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Länder-Update

Frankreich hebt Sprachniveau für Einbürgerung 2026 auf B2 an

Veröffentlicht · Aktualisiert · 5 Min. Lesen

Quelle: Décret n° 2025-648 vom 15. Juli 2025 (Légifrance) Geprüft 29. Juli 2026 Betrifft: Frankreich
Knet-Szene: ein 'B2'-Büchlein wird am Schalter einer Präfektur angenommen, ein altes 'B1' mit rotem Kreuz abgelehnt

Kurz. Seit 1. Januar 2026 verlangt Frankreich für die Einbürgerung Niveau B2 (statt B1) plus eine Prüfung, mit neuen A2/B1-Schwellen für Aufenthaltstitel.

Was sich geändert hat

Seit dem 1. Januar 2026 verlangt Frankreich für die Einbürgerung ein höheres Französisch-Niveau: B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), sowohl mündlich als auch schriftlich, statt zuvor B1, das überwiegend mündlich geprüft wurde. Grundlage ist das Décret n° 2025-648 vom 15. Juli 2025, das das Gesetz n° 2024-42 vom 26. Januar 2024 zur Steuerung der Einwanderung und Verbesserung der Integration umsetzt. Zwei Durchführungsverordnungen (arrêtés) vom 22. Dezember 2025 legen die anerkannten Nachweise und das Prüfverfahren genauer fest.

Zusätzlich zur Sprachanforderung wurde eine Bürgerkunde-Prüfung eingeführt: ein computergestützter Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen zu fünf Themen (französische Geschichte, Kultur, Werte und Gesellschaft), bei dem mindestens 80 % richtige Antworten — 32 von 40 — nötig sind. Diese Prüfung gilt nicht nur für die Einbürgerung: Seit 1. Januar 2026 ist sie auch für die erste Mehrjahres-Aufenthaltskarte und die erste Resident-Karte Pflicht.

Die Sprachanforderungen unterscheiden sich nun je nach Dokumenttyp:

DokumentVor dem 1. Januar 2026Ab dem 1. Januar 2026
Mehrjahres-Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle, 2–4 Jahre), Ersterteilungkeine eigene SprachanforderungA2
Resident-Karte (carte de résident, 10 Jahre), ErsterteilungA2B1
Französische Staatsangehörigkeit (Einbürgerung, Wiedereinbürgerung, Erklärung durch Heirat)B1, überwiegend mündlichB2, mündlich und schriftlich

Das ist Teil eines breiteren europäischen Trends: Immer mehr Länder knüpfen die Einbürgerung nicht nur an die Zahl der Jahre des legalen Aufenthalts, sondern auch an nachgewiesene sprachliche und gesellschaftliche Integration.

Wen das betrifft

Die neue B2-Anforderung gilt für Personen, die die französische Staatsangehörigkeit per Dekret (Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung) oder durch Erklärung aufgrund einer Ehe mit einem französischen Staatsangehörigen (Artikel 21-2 des Code civil) beantragen. Die dazwischenliegenden Schwellen A2 und B1 betreffen Personen, die erstmals eine Mehrjahres-Aufenthaltskarte oder eine Resident-Karte beantragen — darunter viele Ukrainer, die vom vorübergehenden Schutz in reguläre Aufenthaltsstatus in Frankreich wechseln.

Die Anforderung gilt ausdrücklich nur für die Ersterteilung eines Dokuments. Wer bereits eine gültige Resident-Karte oder Mehrjahres-Aufenthaltskarte besitzt, muss das neue Sprachniveau für die Verlängerung desselben Status nicht nachweisen. Ausnahmen gelten für Personen mit dokumentierter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung, die eine Prüfung objektiv unmöglich machen, sowie für Flüchtlinge und Staatenlose über 70 Jahre, die mindestens 15 Jahre mit gültigem Aufenthaltstitel in Frankreich gelebt haben.

Was jetzt zu tun ist

  1. Klären Sie, welches Verfahren für Sie gilt — Mehrjahres-Aufenthaltskarte (A2), Resident-Karte (B1) oder Staatsangehörigkeit (B2) — und welches Niveau Sie nachweisen müssen.
  2. Schätzen Sie Ihr aktuelles Französisch-Niveau ein; liegt es unter dem geforderten, beginnen Sie frühzeitig mit Kursen, denn die Vorbereitung auf B2 dauert in der Regel deutlich länger als auf B1.
  3. Besorgen Sie einen offiziellen Nachweis: ein TCF-Zertifikat (Test de connaissance du français) von France Éducation International oder ein TEF-Zertifikat (Test d'évaluation de français) von der CCI Paris Île-de-France, ausgestellt in den letzten 2 Jahren, oder ein anerkanntes französisches Diplom.
  4. Wenn Ihr Verfahren die Bürgerkunde-Prüfung einschließt, melden Sie sich bei einem zugelassenen Zentrum an und bereiten Sie sich auf den Test mit 40 Fragen vor.
  5. War Ihr Einbürgerungsantrag bis zum 31. Dezember 2025 vollständig eingereicht, gilt in der Regel noch die alte B1-Anforderung — fehlten jedoch Unterlagen und reichen Sie diese erst nach dem 1. Januar 2026 nach, kann Ihr Fall unter die neuen Regeln fallen.
  6. Prüfen Sie vor jedem Schritt die aktuellen Anforderungen bei Ihrer Präfektur, dem französischen Konsulat oder auf dem offiziellen Portal service-public.gouv.fr — die Details können je nach Region und individueller Situation variieren.

Häufige Fehler

  • Sich auf veraltete Informationen verlassen, wonach B1 für die Einbürgerung noch ausreicht — seit 1. Januar 2026 ist das nicht mehr der Fall.
  • Die Schwellen der verschiedenen Dokumente verwechseln: A2 für die Mehrjahres-Aufenthaltskarte, B1 für die Resident-Karte und B2 für die Staatsangehörigkeit sind getrennte Anforderungen für getrennte Verfahren.
  • Ein TCF- oder TEF-Zertifikat einreichen, das älter als 2 Jahre ist — es wird nicht anerkannt.
  • Die Bürgerkunde-Prüfung vergessen — ein Sprachzertifikat allein deckt nicht immer alle neuen Anforderungen ab.
  • Annehmen, dass die Verlängerung eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels ebenfalls einen neuen Sprachnachweis erfordert — die Anforderung gilt nur für die Ersterteilung.

Die Regeln ändern sich häufig — prüfen Sie vor jedem Schritt die aktuellen Anforderungen auf der oben genannten offiziellen Quelle.

Offizielle Quellen

Fragen

Was bedeutet Niveau B2 und wie unterscheidet es sich von B1?
B2 ist die Stufe „selbstständige Sprachverwendung" im GER: Man versteht komplexe Texte, kommuniziert flüssig über abstrakte Themen und schreibt strukturierte Texte. B1 ist die niedrigere „Schwellenstufe" für alltägliche Kommunikation und einfache Texte. Seit 1. Januar 2026 verlangt die französische Staatsangehörigkeit B2, geprüft mündlich und schriftlich, während das frühere B1 überwiegend mündlich geprüft wurde.
Gilt die neue Anforderung auch für bereits eingereichte Anträge?
War Ihr Einbürgerungsantrag bis zum 31. Dezember 2025 vollständig eingereicht, gilt in der Regel noch die frühere B1-Anforderung. Fehlten bei einem früher eingereichten Antrag Unterlagen und reichten Sie diese erst nach dem 1. Januar 2026 nach, fällt Ihr Antrag unter die neuen B2-Regeln. Alle ab dem 1. Januar 2026 eingereichten Anträge werden ausschließlich nach den neuen Anforderungen geprüft.
Welche Dokumente werden als Nachweis für B2 anerkannt?
Die gängigsten Optionen sind ein TCF-Zertifikat (Test de connaissance du français) von France Éducation International oder ein TEF-Zertifikat (Test d'évaluation de français) von der CCI Paris Île-de-France, ausgestellt in den letzten 2 Jahren, ein DELF-B2- oder DALF-Diplom, oder ein anerkanntes französisches Diplom mindestens auf dem Niveau des brevet des collèges. Die genaue Liste ist in den Durchführungsverordnungen vom 22. Dezember 2025 festgelegt.
Gilt die B2-Anforderung auch für Aufenthaltstitel, nicht nur für die Staatsangehörigkeit?
Nein — für Aufenthaltstitel gelten niedrigere Schwellen: A2 für die erste Mehrjahres-Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle, 2–4 Jahre) und B1 für die erste Resident-Karte (carte de résident, 10 Jahre). B2 betrifft speziell den Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit.
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