Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Dänemark · Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-BürgersAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
67–80 % der Bildhöhe (30–36 mm)
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleDanish National Police
Geprüft
Kurzantwort: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster, zum Beispiel hellblau oder hellgrau (lys blå eller lys grå); Weiß gehört nicht zu den offiziellen Beispielen. Der Kopf nimmt 67–80% der Bildhöhe ein (30–36 mm Kinn bis Scheitel). Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster, zum Beispiel hellblau oder hellgrau (lys blå eller lys grå); Weiß gehört nicht zu den offiziellen Beispielen.
Haltung
Frontalansicht, Blick direkt in die Kamera, Kopf und Schultern vollständig sichtbar.
Gesichtsausdruck
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und deutlich sichtbar.
Brille
Brillengestell darf die Augen nicht verdecken; Gläser ohne Tönung oder Reflexionen. Alle Regeln ansehen →
Beleuchtung
Keine Schatten, Überbelichtung oder Reflexionen.
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen Gründen; Stirn, Kinn und Wangenknochen müssen sichtbar sein.
Bekleidung
Neutrale Kleidung ohne Uniform oder ablenkende Accessoires.
Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers Dänemark: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
So wird das Foto geprüft (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)
Fotos für Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers in Dänemark werden von der ausstellenden Behörde anhand der oben in der Tabelle angegebenen Spezifikationen geprüft. Sowohl digitale als auch physische Einreichungen werden vor der Bearbeitung des Dokuments auf Hintergrundfarbe, Kopfhaltung, Lichtqualität und Dateiformat überprüft.
Erfüllen Sie vor der Einreichung sämtliche oben aufgeführten Vorgaben. Ein Foto, das auch nur ein einziges Kriterium verfehlt — etwa eine Abweichung im Hintergrundton — verzögert den gesamten Antrag. Das Tool bereitet die Datei so vor, dass sie dem auf dieser Seite gezeigten Profil entspricht.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Dänemark, Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)
Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Dänemark Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers-Anträge. Diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.
Akzeptiert
Konformes Beispiel: Dänemark, Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers (35 × 45 mm)
Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Dänemark, Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 67–80 % der Bildhöhe (30–36 mm)
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und deutlich sichtbar
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Foto vorbereiten (Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers)
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Alle Anforderungen finden Sie in der Tabelle oben. Format: 35 × 45 mm. Kopfhöhe: 67–80%. Einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster, zum Beispiel hellblau oder hellgrau (lys blå eller lys grå); Weiß gehört nicht zu den offiziellen Beispielen.
Ja. Verwenden Sie eine glatte, einfarbige Wand, natürliches Tageslicht aus einem Fenster vor Ihnen und die Rückkamera eines Smartphones mit 3-Sekunden-Timer. Das Werkzeug übernimmt den Zuschnitt, die Hintergrundnormalisierung und die Konformitätsprüfung.
Brillengestell darf die Augen nicht verdecken; Gläser ohne Tönung oder Reflexionen. Die Brille für das Foto abzunehmen schließt das Risiko aus, dass Reflexionen zur Ablehnung führen — insbesondere in automatisierten Vorprüfungssystemen.
Die meisten Dokumentenbehörden verlangen, dass das Foto innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde. Verwenden Sie ein aktuelles Foto, auch wenn die Regeln formal ältere zulassen — Aktualität verringert das Risiko einer Ablehnung wegen abweichenden Aussehens.
Anfas.Pro gewährt innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, wenn die Behörde das Foto ablehnt und Sie den Ablehnungsbescheid vorlegen.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; Stirn, Kinn und Wangenknochen müssen sichtbar sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Nationales Visum (Typ D), Reiseausweis für Flüchtlinge, Reisepass, Schengen-Visum.