Deutschland 2026: Neues Gesetz erlaubt Verzicht auf Biometrie für eAT für 7 Jahre

Kurz. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Wiederverwendung von Biometrie für den eAT für 7 Jahre (5 Jahre für Kinder) erlaubt und Pflichtbesuche bei der Ausländerbehörde abschafft.
- Das neue MDWG-Gesetz wurde am 9. Juli vom Bundestag und am 10. Juli 2026 vom Bundesrat verabschiedet.
- Biometrische Daten für den eAT werden 7 Jahre für Erwachsene und 5 Jahre für Kinder gespeichert.
- Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels ist kein persönlicher Besuch bei der Ausländerbehörde mehr erforderlich.
- Identitätsnachweise werden zentral im AZR-Register gespeichert.
Am 9. und 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz (MDWG) verabschiedet, das die Verlängerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erheblich vereinfacht. Ab sofort werden biometrische Daten für 7 Jahre wiederverwendet.
Was sich geändert hat
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) schafft die Notwendigkeit ab, bei der Verlängerung des eAT jedes Mal persönlich bei der Ausländerbehörde zu erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben und Fotos machen zu lassen.
| Verfahren | Bisher | Neu (nach dem neuen MDWG) |
|---|---|---|
| Abgabe von Biometrie (Foto, Fingerabdrücke) | Obligatorischer persönlicher Besuch bei jeder eAT-Verlängerung | Daten werden gespeichert und wiederverwendet (7 Jahre für Erwachsene, 5 Jahre für Kinder) |
| Identitätsprüfung | Jede Behörde forderte Dokumente an und prüfte die Identität separat | Dokumente werden zentral im AZR-Register für den schnellen Zugriff aller befugten Behörden gespeichert |
Wen dies betrifft
Die Änderungen betreffen alle Ausländer in Deutschland, die einen befristeten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) besitzen und diesen verlängern möchten. Dies schließt Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus (§24 AufenthG) sowie Inhaber von Arbeits-, Studenten- und Familienaufenthaltstiteln ein.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anträge online stellen: Stellen Sie Ihre Anträge auf eAT-Verlängerung weiterhin über die digitalen Portale Ihrer örtlichen Ausländerbehörde.
- Auf die technische Umsetzung warten: Obwohl das Gesetz verabschiedet wurde, benötigen die örtlichen Behörden Zeit, um die Systeme für den automatischen Abruf Ihrer alten biometrischen Daten einzurichten.
- Aktuelle Dokumente aufbewahren: Wenn Ihre bisherigen Fingerabdrücke und Fotos jünger als 7 Jahre (oder 5 Jahre bei Kindern) sind, kann das System diese für die Ausstellung einer neuen eAT-Karte ohne Ihren Besuch verwenden.
Häufige Fehler
- Den eAT mit dem Reisepass verwechseln: Diese Regel gilt nur für den deutschen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und nicht für Ihren ukrainischen Reisepass.
- Sofortige Änderungen in allen Städten erwarten: Das Gesetz sieht ein schrittweises Inkrafttreten je nach technischer Bereitschaft der jeweiligen Behörden vor (gemäß Abs. 8–10 Art. 14 MDWG). Einige Ausländerbehörden könnten noch für eine gewisse Zeit die persönliche Anwesenheit verlangen.
Regeln ändern sich häufig – überprüfen Sie vor dem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
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Offizielle Quellen
Fragen
- Muss ich zur Verlängerung nach §24 zur Ausländerbehörde gehen?
- Nach der vollständigen Umsetzung des MDWG-Gesetzes ist ein persönlicher Besuch zur Abgabe von Biometrie nicht mehr erforderlich, wenn Ihre bisherigen Daten vor weniger als 7 Jahren erfasst wurden.
- Ab welchem Alter wird die Biometrie für 5 Jahre gespeichert?
- Für Kinder werden biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) für 5 Jahre gespeichert und wiederverwendet.
- Gilt diese Regel für die erstmalige Beantragung eines eAT?
- Nein, bei der erstmaligen Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels müssen Sie weiterhin persönlich Fingerabdrücke und ein Foto abgeben.