Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Polen · PersonalausweisAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleGov.pl / MSWiA (Innenministerium Polens)
Geprüft
Kurzantwort: Personalausweis — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einheitlicher heller Hintergrund mit gleichmäßiger Ausleuchtung. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Personalausweis Polen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Polen: Was Sie wissen sollten
Online-Antrag: mindestens 492 × 633 px und höchstens 2,5 MB, unter Beibehaltung der Proportion 35 × 45 — ein Minimum, keine feste Größe
Hintergrund weiß, gleichmäßig beleuchtet, ohne Schatten und dekorative Elemente
Polnische Fotoautomaten auf gov.pl-Spezifikation kalibriert
Religiöse Kopfbedeckung erfordert Bescheinigung der Gemeinschaft (keine bloße Selbsterklärung)
Getönte Brillen sind ausdrücklich abgelehnt
So wird das Foto geprüft (Personalausweis)
Fotos für den polnischen Personalausweis (dowód osobisty) werden über gov.pl vom Ministerium für Inneres und Verwaltung (MSWiA) verwaltet. Das Format ist ein Farbfoto 35 × 45 mm, auf dem das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt und der ganze Kopf vom Scheitel an sowie der obere Schulterbereich zu sehen sind; gov.pl veröffentlicht für dieses Dokument keine Kopfhöhe in Millimetern und keinen Wert für den Abstand über dem Kopf.
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Hintergrund weiß, gleichmäßig beleuchtet, ohne Schatten und dekorative Elemente, nur der Antragsteller im Bild. Foto frühestens 6 Monate vor der Antragstellung aufgenommen, scharf, natürlich kontrastiert, mit natürlicher Hautfarbe.
Für einen Online-Antrag muss die Datei mindestens 492 × 633 px und höchstens 2,5 MB groß sein, unter Beibehaltung der Proportion eines Fotos im Format 35 × 45 mm — das ist ein Minimum, keine feste Größe; bei der Antragstellung in einer Behörde bringen Sie stattdessen ein gedrucktes Foto 35 × 45 mm mit. Korrektionsbrillen sind erlaubt, wenn die Augen deutlich sichtbar sind, das Gestell die Augenbrauen nicht verdeckt und die Gläser kein Licht reflektieren; dunkle Gläser nur mit einem Nachweis der Behinderung.
Kontaktlinsen sind nur erlaubt, wenn sie die natürliche Form oder Farbe der Augen nicht verändern. Polnische Fotoautomaten sind auf das korrekte Format kalibriert.
Eine religiöse Kopfbedeckung ist mit einer Bescheinigung einer in Polen eingetragenen Religionsgemeinschaft erlaubt, wobei das gesamte Gesichtsoval und die Ohrlinie unbedeckt bleiben müssen.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Polen, Personalausweis)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Polen Personalausweis-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Gov.pl / MSWiA (Innenministerium Polens) veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Online-Datei unter 492 × 633 px oder über 2,5 MB
Mit 492 × 633 px oder größer, unter 2,5 MB und unter Beibehaltung der Proportion 35 × 45 neu exportieren
Getönte Brille oder Rahmen verdeckt die Augen
Ohne Brille oder mit dünnem Klarglasrahmen neu aufnehmen
Religiöse Kopfbedeckung ohne Bescheinigung der Gemeinschaft
Bescheinigung einer eingetragenen Religionsgemeinschaft einreichen
So machen Sie ein korrektes Foto (Personalausweis)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Gov.pl weist darauf hin, dass das Foto für Reisepass oder Personalausweis aktuell sein muss und frühestens 6 Monate vor der Antragstellung aufgenommen sein darf.
Für den Antrag auf den Personalausweis im Amt verlangt Gov.pl einen Farbabzug im Format 35 × 45 mm.
Für den Online-Antrag auf den Personalausweis verlangt Gov.pl mindestens 492 × 633 px bei einer Dateigröße von höchstens 2,5 MB.
Das Gesicht soll 70-80 % des Fotos einnehmen; sichtbar sein müssen der gesamte Kopf sowie die oberen Schultern.
Getönte Brillen, Kopfbedeckungen sowie alles, was die Identifizierung erschwert, sind nicht erlaubt — ausgenommen belegte religiöse, medizinische oder behinderungsbedingte Fälle.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Personalausweis (Polen): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen. Das Foto sollte Sie so zeigen, wie Sie im Alltag aussehen.
Einheitlicher heller Hintergrund mit gleichmäßiger Ausleuchtung. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Ja. Stellen Sie sich mit Blick zum Fenster vor eine helle, glatte Wand und fotografieren Sie mit Selbstauslöser oder mit Hilfe einer anderen Person. Das Werkzeug schneidet das Foto zu, gleicht den Hintergrund an und prüft den Bildausschnitt.
Für dieses Dokument darf das Foto nicht älter als 6 Monate sein. Haben sich Frisur, Bart oder Gesicht seitdem deutlich verändert, machen Sie ein neues.
Keine getönten Brillen; Augenbrauen und Pupillen müssen deutlich sichtbar sein. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Reisepass.