Schengen-Raum Aufenthaltskarte — Foto-Checker
Dieses Dokument in Zahlen
Mit diesen Zahlen wird deine Datei verglichen. Woher sie stammen, steht weiter unten.
- Größe35 × 45 mm
- Kopfhöhe70–80 % der Bildhöhe
- Augenlinie55–70 % von der Unterkante
- HintergrundHell, einfarbig
- Dateivon der Behörde nicht veröffentlicht
- Alter des Fotosvon der Behörde nicht veröffentlicht
Woher diese Zahlen stammen
Nach der allgemeinen Regelung abgeglichen
European Parliament and Council of the EU veröffentlicht allgemeine Fotovorgaben, aber keine Seite speziell für dieses Dokument — die Zahlen oben folgen deshalb der allgemeinen Regelung. Zuletzt geprüft am 19. August 2026.
Wir schreiben nicht nur, woher die Zahlen stammen, sondern auch, wie genau sie geprüft wurden — eine allgemeine Regel und eine exakte Zahl sind nicht dasselbe Versprechen.
Amtliche Quelle öffnenSo funktioniert's
- Ausschnitt und Größe: 35 × 45 mm, der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
- Hintergrund: Hell, einfarbig, gleichmäßig im ganzen Bild. Kein Muster, kein Schatten hinter dem Kopf, sonst nichts im Bild.
- Kopfhaltung: Schau gerade ins Objektiv, den Kopf aufrecht — nicht geneigt, nicht gedreht. Beide Augen offen und auf gleicher Höhe, das Gesicht gleichmäßig beleuchtet, die Schultern zur Kamera.
Die Anforderungen stammen von Regulation (EC) No 1030/2002 (consolidated, as amended by 2017/1954) — uniform format for residence permits for third-country nationals. Zuletzt mit der Quelle abgeglichen am 19. August 2026.
Was diese Prüfung abdeckt
Wir messen, was die Datei hergibt: Proportionen, Position, Farbe, Schärfe. Wir wissen nicht, wann das Foto entstanden ist, ob es bearbeitet wurde und wie der Sachbearbeiter entscheidet. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den Vorgaben von European Parliament and Council of the EU. Die Entscheidung selbst bleibt dort.
Was wir prüfen
- Bildformat, Kopfhöhe und Augenlinie — in Millimetern und Prozent
- Neigung und Drehung des Kopfes, Blick in die Kamera, offene Augen, geschlossener Mund
- Wie gleichmäßig der Hintergrund ist und ob seine Farbe der Vorgabe entspricht
- Schärfe, Schatten und ausgebrannte Lichter, Reflexionen auf der Brille, rote Augen
- Format, Pixelmaße, Dateigröße und Seitenverhältnis
Was wir nicht prüfen
- Die Entscheidung der Behörde. Ein grünes Ergebnis heißt: Die Zahlen passen zu den veröffentlichten Vorgaben — nicht, dass das Foto angenommen ist.
- Wann das Bild entstanden ist. Wir lesen das Datum aus der Datei, sofern es erhalten ist — beim erneuten Speichern geht es verloren, und viele Behörden verlangen ein aktuelles Foto.
- Ob das Bild bearbeitet wurde. Retusche, Filter und KI-Änderungen lassen sich aus einer Datei nicht nachweisen, und manche Länder verbieten sie ausdrücklich.
- Ob du dieses Bild schon einmal eingereicht hast. Manche Behörden lehnen ein Foto ab, das bereits in einem früheren Antrag verwendet wurde.
- Wie das Foto gedruckt wird. Papier, Zuschnitt und Druckqualität lassen sich aus einer Datei nicht beurteilen.
- Den Antragsweg. Manche Länder verlangen einen Code von einem zugelassenen Fotografen oder nehmen das Bild selbst in der Behörde auf — eine Dateiprüfung ersetzt das nicht.
Was für ein Dokument das ist
Die Aufenthaltskarte ist ein Dokument für Drittstaatsangehörige und steht auf einer eigenen Rechtsgrundlage: der Verordnung (EG) 1030/2002 in der Fassung von 2017, nach der Aufenthaltstitel in einem einheitlichen Format ausgestellt werden. Einheitlich gemacht wurde das Format der Karte, nicht die Fotovorgaben: Für die Biometrie verweist die Verordnung auf den ICAO-Standard und auf die Passspezifikationen und nennt überhaupt keine Millimeter. Die Fotoregeln setzt das ausstellende Land — diese Seite teilt ihre Zahlen mit dem EU-Personalausweis, nicht aber das Recht, nach dem das Dokument ausgestellt wird.