Was war ein biometrischer Aufenthaltstitel (BRP)?
Definition
Biometrischer Aufenthaltstitel (BRP)
Der biometrische Aufenthaltstitel (BRP) war eine Plastikkarte im Kreditkartenformat, die den meisten Nicht-Briten mit einem britischen Langzeitvisum ausgestellt wurde. Er wird nicht mehr ausgestellt. Laut GOV.UK sind inzwischen alle BRPs abgelaufen und durch eVisas ersetzt worden — einen digitalen Nachweis von Identität und Aufenthaltsstatus, ohne physische Karte und ohne Foto zum Anfassen.
Wichtige Fakten
| Status | Abgeschafft. Alle BRPs sind abgelaufen und durch eVisas ersetzt. |
|---|---|
| Zuletzt ausgestellt an | Personen, deren Aufenthaltserlaubnis spätestens am 31. Oktober 2024 erteilt wurde. |
| Was an seine Stelle trat | Das eVisa — ein Online-Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus, einsehbar über Ihr UKVI-Konto. Keine Karte, kein gedrucktes Foto. |
| Wenn Sie noch eine Karte haben | Ein abgelaufener BRP taugt nur noch für einen engen Zweck: Zugang zum eVisa, Anlegen eines UKVI-Kontos oder Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Dieses Fenster läuft 24 Monate ab dem auf der Karte aufgedruckten Datum oder bis zum 31. Dezember 2026 — je nachdem, was früher eintritt. |
| Status nachweisen | Mit einem Share-Code aus Ihrem eVisa. Genau den brauchen Bank, Vermieter oder Arbeitgeber — nicht die alte Karte. |
Wofür der BRP verwendet wurde
Alltäglicher Identitätsnachweis im Vereinigten Königreich: Eröffnung eines Bankkontos, NHS-Registrierung, Mietvertrag, Arbeitsrechtsprüfung durch den Arbeitgeber, Altersnachweis. Die Karte belegte, dass eine Nicht-Britin oder ein Nicht-Brite rechtmäßig im Land war. Diese Aufgabe übernimmt jetzt das eVisa: Sie melden sich in Ihrem UKVI-Konto an, erzeugen einen Share-Code und geben Bank, Vermieter oder Arbeitgeber diesen Code statt einer Karte.
Was aus dem Foto auf der Karte wurde
Das auf dem BRP gedruckte Foto wurde beim Termin im Visumantragszentrum aufgenommen, nicht mit dem Online-Antrag hochgeladen. Das eVisa hat überhaupt kein gedrucktes Foto: Ihr Gesichtsbild bleibt im Datensatz des Home Office und wird an der Grenze mit Ihnen abgeglichen. Es gibt also kein Kartenfoto mehr, das erneuert oder ersetzt werden müsste oder dessen Qualität Sorgen bereitet.
Wenn Sie noch eine BRP-Karte besitzen
Werfen Sie die Karte noch nicht weg — verlassen Sie sich aber auch nicht auf sie als Statusnachweis. Ein abgelaufener BRP ist für genau eine Sache noch nützlich: um in Ihr eVisa hineinzukommen. Legen Sie damit ein UKVI-Konto an, verknüpfen Sie Ihren Status und arbeiten Sie danach nur noch mit dem eVisa. Diese eingeschränkte Nutzung gilt 24 Monate ab dem auf der Karte aufgedruckten Datum oder bis zum 31. Dezember 2026 — je nachdem, was früher eintritt. Danach bewirkt die Karte gar nichts mehr.
Häufig gestellte Fragen
Was bekomme ich heute anstelle eines BRP?
Ein eVisa. Britische Langzeitvisa — Skilled Worker, Student, Spouse, Ancestry, Youth Mobility — führen zu keiner Karte mehr. Ihre Aufenthaltserlaubnis existiert als Online-Datensatz in Ihrem UKVI-Konto, und Sie weisen sie mit einem Share-Code nach statt mit einem Dokument.
Wie erhalte ich Zugang zu meinem eVisa?
Legen Sie auf GOV.UK ein UKVI-Konto an und verknüpfen Sie es mit Ihrem Aufenthaltsstatus. Falls Sie noch eine alte BRP-Karte besitzen, ist deren Nummer eine der Möglichkeiten, sich dabei auszuweisen — das ist der Hauptgrund, die abgelaufene Karte aufzubewahren, bis Sie sicher in Ihrem Konto sind.
Was ist, wenn ich meine BRP-Karte verloren habe?
Es gibt keine Ersatzkarte zu beantragen und keine Ersatzgebühr, denn das Dokument selbst existiert nicht mehr. Richten Sie Ihr UKVI-Konto stattdessen mit Ihrem Pass oder Ihren Antragsdaten ein, und wenden Sie sich über GOV.UK an das UKVI, wenn Sie nicht hineinkommen. Zahlen Sie niemandem Geld, der anbietet, einen BRP zu „ersetzen“.
Kann ein BRP-Foto für einen britischen Passantrag verwendet werden?
Nein. BRP-Fotos wurden ausschließlich im Visumantragszentrum für den Aufenthaltstitel aufgenommen, und ein britischer Passantrag ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Regeln. Das HM Passport Office verlangt ein Foto aus dem letzten Monat, 35 mm breit und 45 mm hoch, wobei der Abstand vom Kinn bis zum Scheitel zwischen 29 mm und 34 mm liegen muss.