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Länder-Update

Schweiz eröffnet Konsultation zur Zukunft des Status S nach März 2027

Veröffentlicht · Aktualisiert · 5 Min. Lesen

Quelle: Bundesrat: Schutzstatus S nach März 2027 (admin.ch) Geprüft 3. Aug. 2026 Betrifft: Schweiz
Ton-Diorama: Dokument mit Schweizer Kreuz, Buchstabe S auf einer Waage und Tischkalender mit 2027 vor Bergkulisse.

Kurz. Am 19.06.2026 startete die Schweiz eine Konsultation zum Status S nach März 2027, mit möglichen Einschränkungen für wehrpflichtige Männer.

Was sich geändert hat

Am 19. Juni 2026 hat der Schweizer Bundesrat die Konsultation zum Konzept «Zukunft Status S» eröffnet. Es geht um die Zeit nach dem 4. März 2027 — dem Datum, bis zu dem der Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige mit Entscheid vom 8. Oktober 2025 verlängert wurde.

Die Konsultation umfasst drei mögliche Szenarien: eine Weiterführung des Status S, falls der Krieg andauert; eine vollständige Aufhebung des Status bei einem stabilen Waffenstillstand in der Ukraine; oder einen schrittweisen, gesteuerten Ausstieg aus dem Status, falls der Konflikt anhält, sich die Lage aber verändert. An der Konsultation beteiligen sich Kantone, Gemeindeverbände, Sozialpartner sowie weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure.

Unabhängig davon hat der Bundesrat bereits entschieden, den Kantonen mehr Spielraum bei der Sozialhilfe zu geben. Ab März 2027 sollen Kantone die Höhe der Unterstützung für Status-S-Inhaber, die dann seit fünf Jahren in der Schweiz leben und eine befristete B-Bewilligung haben, selbst festlegen können. Dazu will der Bundesrat die Asylverordnung 2 entsprechend anpassen. Sollte der Status S je vollständig aufgehoben werden, hätten schutzbedürftige Personen nur noch Anspruch auf Nothilfe — der Bundesrat muss dafür die Höhe der Nothilfepauschale festlegen, die der Bund den Kantonen vergütet.

Laut Bundesrat haben derzeit rund 72'000 Menschen den Status S in der Schweiz. Rund zwei Drittel davon — etwa 46'000 Personen — werden bis März 2027 seit fünf Jahren im Land leben, und fast die Hälfte hat eine Arbeitsstelle gefunden.

Wen es betrifft

Die aktuelle Konsultation betrifft vor allem zwei Gruppen.

Erstens alle Inhaber des Status S — rund 72'000 Menschen —, deren Situation nach März 2027 vom endgültigen Entscheid des Bundesrats abhängt. Das gilt besonders für jene, die dann seit fünf Jahren in der Schweiz leben, da sich für sie die Berechnung der Sozialhilfe ändern soll.

Zweitens widmet die Konsultation wehrpflichtigen Männern besondere Aufmerksamkeit. Der Bundesrat prüft, ob ukrainische Männer, die dem Militärdienst unterliegen, künftig vom Status S ausgeschlossen werden sollen — parallel zu laufenden Diskussionen auf EU-Ebene, die eine Sekundärmigration zwischen europäischen Ländern verhindern sollen. Justizminister Beat Jans betonte, dass hierzu noch kein endgültiger Entscheid gefallen sei.

Zu beachten: Bereits seit dem 1. November 2025 wird der Status S in der Schweiz nicht mehr automatisch an alle ukrainischen Antragstellenden vergeben — Anträge werden individuell geprüft, unter Berücksichtigung der Herkunftsregion. Eine Rückkehr gilt für sieben westliche Regionen als zumutbar, die als ausreichend sicher eingestuft werden. Diese Regel betrifft neue Anträge und wirkt sich nicht auf Personen aus, die bereits den Status S besitzen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Verfolgen Sie offizielle Mitteilungen des Bundesrats und des Staatssekretariats für Migration (SEM) — ein endgültiger Entscheid wird bis Ende Sommer 2026 erwartet.
  2. Falls Sie Status S besitzen, prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Bewilligung und wenden Sie sich bei Bedarf an Ihr kantonales Migrationsamt.
  3. Wenn Sie ein wehrpflichtiger Mann mit Status S sind oder einen Antrag planen, verfolgen Sie die Entwicklung der Diskussion — für Ihren Fall wurde noch keine konkrete Änderung beschlossen, es gelten die aktuellen Regeln.
  4. Treffen Sie keine Entscheidungen — etwa zur Rückkehr oder zum Wohnortwechsel — aufgrund von Gerüchten; verlassen Sie sich nur auf offizielle Quellen.
  5. Wenn Sie sich der Fünfjahresgrenze in der Schweiz nähern, erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton, wie sich die geplanten Änderungen bei der Sozialhilfe konkret auf Sie auswirken könnten.

Häufige Fehler

  • Anzunehmen, der Status S sei für wehrpflichtige Männer bereits eingeschränkt oder beendet worden — derzeit ist dies nur eine von mehreren diskutierten Optionen, ein Entscheid liegt noch nicht vor.
  • Diese Konsultation mit der Verlängerung des Status S bis zum 4. März 2027 zu verwechseln, die bereits im Oktober 2025 beschlossen wurde — es geht hier um die Zeit danach.
  • Zu glauben, die Änderungen bei der Sozialhilfe würden sofort für alle gelten — sie sind für März 2027 geplant und betreffen vor allem Personen, die fünf Jahre in der Schweiz leben.
  • Die seit dem 1. November 2025 geltende individuelle Prüfung zu ignorieren und Anträge so einzureichen, als würde der Status S weiterhin automatisch vergeben.

Die Regeln ändern sich häufig — prüfen Sie vor jeder Handlung immer die aktuellen Anforderungen auf der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.

Offizielle Quellen

Fragen

Wurde der Status S für wehrpflichtige Männer bereits eingeschränkt?
Nein. Stand August 2026 ist dies nur eine der Optionen, die im Rahmen der vom Bundesrat am 19. Juni 2026 eröffneten Konsultation geprüft werden. Ein endgültiger Entscheid liegt noch nicht vor.
Bis wann gilt der Status S derzeit?
Der Status S wurde mindestens bis zum 4. März 2027 verlängert — ein Entscheid vom 8. Oktober 2025. Die aktuelle Konsultation betrifft die Zeit danach.
Wann trifft der Bundesrat den endgültigen Entscheid?
Ein Entscheid zur Zukunft des Status S wird bis Ende Sommer 2026 erwartet, nach Abschluss der Konsultation mit Kantonen, Sozialpartnern und weiteren Akteuren.
Betreffen die Änderungen bei der Sozialhilfe auch Personen, die bereits Status S haben?
Ja, aber nicht sofort. Ab März 2027 sollen Kantone die Sozialhilfe für Status-S-Inhaber, die dann fünf Jahre in der Schweiz leben und eine B-Bewilligung haben, selbst festlegen können.
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