Schengen-Raum Schengen-Visum — Foto-Checker
Dieses Dokument in Zahlen
Mit diesen Zahlen wird deine Datei verglichen. Woher sie stammen, steht weiter unten.
- Größe35 × 45 mm
- Kopfhöhe70–80 % der Bildhöhe
- Augenlinie55–70 % von der Unterkante
- HintergrundHell, einfarbig
- Dateivon der Behörde nicht veröffentlicht
- Alter des Fotosnicht älter als 6 Monate
Woher diese Zahlen stammen
Nach der allgemeinen Regelung abgeglichen
European Union / Schengen authorities veröffentlicht allgemeine Fotovorgaben, aber keine Seite speziell für dieses Dokument — die Zahlen oben folgen deshalb der allgemeinen Regelung. Zuletzt geprüft am 21. Mai 2026.
Wir schreiben nicht nur, woher die Zahlen stammen, sondern auch, wie genau sie geprüft wurden — eine allgemeine Regel und eine exakte Zahl sind nicht dasselbe Versprechen.
Amtliche Quelle öffnenSo funktioniert's
- Ausschnitt und Größe: 35 × 45 mm, der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein — gemessen vom Kinn bis zum Scheitel des Schädels, das Haar zählt nicht mit.
- Hintergrund: Hell, einfarbig, gleichmäßig im ganzen Bild. Kein Muster, kein Schatten hinter dem Kopf, sonst nichts im Bild.
- Kopfhaltung: Schau gerade ins Objektiv, den Kopf aufrecht — nicht geneigt, nicht gedreht. Beide Augen offen und auf gleicher Höhe, das Gesicht gleichmäßig beleuchtet, die Schultern zur Kamera. Brille: hier erlaubt, aber die Augen müssen klar sichtbar sein — keine Reflexe auf den Gläsern, kein Rahmen vor den Augen.
Warum Fotos für Schengen-Raum Schengen-Visum am häufigsten abgelehnt werden
Unten stehen die Gründe, die European Union / Schengen authorities am häufigsten nennt. Was sich aus der Datei messen lässt, prüft das Tool selbst; den Rest schaust du dir vor dem Absenden noch einmal an.
- Hintergrund nicht einheitlich genug
- Kopfhöhe außerhalb von 70–80 % des Bildes
- Augenpartie nicht klar sichtbar
- Foto älter als 6 Monate
- Druck auf Normalpapier statt Fotopapier
Die Anforderungen stammen von EU Schengen visa / biometric photo practice. Zuletzt mit der Quelle abgeglichen am 21. Mai 2026.
Was diese Prüfung abdeckt
Wir messen, was die Datei hergibt: Proportionen, Position, Farbe, Schärfe. Wir wissen nicht, wann das Foto entstanden ist, ob es bearbeitet wurde und wie der Sachbearbeiter entscheidet. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den Vorgaben von European Union / Schengen authorities. Die Entscheidung selbst bleibt dort.
Was wir prüfen
- Bildformat, Kopfhöhe und Augenlinie — in Millimetern und Prozent
- Neigung und Drehung des Kopfes, Blick in die Kamera, offene Augen, geschlossener Mund
- Wie gleichmäßig der Hintergrund ist und ob seine Farbe der Vorgabe entspricht
- Schärfe, Schatten und ausgebrannte Lichter, Reflexionen auf der Brille, rote Augen
- Format, Pixelmaße, Dateigröße und Seitenverhältnis
Was wir nicht prüfen
- Die Entscheidung der Behörde. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den veröffentlichten Vorgaben — nicht, dass das Foto angenommen ist.
- Wann das Bild entstanden ist. Wir lesen das Datum aus der Datei, sofern es erhalten ist — beim erneuten Speichern geht es verloren, und viele Behörden verlangen ein aktuelles Foto.
- Ob das Bild bearbeitet wurde. Retusche, Filter und KI-Änderungen lassen sich aus einer Datei nicht nachweisen, und manche Länder verbieten sie ausdrücklich.
- Ob du dieses Bild schon einmal eingereicht hast. Manche Behörden lehnen ein Foto ab, das bereits in einem früheren Antrag verwendet wurde.
- Wie das Foto gedruckt wird. Papier, Zuschnitt und Druckqualität lassen sich aus einer Datei nicht beurteilen.
- Den Antragsweg. Manche Länder verlangen einen Code von einem zugelassenen Fotografen oder nehmen das Bild selbst in der Behörde auf — eine Dateiprüfung ersetzt das nicht.