Alte Aufenthaltstitel und ID-Karten in der EU verlieren am 3. August 2026 ihre Gültigkeit

Kurz. Ab dem 3. August 2026 verlieren alte, nicht-biometrische Aufenthaltstitel und ID-Karten in den EU-Ländern ihre Gültigkeit und müssen zwingend umgetauscht werden.
- Ab dem 3. August 2026 verlieren alte, nicht-biometrische Aufenthaltstitel und ID-Karten in der EU ihre Gültigkeit.
- In Polen betrifft dies Dokumente, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden.
- Ab dem 27. April 2026 stellt Polen vollständig auf die Online-Antragstellung über das Portal MOS 2.0 um.
- In Dänemark und Ungarn müssen Aufenthaltstitel von Familienangehörigen von EU-Bürgern umgetauscht werden, die in bestimmten Zeiträumen vor August 2021 ausgestellt wurden.
- Alte nationale ID-Karten aus Griechenland und Ungarn werden ebenfalls für Reisen und Identifikationszwecke ungültig.
Am 3. August 2026 tritt eine wichtige Phase der EU-Verordnung 2019/1157 in Kraft, die den obligatorischen Umtausch alter Formate von Aufenthaltstiteln und nationalen ID-Karten vorschreibt. Dokumente, die keine biometrischen Daten oder keine maschinenlesbare Zone (MRZ) enthalten, werden ungültig, selbst wenn sie ein späteres Ablaufdatum aufweisen oder unbefristet ausgestellt wurden.
EU: Allgemeine Anforderungen der Verordnung 2019/1157
Gemäß der europäischen Gesetzgebung verlieren Aufenthaltstitel von Familienangehörigen von EU-Bürgern (die selbst keine EU-Bürger sind) sowie nationale ID-Karten, die nicht den aktuellen ICAO-Sicherheitsstandards entsprechen, am 3. August 2026 ihre Gültigkeit. Dies betrifft Dokumente alten Typs in vielen europäischen Ländern gemäß der EU-Verordnung 2019/1157.
Polen: Umtausch von Aufenthaltskarten und Start von MOS 2.0
In Polen verlieren alle Aufenthaltsdokumente, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, nach dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit. Inhaber solcher Dokumente müssen sich an das Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) wenden, um diese gegen neue biometrische Karten umzutauschen. Darüber hinaus stellt Polen ab dem 27. April 2026 vollständig auf die elektronische Einreichung von Anträgen auf Aufenthaltskarten über das Portal MOS 2.0 um.
Dänemark: Kostenloser Umtausch alter Karten
In Dänemark betreffen die Umtauschanforderungen Daueraufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern (aus Drittstaaten). Karten, die in den Zeiträumen von 1998 bis 2011 und vom 3. August 2016 bis zum 3. August 2021 ausgestellt wurden, werden am 3. August 2026 ungültig. Der Antrag auf eine neue Karte muss bei der Agentur SIRI eingereicht werden; das Verfahren ist kostenlos, wie das offizielle Portal Ny i Danmark berichtet.
Ungarn: Aufenthaltstitel und alte ID-Büchlein
Die Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei (OIF) Ungarns hat mitgeteilt, dass Daueraufenthaltskarten, die Familienangehörigen von EWR-Bürgern im Zeitraum vom 3. August 2016 bis zum 2. August 2021 ausgestellt wurden, am 3. August 2026 ablaufen. Ab diesem Datum verlieren auch die alten ungarischen ID-Karten in Büchleinform ihre Gültigkeit. Bürgern über 70 Jahren werden die neuen Karten kostenlos ausgestellt.
Griechenland: Abschaffung alter ID-Karten
Auch Griechenland schließt den Übergang zu neuen Standards ab. Alte griechische ID-Karten, die kein Ablaufdatum und keine maschinenlesbare Zone haben, werden am 3. August 2026 ungültig. Ohne die neuen Karten können Bürger nicht mehr mit einem inländischen Dokument innerhalb der EU reisen, was durch europäische Richtlinien bestätigt wird.
Kurz gefasst: Alle Änderungen
| Land | Dokument | Wen es betrifft | Frist / Datum der Änderung |
|---|---|---|---|
| EU (allgemein) | Alte ID-Karten und Aufenthaltstitel ohne MRZ/Biometrie | EU-Bürger und deren Familienangehörige aus Drittstaaten | 3. August 2026 |
| Polen | Aufenthaltskarten, ausgestellt vor dem 02.08.2021 | Ausländer mit Aufenthaltstiteln alten Typs | 3. August 2026 |
| Polen | Beantragung einer Aufenthaltskarte | Alle Antragsteller (Übergang zum Online-Portal MOS 2.0) | 27. April 2026 |
| Dänemark | Aufenthaltstitel, ausgestellt 1998-2011 und 2016-2021 | Familienangehörige von EU-Bürgern mit Daueraufenthaltsrecht | 3. August 2026 |
| Ungarn | Aufenthaltstitel (2016-2021) und ID-Büchlein | Familienangehörige von EWR-Bürgern und ungarische Staatsbürger | 3. August 2026 |
| Griechenland | Alte ID-Karten ohne Ablaufdatum | Griechische Staatsbürger | 3. August 2026 |
Die Vorschriften ändern sich häufig – überprüfen Sie vor jedem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
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Offizielle Quellen
Fragen
- Muss ich meine Aufenthaltskarte in Polen umtauschen, wenn sie ein Ablaufdatum bis 2028 hat?
- Wenn die Karte vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurde, verliert sie am 3. August 2026 ihre Gültigkeit, unabhängig von dem auf dem Dokument angegebenen Datum. Sie muss umgetauscht werden.
- Wie beantrage ich 2026 eine neue Aufenthaltskarte in Polen?
- Ab dem 27. April 2026 werden alle Anträge auf Aufenthaltskarten in Polen ausschließlich elektronisch über das neue Portal MOS 2.0 eingereicht. Papieranträge werden nicht mehr akzeptiert.
- Fällt für den Umtausch eines alten Aufenthaltstitels in Dänemark eine Gebühr an?
- Nein, der Umtausch eines alten Daueraufenthaltstitels für Familienangehörige von EU-Bürgern in Dänemark (über die Agentur SIRI) ist kostenlos.
- Was passiert mit den alten ID-Karten in Ungarn und Griechenland?
- Alte ID-Karten aus Papier (Büchlein in Ungarn und alte Karten ohne maschinenlesbare Zone in Griechenland) werden am 3. August 2026 ungültig. Sie müssen durch neue biometrische Dokumente ersetzt werden.