Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Luxemburg · PersonalausweisAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleGuichet.lu / luxemburgische Behörden
Geprüft
Kurzantwort: Personalausweis — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund ohne Texturen, Schatten oder Fremdobjekte. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Personalausweis Luxemburg: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Luxemburg: Was Sie wissen sollten
Gleiche biometrische Spezifikation wie der luxemburgische Reisepass
Seit 2014 verpflichtend für luxemburgische Staatsangehörige ab 15 Jahren
Biometrische Chipkarte, gültig als Reisedokument in EU/EWR/Schengen
Ausstellung in den Gemeindeämtern
So wird das Foto geprüft (Personalausweis)
Fotos für den luxemburgischen Personalausweis (carte d'identité) folgen demselben biometrischen MAE / MyGuichet.lu-Standard wie der luxemburgische Reisepass: 35×45 mm mit einer Kopfhöhe von 70-80 % der Bildhöhe (ICAO 9303), weißer Hintergrund. Keine Brille.
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Der luxemburgische Personalausweis ist eine biometrische Chipkarte und gilt als EU-Reisedokument innerhalb der EU, des EWR und des Schengen-Raums. Seit 2014 ist er für luxemburgische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 15 Jahren verpflichtend.
Ausstellung in den Gemeindeämtern nach der biometrischen Erfassung, im koordinierten Ablauf mit dem Reisepass.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Luxemburg, Personalausweis)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Luxemburg Personalausweis-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Guichet.lu / luxemburgische Behörden veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
So machen Sie ein korrektes Foto (Personalausweis)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Laut Guichet.lu wird das Foto für den Personalausweis in der Regel bei der Antragstellung vor Ort aufgenommen.
Das gilt am Empfang von Guichet.lu ebenso wie in der Wohnsitzgemeinde.
Auf dem üblichen Weg müssen Antragstellende in der Regel kein Foto mitbringen.
In besonderen Fällen kann ein aktuelles, ICAO-konformes Foto eingescannt werden.
Das bestätigt einen Bildweg, den überwiegend die Behörde führt; ein eigenes Foto bleibt die Ausnahme.
Ein eigenes Foto mitzubringen ist nur am Schalter von Guichet.lu vor Ort möglich, dem einzigen Ort, an dem ein Foto eingescannt werden kann; eine Gemeinde kann das nicht.
Die verlinkten amtlichen Regeln verlangen ein Foto, das höchstens sechs Monate alt und nicht größer als 45 × 35 mm ist und auf dem das Gesicht 70–80% der Fotohöhe einnimmt.
Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Personalausweis (Luxemburg): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen. Das Foto sollte Sie so zeigen, wie Sie im Alltag aussehen.
Heller einfarbiger Hintergrund ohne Texturen, Schatten oder Fremdobjekte. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Für dieses Dokument darf das Foto nicht älter als 6 Monate sein. Haben sich Frisur, Bart oder Gesicht seitdem deutlich verändert, machen Sie ein neues.
Keine getönten Gläser oder Reflexionen; das Gestell darf die Augen nicht verdecken. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltstitel, Reisepass.