Aufenthaltstitel Deutschland: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Deutschland: Was Sie wissen sollten
Seit dem 1. Mai 2025 wird ein mitgebrachtes Papierfoto für den elektronischen Aufenthaltstitel nicht mehr akzeptiert: Das Foto entsteht in der Behörde oder in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt, der es digital übermittelt. Drucken Sie keines zu Hause oder im Fotoautomaten.
Das Fotostudio gibt Ihnen einen QR-Code für den Termin; vor Ort kostet das Selbstbedienungsterminal (PointID) 6,00 Euro. Diese Einzelheiten sind die des Berliner Amts.
Ausnahmen behalten das Papierfoto: Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.
So wird das Foto geprüft (Aufenthaltstitel)
Das Foto für den deutschen Aufenthaltstitel (elektronischer Aufenthaltstitel, eAT) hat sich am 1. Mai 2025 geändert. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen bestimmt, dass biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden erstellt werden dürfen oder in Fotostudios, die sie auf einem gesicherten elektronischen Weg digital an die Behörden übermitteln können — das betrifft auch den elektronischen Aufenthaltstitel und die Reiseausweise für Ausländer.
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Beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) gilt für Termine ab dem 14. Juli 2025: **«Bringen Sie bitte keine klassischen biometrischen Passfotos (auf Fotopapier) mehr mit.
Diese werden nicht mehr akzeptiert.» Es gibt zwei Wege: das digitale Passfoto vorab im Fotostudio oder in einem teilnehmenden Drogeriemarkt anfertigen lassen, der es über eine gesicherte Photocloud übermittelt und Ihnen einen QR-Code für den Termin gibt, oder es vor Ort am Selbstbedienungsterminal (PointID) für 6,00 Euro** erstellen. Ausgenommen — Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen — bleibt das biometrische Foto auf Fotopapier.
Das Foto selbst folgt der Mustertafel des Bundesministeriums des Innern: 35 × 45 mm, Gesicht 70–80 % der Höhe, einfarbiger Hintergrund ohne Schatten, neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Deutschland, Aufenthaltstitel)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Deutschland Aufenthaltstitel-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Typische Ablehnungsgründe nach den Regeln, die Landesamt für Einwanderung Berlin, Service Berlin und Bundesministerium des Innern veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Ein klassisches biometrisches Passfoto auf Fotopapier, zum Termin mitgebracht
Das digitale Foto im Fotostudio oder Drogeriemarkt mit QR-Code oder am Terminal der Behörde anfertigen lassen.
Ein Foto aus einem Studio, das es nicht über einen gesicherten Weg an die Behörde übermitteln kann
Wählen Sie ein Studio oder einen Drogeriemarkt, der mit der Photocloud der Behörde arbeitet.
Gesicht außerhalb von 70–80 % der Höhe, Schatten oder gemusterter Hintergrund
Gesicht bei 70–80 % mit einfarbigem Hintergrund ohne Schatten halten.
Lachen, offener Mund, geschlossene Augen, Haare vor den Augen oder spiegelnde Gläser
Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und frei; keine Reflexe.
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltstitel)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 71–80 % der Bildhöhe (32–36 mm)
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Augen vollständig sichtbar
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
10 × 15 cm — 8 (4 × 2)A4 · 21 × 29,7 cm — 36 (6 × 6)
10 × 15 cm
8(4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm
36(6 × 6)
Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.
Wo Sie Ihren Antrag einreichen (Aufenthaltstitel)
Ein deutscher Aufenthaltstitel wird nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt oder neu ausgestellt (in Berlin beim Landesamt für Einwanderung oder, bei Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis, im Bürgeramt); das Foto wird digital in der Behörde oder vorab in einem angeschlossenen Studio oder Drogeriemarkt aufgenommen.
Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) oder Bürgeramtmit Termin, persönlich
berlin.de/einwanderung — Termin buchen; den QR-Code des Studiofotos mitbringen
Bearbeitungszeit
Nach dem Termin etwa 3–4 Wochen bei einer Niederlassungserlaubnis
Kosten
Gebühr 67,00 Euro für Erwachsene; Terminal-Foto 6,00 Euro
Nur digitales Foto: QR-Code vom Studio oder PointID-Terminal vor Ort.
Landesamt für Einwanderung Berlin, Mitteilung vom 11. Juli 2025: «Am 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Seitdem dürfen biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden erstellt werden oder in Fotostudios, die sie auf einem gesicherten elektronischen Weg digital an die Behörden übermitteln können. Diese Änderung betrifft auch das Landesamt für Einwanderung (LEA) und die Ausstellung elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise.»
Dieselbe Mitteilung, Termine ab dem 14. Juli 2025: Bringen Sie keine klassischen biometrischen Passfotos auf Fotopapier mit — sie werden nicht mehr akzeptiert. Empfohlen: das digitale Passfoto vorab in einem Fotostudio oder in bestimmten Drogeriemärkten anfertigen lassen, die Fotos über eine gesicherte Photocloud an die Behörde übermitteln können (besonders bei Kindern); vom Fotostudio oder Drogeriemarkt erhalten Sie einen QR-Code, den Sie zum Termin mitbringen. Alternative: das Foto vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal (PointID-Gerät) gegen eine Gebühr von 6,00 Euro anfertigen.
Dieselbe Mitteilung, Ausnahmen: Die Änderungen gelten nicht für Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, für Duldungen von Ausreisepflichtigen und für Aufenthaltsgestattungen von Menschen im Asylverfahren; sie bringen weiterhin nicht digitale biometrische Fotos auf Fotopapier mit. Service Berlin, Neuausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels: «1 aktuelles biometrisches Foto. Seit dem 1. Mai 2025… dürfen biometrische Passfotos nur digital in Behörden oder in Fotostudios/Drogeriemärkten erstellt werden, die sie auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können»; ein digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal vor Ort kostet 6,00 Euro.
Mustertafel des Bundesministeriums des Innern (Oktober 2024): Das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Scheitel nimmt 70–80 % der Fotohöhe ein; gleichmäßig ausgeleuchtet ohne Reflexe und rote Augen; der Kopf zentriert und gerade; scharf und kontrastreich; einfarbiger Hintergrund ohne Schatten; farbgetreu; neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund, Blick direkt in die Kamera, Augen gut sichtbar; Kopfbedeckungen nur aus religiösen Gründen, wenn das Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar ist. Das Profil für den Aufenthaltstitel auf dieser Website verwendet 35 × 45 mm.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Nicht mehr. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos nur digital in der Behörde oder in einem Studio oder Drogeriemarkt erstellt werden, das sie gesichert übermittelt; das Landesamt für Einwanderung Berlin sagt, für Termine ab dem 14. Juli 2025 würden biometrische Papierfotos nicht mehr akzeptiert (Ausnahmen: Geflüchtete aus der Ukraine, Duldung, Aufenthaltsgestattung).
Entweder vorab in einem Fotostudio oder einem teilnehmenden Drogeriemarkt, der es über eine gesicherte Photocloud übermittelt — Sie erhalten einen QR-Code für den Termin —, oder vor Ort am Selbstbedienungsterminal (PointID) für 6,00 Euro im Berliner Amt.
Das biometrische Foto nach der Mustertafel des Bundesministeriums des Innern: 35 × 45 mm, Gesicht 70–80 % der Höhe, zentriert und gerade, einfarbiger Hintergrund ohne Schatten, neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund, Augen deutlich sichtbar, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen — digital aufgenommen, nicht auf Papier.
Die Regel folgt aus dem Bundesgesetz vom 1. Mai 2025 und gilt daher bundesweit; QR-Code und Terminal für 6,00 Euro sind die Regelung des Berliner Amts.
Aufenthaltstitel (Deutschland): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 71–80% der Bildhöhe einnehmen.
Meist höchstens sechs Monate alt; manche Migrationsbehörden verlangen ein neueres. Machen Sie ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie am Tag der Antragstellung.
Heller einfarbiger Hintergrund. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Nur wenn Maße und Regeln übereinstimmen und das Foto noch aktuell ist. Sonst machen Sie ein neues: Aus einem Selfie lassen sich Fotos für beide Dokumente erstellen.
Machen Sie ein neues Foto: Es soll zeigen, wie Sie jetzt aussehen — Frisur, Bart, Brille.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid der Migrationsbehörde.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Chancenkarte, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Nationales Visum (Typ D).