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Aufenthaltskarte Europa Schengen: Passbild 35 × 45 mm

Kopf 70–80 %

Muster

Kostenlos: Zuschnitt, neuer Hintergrund, Prüfung

Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt

Europa Schengen · AufenthaltskarteAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen

QuelleEuropäisches Parlament und Rat der EU

Geprüft

Kurzantwort: Aufenthaltskarte — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .

Anforderungen

Foto-Anforderungen

Format35 × 45 mm
Kopfhöhe70–80% der Bildhöhe
HintergrundHeller einfarbiger Hintergrund.
HaltungFrontalansicht, Kopf mittig, ohne Neigung.
GesichtsausdruckNeutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
BrilleKeine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Alle Regeln ansehen →
BeleuchtungKeine Schatten auf Gesicht oder Hintergrund.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.
BekleidungNeutrale Kleidung, ohne überflüssige Accessoires.
DateiformatJPEG · sRGB / 24 Bit

Aufenthaltskarte Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln

Millimeter35 × 45 mm
Zentimeter3,5 × 4,5 cm
Zoll1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi827 × 1063 px

Europa Schengen: Was Sie wissen sollten

  • Harmonisierte EU-Aufenthaltstitelkarte (Verordnung 1030/2002, Biometrie seit 2011)
  • Chipkarte speichert Foto und Fingerabdrücke
  • Ausgestellt von der jeweiligen Migrationsbehörde des Mitgliedstaats im harmonisierten Format

So wird das Foto geprüft (Aufenthaltskarte)

Fotos für die EU-Aufenthaltstitelkarte folgen dem harmonisierten EU/Schengen-Biometriestandard, der von jedem Mitgliedstaat national umgesetzt wird. Gängiges Format: 35×45 mm gemäß ICAO 9303, Kopfhöhe 32-36 mm, Hintergrund hellgrau (bevorzugter Schengen-Biometriestandard, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich).

Weiterlesen

Die EU-Aufenthaltstitelkarte ersetzt seit 2008 die nationalen Aufenthaltstitel durch ein EU-weit harmonisiertes Chipkartenformat (Verordnung 1030/2002). Sie speichert biometrische Daten (Foto sowie seit der Änderung von 2011 auch Fingerabdrücke).

Ausgestellt von der jeweiligen Migrationsbehörde des Mitgliedstaats.

Beispiele und Fehler

Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, Aufenthaltskarte)

Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen Aufenthaltskarte-Anträge.

Akzeptiert Beispiel für ein passendes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte (35 × 45 mm)

Konformes Beispiel: Europa Schengen, Aufenthaltskarte (35 × 45 mm)

  • Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
  • Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
  • Keine Brille, keine Haare im Gesicht

6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, Aufenthaltskarte

Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Schatten im Hintergrund
Schatten im Hintergrund Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Lächeln / geöffneter Mund
Lächeln / geöffneter Mund Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Brille mit Spiegelung
Brille mit Spiegelung Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Haare im Gesicht
Haare im Gesicht Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Blick zur Seite
Blick zur Seite Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen Aufenthaltskarte: Kopf geneigt
Kopf geneigt Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist

Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist

Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Europäisches Parlament und Rat der EU veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.

GrundLösung
Foto nicht 35×45 mm Neudruck im EU-Standardformat
Kopf außerhalb von 32-36 mm Neu aufnehmen im korrekten Abstand
Hintergrund nicht einheitlich Neu aufnehmen vor dem mitgliedstaatsspezifischen Hintergrund

So gelingt das Foto

So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte)

Hintergrund und Licht

Hintergrund: einfarbig hell

Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.

Bildausschnitt

Kopf: 70–80 % der Bildhöhe

Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.

Brille

Nur klare Gläser, keine Reflexe

Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.

Ausdruck und Blick

Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen

Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.

Ausführlich in der Anleitung: Passfoto zu Hause →

Foto hier ablegenFoto auswählen

Foto vorbereiten (Aufenthaltskarte)

Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.

  • Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
  • Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
  • Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.

Druck und Abgabe

10 × 15 cm8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

Lokaler Antragsweg

BehördeEuropäisches Parlament und Rat der EU
QuelleVerordnung (EG) Nr. 1030/2002 (konsolidiert, geändert durch 2017/1954) — einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Geprüft
Was die Quelle bestätigt
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1030/2002, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1954, legt die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige fest.
  • Die Verordnung bestimmt, dass Aufenthaltstitel, die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen ausstellen, einheitlich gestaltet werden.
  • Die technischen Vorgaben für das Foto sind delegiert: Sie folgen den ICAO-Standards und den Passspezifikationen nach der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates.
  • Artikel 3 erlaubt, diese Spezifikationen für geheim zu erklären und nicht zu veröffentlichen; im offenen Text steht deshalb keine einzige Millimeter- oder Pixelangabe auf EU-Ebene.
  • Die Verordnung (EU) 2025/1208 ist ein eigener Rechtsakt: Sie betrifft Personalausweise von EU-Bürgern und Aufenthaltsdokumente ihrer Familienangehörigen, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Aufenthaltskarte (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.

Anforderungen abgeglichen mit: Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (konsolidiert, geändert durch 2017/1954) ·

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