Neuer biometrischer Passfoto-Standard ISO/IEC 39794-5: Umstellung startet 2026

Kurz. Ab 1. Januar 2026 müssen Grenzsysteme den neuen Biometrie-Standard ISO/IEC 39794-5 erkennen; vollständig umgesetzt bis 2030.
- Ab 1. Januar 2026 müssen alle Grenzkontrollsysteme den neuen biometrischen Kodierungsstandard ISO/IEC 39794-5 lesen können.
- Die verpflichtende Umstellung in allen 193 ICAO-Mitgliedstaaten muss bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
- Physische Foto-Vorgaben wie Größe oder Hintergrund ändert der Standard nicht direkt — das legt weiterhin jedes Land selbst fest.
- Immer mehr Länder, darunter die USA, verbieten offiziell KI-bearbeitete und gefilterte Fotos, weil sie die biometrische Genauigkeit beeinträchtigen.
- Am sichersten ist ein aktuelles, unbearbeitetes Foto ohne Filter und ohne KI-Bearbeitung.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Grenzkontrollsysteme weltweit Passfotos lesen können, die nach dem neuen internationalen biometrischen Standard ISO/IEC 39794-5 kodiert sind — das geht aus technischen Berichten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hervor, die die Regeln für elektronische Reisepässe (eMRTD) in ihren 193 Mitgliedstaaten festlegt.
Was ISO/IEC 39794-5 eigentlich ist
ISO/IEC 39794-5 ist ein neues Format zur Kodierung des biometrischen Gesichtsbilds, das im Chip eines elektronischen Reisepasses gespeichert wird. Es ersetzt schrittweise den Standard ISO/IEC 19794-5:2005, der mehr als fünfzehn Jahre lang verwendet wurde. Das neue Format speichert mehr als nur das Foto selbst: präzise Koordinaten von Gesichtsmerkmalen, Qualitätswerte des Bildes, Informationen zum Aufnahmegerät sowie Daten zur Erkennung von Täuschungsversuchen (presentation attack detection). Das Format ist erweiterbar — künftig lassen sich neue Arten biometrischer Daten hinzufügen, ohne die gesamte Ausrüstung an den Grenzen austauschen zu müssen.
Zeitplan der Umstellung
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Reisepässe dürfen das neue Format ISO/IEC 39794-5 nutzen; alle Grenzkontrollsysteme müssen es lesen können |
| 2026–2030 | Übergangszeit: ausstellende Staaten dürfen entweder das alte Format (ISO/IEC 19794-5) oder das neue verwenden |
| 1. Januar 2030 | Alle neu ausgestellten elektronischen Reisepässe müssen Gesichtsfotos ausschließlich nach ISO/IEC 39794-5 kodieren |
Warum die ICAO das Format ändert
Der Standard von 2005 wurde entwickelt, als automatisierte Gesichtserkennung an Grenzen noch neu war. Er speicherte nur minimale Daten und unterstützte neuere Funktionen kaum — etwa den Abgleich mehrerer Aufnahmen desselben Gesichts oder eine Qualitätsbewertung direkt im Chip. Das neue Format behebt diese Einschränkungen und schafft die Grundlage dafür, dass Grenzsysteme unterschiedlicher Länder dasselbe Gesicht mit einheitlicher Genauigkeit erkennen können, unabhängig davon, wo und mit welchem Gerät das Originalfoto aufgenommen wurde. Laut ICAO vergrößern die zusätzlichen Daten den Speicherbedarf im Chip nur geringfügig, sodass die Umstellung vor allem die Software der Lesegeräte betrifft und nicht die Passbücher oder Chips selbst ersetzt werden müssen.
Wen das betrifft
Die Umstellung betrifft alle 193 ICAO-Mitgliedstaaten — praktisch nahezu jeden Reisepass und jedes Grenzkontrollsystem weltweit. Bestehende Reisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig; niemand muss ein aktuelles Dokument wegen dieser Änderung ersetzen. Wer jedoch nach 2026 einen neuen Reisepass, ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragt, wird sowohl bei Konsulaten als auch an der Grenze mit zunehmend strengeren automatisierten Fotokontrollen konfrontiert.
Was das für gewöhnliche Antragsteller bedeutet
Der Standard selbst ändert nichts an den Anforderungen an das Foto wie Größe, Hintergrund oder Kopfhaltung — diese legt weiterhin jedes Land selbst fest. Was sich ändert, ist die Präzision, mit der das Grenzsystem ein lebendes Gesicht mit dem im Chip gespeicherten Bild abgleicht. In der Praxis bedeutet das: Fotos mit schlechter Qualität, ungleichmäßiger Beleuchtung oder einem nicht regelkonformen Gesichtsausdruck fallen automatisierten Kontrollen eher auf als auf älteren Geräten.
KI-bearbeitete Fotos geraten zusätzlich ins Visier
Parallel zur technischen Umstellung verbieten immer mehr Länder offiziell Fotos, die mit künstlicher Intelligenz oder Hautglättungsfiltern bearbeitet wurden. Das deutlichste Beispiel sind die USA: Seit 2026 verlangt die offizielle Anleitung auf travel.state.gov ausdrücklich, das Foto nicht mit Software, Apps, Filtern oder KI-Tools zu verändern — mit der Begründung, dass solche Bearbeitungen die Genauigkeit des biometrischen Abgleichs beeinträchtigen. Ähnliche Hinweise tauchen zunehmend auch in den konsularischen Anforderungen anderer Länder auf. Das ist Teil derselben Entwicklung wie die Umstellung auf ISO/IEC 39794-5: Je präziser die biometrische Prüfung wird, desto sichtbarer werden für den Algorithmus selbst kleine Bearbeitungen, die früher unbemerkt blieben.
Was jetzt zu tun ist
Wer gerade einen Reisepass oder ein Visum beantragt oder das bald vorhat, sollte ein aktuelles, unbearbeitetes Foto verwenden, aufgenommen mit einer normalen Kamera — ohne „Porträtmodus", ohne Hautglättungsfilter. Prüfen Sie immer die genauen Anforderungen des jeweiligen Landes oder Konsulats — sie ändern sich nicht automatisch durch den neuen Kodierungsstandard, aber die Qualitätskontrollen an Grenzen und in Konsulaten werden bereits jetzt strenger. Wer ein Foto im Voraus vorbereitet, sollte das Original ohne jede Nachbearbeitung aufbewahren — so lässt es sich später leichter an konkrete Anforderungen anpassen, statt komplett neu fotografieren zu müssen.
Regeln ändern sich häufig — prüfen Sie vor jedem Schritt die aktuellen Anforderungen auf der oben verlinkten offiziellen staatlichen Quelle.
Offizielle Quellen
Fragen
- Muss ich meinen aktuellen Reisepass wegen des neuen Standards ISO/IEC 39794-5 austauschen?
- Nein. Die Umstellung betrifft, wie ein Gesichtsfoto im Chip neuer Reisepässe kodiert wird, nicht die Gültigkeit bereits ausgestellter Dokumente. Ein aktueller Reisepass bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig; ein Austausch ist nur aus den üblichen Gründen nötig — Ablauf, Änderung persönlicher Daten oder Beschädigung des Dokuments.
- Ändern sich Größe und Hintergrundfarbe des Passfotos durch diesen Standard?
- Die physischen Vorgaben für das Foto — Größe, Hintergrundfarbe, Kopfhaltung — legt weiterhin jedes Land per eigener Gesetzgebung fest; ISO/IEC 39794-5 regelt das nicht direkt. Verändert wird die Art, wie das System das Gesichtsbild kodiert und abgleicht, nicht wie das Foto auf Papier aussehen muss.
- Warum werden Fotos mit Filtern oder KI-Bearbeitung plötzlich häufiger abgelehnt?
- Präzisere Kodierungsstandards und automatisierte Kontrollen an Grenzen und in Konsulaten erkennen Unterschiede zwischen einem echten Gesicht und dem gespeicherten Bild besser. Schon leichte Hautglättung oder Retusche verändert das Modell, das die Software ausliest, weshalb solche Fotos häufiger eine erneute Prüfung oder Ablehnung auslösen.
- Was tun, wenn ich gerade jetzt, während der Übergangszeit 2026–2030, Dokumente einreichen muss?
- Genau wie bisher vorgehen: ein Foto einreichen, das die offiziellen Anforderungen des jeweiligen Landes oder Konsulats erfüllt, ohne jegliche digitale Bearbeitung. In der Übergangszeit werden beide Kodierungsformate akzeptiert, sodass Antragsteller keine zusätzlichen Schritte unternehmen müssen — wichtig ist nur, bei der Vorbereitung des Fotos keine KI-Tools oder Filter zu verwenden.