Was ist ein Schengen-Visum C?
Definition
Schengen-Visum C
Ein Schengen-Visum C ist das Standard-Kurzaufenthaltsvisum für Reisen in den Schengen-Raum bis zu 90 Tagen in jedem 180-Tage-Zeitraum. Es gilt für Reisen in alle 29 Mitgliedstaaten und ist für die meisten Touristen, Geschäftsreisenden und Kurzbesucher erforderlich.
Wichtige Fakten
| Höchstaufenthalt | 90 Tage in einem rollierenden 180-Tage-Fenster. |
|---|---|
| Geltungsbereich | Alle 29 Schengen-Staaten mit einem Visaaufkleber. Bulgarien und Rumänien sind zum 1. Januar 2025 vollständig beigetreten. |
| Standardgebühr | 90 € (45 € für Kinder 6–12, kostenlos unter 6 Jahren). |
| Bearbeitungszeit | Standardmäßig 15 Kalendertage; bis zu 45 Tage bei zusätzlicher Prüfung. |
| Fotoformat | 35 × 45 mm biometrisch, identisch in allen 29 Staaten. |
| An der Grenze | Das Entry/Exit-System (EES) läuft seit dem 10. April 2026 in jedem Schengen-Land. Beim Grenzübertritt werden Ihr Gesicht und Ihre Fingerabdrücke erfasst, der Passstempel wird durch einen elektronischen Eintrag ersetzt. Vorab ist nichts zu beantragen. |
Arten von Schengen-Visa — C, D, A
Ein „Visum C" ist ein Kurzaufenthaltsvisum (bis zu 90 Tage). Ein „Visum D" ist ein nationales Langzeitvisum eines Staates (meist für Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung, 90 Tage und länger). Ein „Visum A" ist ein Flughafentransitvisum: nur für den Durchgang durch die internationale Transitzone eines Schengen-Flughafens, ohne Einreise ins Hoheitsgebiet.
Einmalig vs. mehrfach
Ein einmaliges Visum C erlaubt eine Einreise in den Schengen-Raum. Nach der Ausreise ist eine Wiedereinreise mit diesem Visum nicht möglich. Ein Mehrfachvisum erlaubt unbegrenzte Reisen während der Gültigkeit. Konsulate stellen Mehrfachvisa häufiger nach ein bis zwei erfolgreichen Einzelvisumanträgen aus.
Die 90/180-Regel
Die Grenze von 90 Tagen wird kumulativ über einen rollierenden 180-Tage-Zeitraum berechnet. Wenn Sie in den letzten 90 Tagen 60 Tage im Schengen-Raum waren und zurückkehren möchten, bleiben Ihnen 30 Tage, bevor sich das Fenster verschiebt. Der offizielle „Schengen-Rechner" auf der EU-Home-Affairs-Website berechnet dies automatisch.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Schengen-Visum C dasselbe wie ein EU-Visum?
Nicht ganz. Der Schengen-Raum hat 29 Mitglieder: 25 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Bulgarien und Rumänien sind zum 1. Januar 2025 vollständig beigetreten. Zwei EU-Staaten stehen weiterhin außerhalb — Irland (Opt-out) und Zypern. Ein Schengen-Visum C gilt nur in den 29 Schengen-Staaten.
Über welches Schengen-Land sollte ich beantragen?
Über das Land, das Ihr Hauptreiseziel ist — gemessen an der Aufenthaltsdauer oder am Zweck der Reise. Gibt es kein Hauptziel, beantragen Sie über das Land, dessen Außengrenze Sie zuerst überschreiten. Eine Antragstellung über ein Land, in das Sie nicht tatsächlich reisen („Visa-Shopping“), wird durch die VIS-Datenbank erkannt und führt zur Ablehnung.
Welches Foto wird für ein Schengen-Visum C benötigt?
35 × 45 mm biometrisches Foto mit einfarbig hellem Hintergrund, Kopf etwa 70–80 % des Bildausschnitts, neutraler Gesichtsausdruck. Vollständige Anforderungen und länderspezifische Abläufe finden Sie in unserem Schengen-Leitfaden.
Was ist das EES und muss ich es beantragen?
Das Entry/Exit-System ist die Grenzdatenbank, die seit dem 10. April 2026 im gesamten Schengen-Raum das Stempeln der Pässe ersetzt hat. Sie beantragen es nicht und zahlen nichts dafür: Beim ersten Grenzübertritt erfasst die Grenzbeamtin oder der Grenzbeamte Ihr Gesicht und Ihre Fingerabdrücke, spätere Übertritte werden mit diesem Eintrag abgeglichen. Bürgerinnen und Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind ausgenommen, ebenso ihre Familienangehörigen mit Aufenthaltskarte.