Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Europa Schengen · AufenthaltskarteAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleEuropäisches Parlament und Rat der EU
Geprüft
Kurzantwort: Aufenthaltskarte — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Aufenthaltskarte Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Europa Schengen: Was Sie wissen sollten
Harmonisierte EU-Aufenthaltstitelkarte (Verordnung 1030/2002, Biometrie seit 2011)
Chipkarte speichert Foto und Fingerabdrücke
Ausgestellt von der jeweiligen Migrationsbehörde des Mitgliedstaats im harmonisierten Format
So wird das Foto geprüft (Aufenthaltskarte)
Fotos für die EU-Aufenthaltstitelkarte folgen dem harmonisierten EU/Schengen-Biometriestandard, der von jedem Mitgliedstaat national umgesetzt wird. Gängiges Format: 35×45 mm gemäß ICAO 9303, Kopfhöhe 32-36 mm, Hintergrund hellgrau (bevorzugter Schengen-Biometriestandard, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich).
Weiterlesen
Die EU-Aufenthaltstitelkarte ersetzt seit 2008 die nationalen Aufenthaltstitel durch ein EU-weit harmonisiertes Chipkartenformat (Verordnung 1030/2002). Sie speichert biometrische Daten (Foto sowie seit der Änderung von 2011 auch Fingerabdrücke).
Ausgestellt von der jeweiligen Migrationsbehörde des Mitgliedstaats.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, Aufenthaltskarte)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen Aufenthaltskarte-Anträge.
Akzeptiert
Konformes Beispiel: Europa Schengen, Aufenthaltskarte (35 × 45 mm)
Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, Aufenthaltskarte
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Europäisches Parlament und Rat der EU veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Foto nicht 35×45 mm
Neudruck im EU-Standardformat
Kopf außerhalb von 32-36 mm
Neu aufnehmen im korrekten Abstand
Hintergrund nicht einheitlich
Neu aufnehmen vor dem mitgliedstaatsspezifischen Hintergrund
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1030/2002, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1954, legt die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige fest.
Die Verordnung bestimmt, dass Aufenthaltstitel, die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen ausstellen, einheitlich gestaltet werden.
Die technischen Vorgaben für das Foto sind delegiert: Sie folgen den ICAO-Standards und den Passspezifikationen nach der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates.
Artikel 3 erlaubt, diese Spezifikationen für geheim zu erklären und nicht zu veröffentlichen; im offenen Text steht deshalb keine einzige Millimeter- oder Pixelangabe auf EU-Ebene.
Die Verordnung (EU) 2025/1208 ist ein eigener Rechtsakt: Sie betrifft Personalausweise von EU-Bürgern und Aufenthaltsdokumente ihrer Familienangehörigen, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Aufenthaltskarte (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
Meist höchstens sechs Monate alt; manche Migrationsbehörden verlangen ein neueres. Machen Sie ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie am Tag der Antragstellung.
Heller einfarbiger Hintergrund. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Nur wenn Maße und Regeln übereinstimmen und das Foto noch aktuell ist. Sonst machen Sie ein neues: Aus einem Selfie lassen sich Fotos für beide Dokumente erstellen.
Machen Sie ein neues Foto: Es soll zeigen, wie Sie jetzt aussehen — Frisur, Bart, Brille.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid der Migrationsbehörde.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: EU Blue Card, EU-Personalausweis, EU-Reisepass, Nationales Visum (Typ D), Schengen-Visum.