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Führerschein Deutschland: Passbild 35 × 45 mm

Kopf 70–80 %

Muster

Kostenlos: Zuschnitt, neuer Hintergrund, Prüfung

Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt

Deutschland · FührerscheinAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig neutral
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen

QuelleFahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Passverordnung (Anlage 8), Bundesministerium für Verkehr

Geprüft

Kurzantwort: Führerschein — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einfarbiger neutraler Hintergrund mit deutlichem Kontrast zum Gesicht. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .

Anforderungen

Foto-Anforderungen

Format35 × 45 mm
Kopfhöhe70–80% der Bildhöhe
HintergrundEinfarbiger neutraler Hintergrund mit deutlichem Kontrast zum Gesicht.
HaltungFrontalansicht, Kopf mittig, ohne Neigung oder Drehung.
GesichtsausdruckNeutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
BrilleAugen müssen vollständig sichtbar sein; keine Tönung oder Reflexionen. Alle Regeln ansehen →
BeleuchtungKeine Schatten oder ungleichmäßige Ausleuchtung.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.
BekleidungNeutrale Kleidung ohne Uniform oder ablenkende Accessoires.
DateiformatJPEG · sRGB / 24 Bit

Führerschein Deutschland: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln

Millimeter35 × 45 mm
Zentimeter3,5 × 4,5 cm
Zoll1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi827 × 1063 px

Deutschland: Was Sie wissen sollten

  • Die Führerscheinregel nennt keine Größe — sie verweist auf die Passverordnung —, die 35 mm × 45 mm stammen aus der Regel zur Fahrerkarte und aus dem Bundesportal, und für den Umtausch wird ein «aktuelles biometrisches Foto» verlangt.
  • Die Anlage 8 nennt den Kopf nur als Anteil — 70–80 % der Höhe, von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende — und keine Millimeter.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der Gestaltung des Lichtbildes zulassen, und mehrere Ämter bestehen für den Führerschein weiterhin auf einem Papierfoto, obwohl Pässe und Personalausweise inzwischen digitale Fotos verwenden.

So wird das Foto geprüft (Führerschein)

In Deutschland braucht der Antrag auf eine Fahrerlaubnis «ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht» (FeV § 21 Abs. 3 Nr. 2) — es gelten also die biometrischen Vorgaben der Anlage 8: Das Gesicht nimmt von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende 70–80 % der Höhe des Fotos ein, beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar, das Gesicht ist gleichmäßig ausgeleuchtet ohne Reflexionen und rote Augen, der Kopf ist mittig und gerade, das Gesicht ist scharf und kontrastreich, der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und hebt sich deutlich von Gesicht und Haaren ab, die Farben — vor allem der Hautton — sind realitätsgetreu und digitale Fotos liegen in Farbe vor, der Ausdruck ist neutral mit Blick geradeaus in die Kamera und geschlossenem Mund, die Augen sind klar erkennbar und nicht verdeckt, und eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig, wobei das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar bleibt und keine Schatten darauf fallen. Retusche, Filter, Weichzeichner, zu geringe Auflösung, Lachen, Haare vor den Augen, Brillenrahmen über den Augen sowie dunkle oder spiegelnde Gläser gehören zu den Beispielen, die durchfallen.

Weiterlesen

Bei Kindern nimmt das Gesicht 50–80 % ein, bis zum 10. Lebensjahr sind kleinere Abweichungen zulässig und für Babys bis zum 6. Lebensjahr weitere Ausnahmen.

Die Verordnung nennt für den Führerschein keine Größe in Millimetern; 35 mm × 45 mm vor hellem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung, ist die Größe der Fahrerkarte (FPersV § 5) und des Führerschein-Dienstes des Bundesportals, und «die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der Gestaltung des Lichtbildes zulassen». Für den Umtausch eines alten Führerscheins nennt das Bundesverkehrsministerium «1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)» neben Ausweis und altem Führerschein.

Mehrere Fahrerlaubnisbehörden verlangen laut einer früheren Prüfung ihrer Seiten weiterhin ein Papierfoto — digitale Fotos per Cloud oder QR-Code werden dort für den Führerschein nicht angenommen.

Beispiele und Fehler

Welches Foto akzeptiert wird (Deutschland, Führerschein)

Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Deutschland Führerschein-Anträge.

Akzeptiert Beispiel für ein passendes Foto, Deutschland Führerschein (35 × 45 mm)

Konformes Beispiel: Deutschland, Führerschein (35 × 45 mm)

  • Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
  • Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
  • Keine Brille, keine Haare im Gesicht

6 häufigste Ablehnungsgründe: Deutschland, Führerschein

Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Schatten im Hintergrund
Schatten im Hintergrund Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Lächeln / geöffneter Mund
Lächeln / geöffneter Mund Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Brille mit Spiegelung
Brille mit Spiegelung Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Haare im Gesicht
Haare im Gesicht Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Blick zur Seite
Blick zur Seite Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Deutschland Führerschein: Kopf geneigt
Kopf geneigt Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist

Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist

Typische Ablehnungsgründe nach den Regeln, die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Passverordnung (Anlage 8), Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.

GrundLösung
Ein Gesicht, das nicht 70–80 % der Höhe einnimmt, ein geneigter, nicht mittiger oder nicht gerader Kopf oder ein unscharfes oder zu dunkles Foto So zuschneiden, dass das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende 70–80 % der Höhe einnimmt, mittig und gerade, scharf und gut ausgeleuchtet.
Ein Hintergrund mit Muster, mit Schatten oder ohne Kontrast zu Gesicht und Haaren Ein einfarbiger, schattenfreier Hintergrund mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren (hell, idealerweise neutralgrau).
Retusche, Filter oder Weichzeichner, zu geringe Auflösung, unnatürliche Farben oder Hautton Ein unretuschiertes, scharfes Foto in echten Farben mit hoher Auflösung.
Lachen, offener Mund, geschlossene oder zusammengekniffene Augen, Haare oder Brillenrahmen über den Augen, dunkle oder spiegelnde Gläser, eine Mütze Neutraler Ausdruck, Blick geradeaus in die Kamera, Mund geschlossen, Augen klar erkennbar, keine Mütze (Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen, Gesicht von Kinn bis Stirn sichtbar).

So gelingt das Foto

So machen Sie ein korrektes Foto (Führerschein)

Hintergrund und Licht

Hintergrund: einfarbig neutral

Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.

Bildausschnitt

Kopf: 70–80 % der Bildhöhe

Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.

Brille

Nur klare Gläser, keine Reflexe

Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.

Ausdruck und Blick

Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen

Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.

Ausführlich in der Anleitung: Passfoto zu Hause →

Foto hier ablegenFoto auswählen

Foto vorbereiten (Führerschein)

Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.

  • Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
  • Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
  • Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.

Druck und Abgabe

10 × 15 cm8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

Wo Sie Ihren Antrag einreichen (Führerschein)

Ein deutscher Führerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts beantragt oder umgetauscht, vielerorts auch im Bürgeramt, mit einem biometrischen Foto und einem Ausweisdokument.

Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt persönlich; ob eine digitale Antragstellung möglich ist, beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde

bmv.de — Führerschein-Umtausch; die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt

Bearbeitungszeit
Siehe Ihre Fahrerlaubnisbehörde
Kosten
Umtausch: 25,50 Euro zuzüglich 1,00 Euro, auf Wunsch 6,50 Euro für den Direktversand (BMV)

Ein aktuelles biometrisches Foto; mehrere Ämter nehmen weiterhin nur ein Papierfoto an.

Behördenseite

Lokaler Antragsweg

BehördeFahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Passverordnung (Anlage 8), Bundesministerium für Verkehr
QuelleFeV § 21 — Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (gesetze-im-internet.de)
Geprüft
Was die Quelle bestätigt
  • FeV § 21 Abs. 3: Dem Antrag auf eine Fahrerlaubnis sind unter anderem ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, je nach Klasse eine Sehtestbescheinigung oder ein Gutachten sowie ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe beizufügen; die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der in Satz 1 Nr. 2 vorgeschriebenen Gestaltung des Lichtbildes zulassen.
  • Passverordnung, Anlage 8 (BGBl. 2025 I Nr. 260), das Foto: Es zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar, und das Gesicht nimmt 70–80 % der Höhe des Fotos ein; das Gesicht ist gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht, rote Augen sind zu vermeiden; der Kopf ist mittig und gerade; das Gesicht ist scharf und kontrastreich; der Hintergrund ist schattenfrei, einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast; Farben und Hautton sind realitätsgetreu, digitale Fotos liegen in Farbe vor; der Ausdruck ist neutral, der Blick geradeaus in die Kamera, der Mund geschlossen; die Augen sind klar erkennbar und nicht verdeckt.
  • Anlage 8, Kopfbedeckung und Kinder: Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig, dann ist das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar und Schatten im Gesicht sind nicht erkennbar; bei Kindern nimmt das Gesicht 50–80 % der Höhe ein, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kleinere Abweichungen zulässig; bei (Klein-)Kindern und Babys handelt es sich um eine Frontalaufnahme, und bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind weitere Ausnahmen bei Kopfposition, Gesichtsausdruck und Sichtbarkeit der Augen zulässig. Die Beispieltabelle nennt als ungeeignet: Schlagschatten, zu dunkel, Reflexion im Gesicht, Kopfneigung zur Seite, nach unten oder oben, nicht zentriert, Hintergrund mit Muster oder Schatten, Retuschen oder Filter, Weichzeichner, zu geringe Auflösung, Lachen oder offener Mund, geschlossene oder zusammengekniffene Augen, Grimasse, Brillenrahmen über den Augen, Haare vor den Augen, Rote-Augen-Effekt, zu dunkle oder spiegelnde Brillengläser, Mütze, Burka.
  • Bundesverkehrsministerium, Umtausch des Führerscheins (Stand 19. Januar 2025): vorzulegen sind ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument), 1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto) und der alte Führerschein im Original; der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet, eine Regelung, die vor allem der Aktualisierung von Lichtbild und gegebenenfalls Namen dient. Die Gebühr beträgt 25,50 Euro zuzüglich 1,00 Euro und auf Wunsch 6,50 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei.
  • FPersV § 5 (Fahrerkarte, ein anderes Dokument): ein Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm × 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt; Anlage 8 der Passverordnung findet entsprechende Anwendung. KBA-FAQ (englisch): ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 bis 45 mm), Blick direkt in die Kamera und mittig, der Hintergrund hell, idealerweise neutralgrau, damit Gesicht, Haare und Kleidung sich abheben. Eine frühere Prüfung der Seiten dreier Fahrerlaubnisbehörden hielt fest (heute nicht erneut gelesen): für den Führerschein wird weiterhin ein Papierfoto verlangt (Uckermark), das Foto bringt die antragstellende Person mit und vor Ort wird keines gedruckt (Berlin), und digitale Fotos externer Dienstleister per Cloud oder QR-Code dürfen für den Führerschein nicht genutzt werden (Kreis Euskirchen).

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ein Foto nach der Passverordnung (FeV § 21): Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende 70–80 % der Höhe, gleichmäßig ausgeleuchtet, mittig und gerade, scharf, einfarbiger schattenfreier Hintergrund mit Kontrast zu Gesicht und Haaren, natürliche Farben, neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund, Augen sichtbar, keine Kopfbedeckung außer aus religiösen Gründen, keine Retusche.

Anforderungen abgeglichen mit: FeV § 21 ·

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