fehler
- Falscher Gesichtsausdruck: Lächeln oder Stirnrunzeln sind verboten. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, der Mund geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar.
- Brillen und Kopfbedeckungen: Sonnenbrillen und Brillen mit dickem Gestell oder Reflexionen führen zur Ablehnung. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt, wobei das Gesicht vom Kinn bis zum oberen Teil der Stirn vollständig sichtbar sein muss.
- Fotobearbeitung: Es ist verboten, Filter zu verwenden, die Haut zu retuschieren oder den Hintergrund in Grafikeditoren künstlich zu verändern.
Die Regeln ändern sich häufig – überprüfen Sie vor dem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
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Offizielle Quellen
Fragen
- Kann ich ein Passfoto für ein Visum für Südafrika verwenden?
- Ja, aber nur, wenn der Pass vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde und das Foto vollständig den Visumanforderungen Südafrikas entspricht (35x45 mm, weißer oder hellgrauer Hintergrund).
- Welche Dateigröße ist für den eVisa-Upload erforderlich?
- Das digitale Foto für das elektronische Visum muss im JPEG-Format vorliegen, eine Dateigröße von bis zu 1 MB haben und eine Auflösung von mindestens 600x800 Pixeln aufweisen.
- Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?
- Erlaubt sind nur Korrektionsbrillen mit klaren Gläsern, ohne Reflexionen und mit einem dünnen Gestell, das die Augen nicht verdeckt. Sonnenbrillen sind strengstens verboten.