Luxemburg Personalausweis — Foto-Checker
Dieses Dokument in Zahlen
Mit diesen Zahlen wird deine Datei verglichen. Woher sie stammen, steht weiter unten.
- Größe35 × 45 mm
- Kopfhöhe70–80 % der Bildhöhe
- Augenlinie55–70 % von der Unterkante
- HintergrundHell, einfarbig
- Dateivon der Behörde nicht veröffentlicht
- Alter des Fotosnicht älter als 6 Monate
Woher diese Zahlen stammen
Wörtlich abgeglichen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen von Guichet.lu / Luxembourg authorities und wurden wörtlich mit dem amtlichen Text abgeglichen. Zuletzt geprüft am 19. August 2026.
Wir schreiben nicht nur, woher die Zahlen stammen, sondern auch, wie genau sie geprüft wurden — eine allgemeine Regel und eine exakte Zahl sind nicht dasselbe Versprechen.
Amtliche Quelle öffnenSo funktioniert's
- Ausschnitt und Größe: 35 × 45 mm, der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
- Hintergrund: Hell, einfarbig, gleichmäßig im ganzen Bild. Kein Muster, kein Schatten hinter dem Kopf, sonst nichts im Bild.
- Kopfhaltung: Schau gerade ins Objektiv, den Kopf aufrecht — nicht geneigt, nicht gedreht. Beide Augen offen und auf gleicher Höhe, das Gesicht gleichmäßig beleuchtet, die Schultern zur Kamera.
Wie dieses Foto eingereicht wird
Bei diesem Dokument wird das Foto vor Ort in der Behörde aufgenommen — ein eigenes Bild kannst du nicht einreichen. Die Vorgabe zu kennen lohnt sich trotzdem: Sie zeigt, wie du im Dokument aussehen wirst und worauf bei der Aufnahme geachtet wird — Haltung, Brille, Kopfbedeckung. Eine Datei kannst du hier prüfen, für dieses Dokument einreichen aber nicht.
Die Anforderungen stammen von Luxembourg identity-card application guidance. Zuletzt mit der Quelle abgeglichen am 19. August 2026.
Was diese Prüfung abdeckt
Wir messen, was die Datei hergibt: Proportionen, Position, Farbe, Schärfe. Wir wissen nicht, wann das Foto entstanden ist, ob es bearbeitet wurde und wie der Sachbearbeiter entscheidet. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den Vorgaben von Guichet.lu / Luxembourg authorities. Die Entscheidung selbst bleibt dort.
Was wir prüfen
- Bildformat, Kopfhöhe und Augenlinie — in Millimetern und Prozent
- Neigung und Drehung des Kopfes, Blick in die Kamera, offene Augen, geschlossener Mund
- Wie gleichmäßig der Hintergrund ist und ob seine Farbe der Vorgabe entspricht
- Schärfe, Schatten und ausgebrannte Lichter, Reflexionen auf der Brille, rote Augen
- Format, Pixelmaße, Dateigröße und Seitenverhältnis
Was wir nicht prüfen
- Die Entscheidung der Behörde. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den veröffentlichten Vorgaben — nicht, dass das Foto angenommen ist.
- Wann das Bild entstanden ist. Wir lesen das Datum aus der Datei, sofern es erhalten ist — beim erneuten Speichern geht es verloren, und viele Behörden verlangen ein aktuelles Foto.
- Ob das Bild bearbeitet wurde. Retusche, Filter und KI-Änderungen lassen sich aus einer Datei nicht nachweisen, und manche Länder verbieten sie ausdrücklich.
- Ob du dieses Bild schon einmal eingereicht hast. Manche Behörden lehnen ein Foto ab, das bereits in einem früheren Antrag verwendet wurde.
- Wie das Foto gedruckt wird. Papier, Zuschnitt und Druckqualität lassen sich aus einer Datei nicht beurteilen.
- Den Antragsweg. Manche Länder verlangen einen Code von einem zugelassenen Fotografen oder nehmen das Bild selbst in der Behörde auf — eine Dateiprüfung ersetzt das nicht.
Was für ein Dokument das ist
Grundsätzlich wird das Bild für die Luxemburger Identitätskarte vor Ort aufgenommen, am Schalter von Guichet.lu oder in Ihrer Wohnsitzgemeinde — mitzubringen ist also nichts. Wollen Sie lieber ein eigenes Foto verwenden, entscheidet ein Detail darüber, wohin Sie gehen: Nur der physische Schalter von Guichet.lu kann ein Foto einscannen, eine Gemeinde nicht. Die von dort verlinkten Regeln setzen die Grenze bei sechs Monaten und bei höchstens 45 mal 35 Millimetern, wobei das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Höhe einnimmt, vor hellem, schlichtem Hintergrund.