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Länder-Update

Fotoanforderungen für e-Residency Estland 2026: Größe 1300x1600 px und PBGB-Regeln

Veröffentlicht · Aktualisiert · 3 Min. Lesen

Quelle: Offizielle Website der e-Residency Geprüft 8. Juli 2026 Betrifft: Estonia
Digitales Foto für e-Residency Estland wird auf Smartphone hochgeladen, während Papierscan abgelehnt wird

Kurz. Für die Beantragung der e-Residency in Estland muss das digitale Foto eine Größe von mindestens 1300x1600 Pixeln haben, zwischen 1 und 5 MB groß sein und in das PBGB-System hochgeladen werden.

Hauptregel: Für die erfolgreiche Beantragung des Status als E-Resident in Estland (e-Residency) muss das digitale Foto den strengen technischen Standards des Polizei- und Grenzschutzamtes (PBGB) entsprechen. Die Mindestauflösung beträgt 1300x1600 Pixel und die Dateigröße liegt zwischen 1 MB und 5 MB.

Was sich geändert hat

Estland setzt die Digitalisierung seiner Dienstleistungen fort, jedoch bleiben die Anforderungen an die Qualität biometrischer Daten hoch. Bei der Einreichung eines Online-Antrags über die PBGB-Umgebung überprüft das System automatisch die technischen Parameter der hochgeladenen Datei. Wenn das Foto nicht den Standards entspricht, wird die Bearbeitung des Antrags ausgesetzt.

Parameter PBGB-Anforderung für e-Residency
Mindestauflösung 1300 x 1600 Pixel
Dateigröße 1 MB bis 5 MB
Dateiformat .jpg oder .jpeg
Alter des Fotos nicht älter als 6 Monate
Zulässigkeit von Scans/Screenshots Strengstens verboten

Wen dies betrifft

Diese Regeln gelten für alle Ausländer, einschließlich ukrainischer Unternehmer, Freiberufler und IT-Spezialisten, die einen Erstantrag auf den e-Residency-Status stellen oder ihre digitale ID-Karte nach Ablauf der 5-jährigen Gültigkeitsdauer erneuern. Die staatliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags beträgt 150 Euro.

Was jetzt zu tun ist

  1. Machen Sie ein hochwertiges digitales Foto: Bitten Sie jemanden, Sie zu fotografieren (Selfies werden nicht akzeptiert). Der Hintergrund muss hell, einfarbig und ohne Fremdkörper oder Schatten sein.
  2. Überprüfen Sie die Dateigröße: Stellen Sie sicher, dass die Datei größer als 1 MB (aber nicht größer als 5 MB) ist. Vermeiden Sie das Senden von Fotos über Messenger (Telegram, Viber), da diese Dateien komprimieren und ihre Größe unter das zulässige Minimum reduzieren.
  3. Bearbeiten Sie das Bild nicht: Es ist verboten, Filter, Retusche-Programme zu verwenden oder den Hintergrund in Grafikeditoren zu ändern.
  4. Laden Sie das Original hoch: Laden Sie beim Ausfüllen des Antrags im PBGB-Portal die Originaldatei im Format .jpg oder .jpeg hoch.

Häufige Fehler

  • Hochladen von Screenshots oder Scans: Das PBGB verbietet ausdrücklich die Verwendung von gescannten Papierfotos oder Bildschirmfotos von Computern/Telefonen.
  • Unzureichende Dateigröße: Wenn das Foto weniger als 1 MB groß ist, wird das System es nicht akzeptieren.
  • Vorhandensein von Zubehör: Auf dem Foto dürfen keine Kopfbedeckungen (außer religiösen, die täglich getragen werden) oder Kopfhörer zu sehen sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar sein.

Die Regeln ändern sich häufig – überprüfen Sie vor dem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.

Verwandte Ratgeber

Offizielle Quellen

Fragen

Kann ich das Foto für die e-Residency selbst mit dem Telefon machen?
Ja, Sie können das Foto zu Hause mit einer Digitalkamera oder einem Smartphone aufnehmen, aber es darf kein Selfie sein. Bitten Sie jemanden, Sie vor einem hellen, einfarbigen Hintergrund zu fotografieren, und beachten Sie dabei die Anforderungen an Größe (mindestens 1300x1600 px) und Dateigröße (ab 1 MB).
Was passiert, wenn ich ein gescanntes Foto hochlade?
Das Polizei- und Grenzschutzamt (PBGB) verbietet strengstens die Verwendung von gescannten Fotos oder Screenshots. Ein solches Foto wird abgelehnt, was zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags führt.
Wie hoch ist die staatliche Gebühr für die e-Residency?
Die staatliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Erhalt oder Erneuerung der digitalen e-Residency-ID-Karte beträgt 150 Euro.
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