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Foto für Europa Schengen Aufenthaltskarte 35 × 45 mm

Aktualisiert am

Kurzantwort: Aufenthaltskarte — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm mit heller einfarbiger hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, see glasses rule. Die Voreinstellung beruht auf allgemeinen offiziellen Empfehlungen — den konkreten Antragsweg bestätigen Sie auf dem Behördenportal. Zuletzt geprüft .

QuellenbasiertGeprüft am 2026-08-19
Keine Karte vor der VorschauHD-Download inklusive
14 Tage RückerstattungFalls die Behörde ablehnt
Foto erstellen — kostenlose Vorschau (Aufenthaltskarte)

Ohne Registrierung · Ergebnis in 60 Sekunden

Quelle: Europäisches Parlament und Rat der EU
Zusammengestellt und belegt durch Yevhen Kravchenko — externe Prüfung steht aus Letzter Quellenabgleich Redaktionsrichtlinien

Foto-Anforderungen

Format35 × 45 mm
Kopfhöhe70–80% der Bildhöhe
HintergrundHeller einfarbiger Hintergrund.
HaltungFrontalansicht, Kopf mittig, ohne Neigung.
GesichtsausdruckNeutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
BrilleKeine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Alle Regeln ansehen →
BeleuchtungKeine Schatten auf Gesicht oder Hintergrund.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.
BekleidungNeutrale Kleidung, ohne überflüssige Accessoires.
Digitale AuflösungPrüfen Sie das Behördenportal vor dem Hochladen
DateiformatJPEG · sRGB / 24 Bit
DateigrößePrüfen Sie das Behördenportal vor dem Hochladen
70–80%
35 × 45 mm
10 × 15 cm · 4×6″8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29.7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

So wird das Foto geprüft (Aufenthaltskarte)

Fotos für die EU-Aufenthaltstitelkarte folgen dem harmonisierten EU/Schengen-Biometriestandard, der von jedem Mitgliedstaat national umgesetzt wird. Gängiges Format: 35×45 mm gemäß ICAO 9303, Kopfhöhe 32-36 mm, Hintergrund hellgrau (bevorzugter Schengen-Biometriestandard, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich).

Die EU-Aufenthaltstitelkarte ersetzt seit 2008 die nationalen Aufenthaltstitel durch ein EU-weit harmonisiertes Chipkartenformat (Verordnung 1030/2002). Sie speichert biometrische Daten (Foto sowie seit der Änderung von 2011 auch Fingerabdrücke).

Ausgestellt von der jeweiligen Migrationsbehörde des Mitgliedstaats.

Lokaler Antragsweg

BehördeEuropäisches Parlament und Rat der EU
QuelleVerordnung (EG) Nr. 1030/2002 (konsolidiert, geändert durch 2017/1954) — einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Geprüft
VertrauensgradOffiziell — allgemein
Was die Quelle bestätigt
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1030/2002, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1954, legt die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige fest.
  • Die Verordnung bestimmt, dass Aufenthaltstitel, die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen ausstellen, einheitlich gestaltet werden.
  • Die technischen Vorgaben für das Foto sind delegiert: Sie folgen den ICAO-Standards und den Passspezifikationen nach der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates.
  • Artikel 3 erlaubt, diese Spezifikationen für geheim zu erklären und nicht zu veröffentlichen; im offenen Text steht deshalb keine einzige Millimeter- oder Pixelangabe auf EU-Ebene.
  • Die Verordnung (EU) 2025/1208 ist ein eigener Rechtsakt: Sie betrifft Personalausweise von EU-Bürgern und Aufenthaltsdokumente ihrer Familienangehörigen, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen.
  • Maßgeblich für das Fotoformat, das am Schalter tatsächlich verlangt wird, bleibt der ausstellende Mitgliedstaat.
Weiterhin vorsichtig, weil
  • Kein EU-Rechtsakt veröffentlicht ein Fotoformat für die Aufenthaltskarte: Die technische Spezifikation ist an die ICAO-Standards und die Passregeln delegiert, und Artikel 3 der Verordnung 1030/2002 erlaubt, sie unveröffentlicht zu lassen. Die hier genannten Millimeter geben gängige nationale Praxis wieder; das letzte Wort hat der ausstellende Mitgliedstaat.
  • Zahlenvorgaben zu Kopfhöhe und Augenlinie speziell für dieses Dokument veröffentlicht die amtliche Quelle nicht.

Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, Aufenthaltskarte)

Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen Aufenthaltskarte-Anträge. Die endgültige Entscheidung trifft stets Europäisches Parlament und Rat der EU, aber diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.

Akzeptiert Beispiel eines konformen Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte (35 × 45 mm) — Gesicht zentriert, einfarbiger Hintergrund, neutraler Ausdruck, Augen geöffnet, gleichmäßige frontale Beleuchtung. Erfüllt die biometrischen Anforderungen von Europäisches Parlament und Rat der EU.

Konformes Beispiel: Europa Schengen, Aufenthaltskarte (35 × 45 mm)

  • Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
  • Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
  • Keine Brille, keine Haare im Gesicht

6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, Aufenthaltskarte

Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Schatten im Hintergrund Europa Schengen Aufenthaltskarte: Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Lächeln / geöffneter Mund Europa Schengen Aufenthaltskarte: Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Brille mit Spiegelung Europa Schengen Aufenthaltskarte: Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Haare im Gesicht Europa Schengen Aufenthaltskarte: Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Blick zur Seite Europa Schengen Aufenthaltskarte: Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Beispiel eines abgelehnten Fotos für Europa Schengen Aufenthaltskarte — Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist. Europäisches Parlament und Rat der EU würde dies für Aufenthaltskarte-Anträge ablehnen.
Kopf geneigt Europa Schengen Aufenthaltskarte: Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Aktuelles Profil Format: 35 × 45 mm Kopf: 70–80% Hintergrund: Heller einfarbiger Hintergrund.

Foto vorbereiten (Aufenthaltskarte)

Laden Sie ein Porträt hoch — das Tool schneidet zu, entfernt den Hintergrund und prüft die Konformität nach der Regel 35 × 45 mm automatisch.

So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte)

Hintergrund vorbereiten

Heller einfarbiger Hintergrund. Glatt, gleichmäßig ausgeleuchtet, ohne Schatten oder Textur. Das Foto ist an Ihren laufenden Aufenthaltsstatus gebunden — Sachbearbeiter der Ausländerbehörde vergleichen Ihr Erscheinungsbild bei der Einreichung mit dem Foto, daher zählt die Qualität.

Beleuchtung

Nutzen Sie Tageslicht aus einem Fenster vor Ihnen. Vermeiden Sie Deckenleuchten, die Schatten unter den Augenbrauen werfen. Viele Sachbearbeiter für Aufenthaltstitel führen vor dem persönlichen Termin eine automatisierte Prüfung durch — ungleichmäßige Beleuchtung besteht diese Prüfung nicht.

Kopfposition

Kamera auf Augenhöhe, Kopf gerade, Blick ins Objektiv. Schon eine Neigung von 5° kann auf der Ebene der automatisierten Prüfung zur Ablehnung führen. Stellen Sie Ihr Smartphone auf einen Bücherstapel, damit es stabil steht.

Schultern und Bildausschnitt

Frontale Schultern, beide sichtbar. Zentrieren Sie Ihren Kopf im Bild. Anträge auf Aufenthaltstitel verlangen häufig sowohl einen digitalen Upload ALS AUCH einen physischen Abzug — dasselbe Foto muss in beiden Formaten funktionieren.

Brille

Keine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein Die Brille abzunehmen ist die sicherste Option bei Aufenthaltstitel-Fotos, da die Gültigkeit des Dokuments an Statusprüfungen gebunden ist, die noch nach Jahren stattfinden können.

Gesichtsausdruck

Neutral, Mund geschlossen, Augen offen. Aufenthaltstitel-Fotos werden bei Statusverlängerungen biometrisch verglichen — übernehmen Sie den neutralen Ausdruckstil eines bestehenden Passfotos, damit künftige Verlängerungen keine Unstimmigkeiten markieren.

Kleidung

Einfarbige dunkle Töne, die mit dem Hintergrund kontrastieren. Vermeiden Sie Uniformen, religiöse Kopfbedeckungen außer bei dauerhaftem Tragen sowie jegliche Kleidung oder Accessoires, die den Halsausschnitt oder das Gesicht verdecken.

Aktualität des Fotos

Verwenden Sie ein Foto, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde. Aufenthaltstitel sind an den laufenden Rechtsstatus gebunden — ein älteres Foto, das die Maßvorgabe formal erfüllt, löst häufig eine manuelle Prüfung aus und verzögert den Antrag.

Ablehnungscodes der Behörde

Europäisches Parlament und Rat der EU veröffentlicht die folgenden Ablehnungscodes. Wenn Sie den genauen Code aus dem Bescheid kennen, wissen Sie genau, was Sie bei der Neuaufnahme korrigieren müssen.

CodeGrundLösung
EU-RP-01 Foto nicht 35×45 mm Neudruck im EU-Standardformat
EU-RP-02 Kopf außerhalb von 32-36 mm Neu aufnehmen im korrekten Abstand
EU-RP-03 Hintergrund nicht einheitlich Neu aufnehmen vor dem mitgliedstaatsspezifischen Hintergrund

Besonderheiten des Landes: Europa Schengen

Häufigste Ablehnungsgründe für Fotos (Aufenthaltskarte)

Häufig gestellte Fragen

Diese Voreinstellung für Aufenthaltskarte (Europa Schengen) verwendet 35 × 45 mm, basierend auf den offiziellen Empfehlungen für diesen Antragsweg. Verwenden Sie das Kopfhöhenprofil 70–80%, sofern das Behördenportal keine genauere Anweisung enthält. Reichen Sie das Foto gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde mit Ihrer Antragsmappe oder über das Online-Portal ein.

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Anleitungen & Vergleich

Anfas.Pro ist ein unabhängiges Tool und steht in keiner Verbindung zu staatlichen Behörden. Die endgültige Entscheidung, ein Dokumentenfoto anzunehmen oder abzulehnen, liegt ausschließlich bei der ausstellenden Behörde. Anforderungen ändern sich — prüfen Sie vor der Einreichung stets das offizielle Behördenportal.

Prüfen Sie Ihr Foto gegen die Vorgaben →