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Länder-Update

Ukraine 2026: neue Ausreisekategorien und Regeln im Kriegsrecht

Veröffentlicht · Aktualisiert · 6 Min. Lesen

Claymation-Illustration: Reisepass mit Stempel und drei Symbolen für Ausreisekategorien — Medien, Amt, Freistellung

Kurz. Seit 1.1.2026 reisen Medienmitarbeiter mit Derschkomteleradio-Schreiben aus (bis 60 Tage); seit 11.5. sind Beamtinnen nicht mehr nur auf Dienstreisen beschränkt; für freigestellte Männer gab es bis August 2026 keine Lockerung.

Was sich geändert hat

Im Laufe des Jahres 2026 hat die Ukraine schrittweise die Liste der Fälle erweitert, in denen Bürger die Staatsgrenze während des Kriegsrechts überqueren dürfen. Die Änderungen betrafen drei unterschiedliche Gruppen und traten nicht gleichzeitig in Kraft, sondern durch separate Beschlüsse des Ministerkabinetts im Laufe des Jahres.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt Beschluss Nr. 1509 vom 19.11.2025: Genehmigungsschreiben für die Ausreise von Männern im Alter von 23 bis 60 Jahren, die in Medien, Information und strategischer Kommunikation arbeiten, werden nun vom Staatlichen Komitee für Fernsehen und Rundfunk (Derschkomteleradio) statt vom Kulturministerium ausgestellt. Das Schreiben muss Ausreisedatum, Grenzübergang und voraussichtliches Rückkehrdatum enthalten; der maximale Auslandsaufenthalt beträgt bis zu 60 Tage.

Seit dem 11. Mai 2026 ist Beschluss Nr. 587 vom 06.05.2026 in Kraft, der die Regeln für Frauen in Positionen bei staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen, Staatsunternehmen und Gerichten gelockert hat. Zuvor durften solche Frauen meist nur zu Dienstreisen ausreisen; die Beschränkung wurde nun für die meisten von ihnen aufgehoben — Ausreisen sind jetzt auch aus privaten Gründen möglich. Ausgenommen bleibt ein enger Kreis hochrangiger Amtsträgerinnen (Kabinettsmitglieder, erste Stellvertreter und Stellvertreter von Ministern, Leiter zentraler Exekutivorgane und deren Stellvertreter, Staatssekretärinnen), für die die Beschränkungen weiterhin gelten.

Stand August 2026 gab es für freigestellte Männer keine wesentlichen Erleichterungen. Trotz Gerüchten über mögliche Änderungen ab dem 1. August bestätigen die zuständigen Behörden: Die Ausreisebedingungen regelt weiterhin Beschluss Nr. 1608 vom 08.12.2025, der die Regeln zur Freistellung Wehrpflichtiger aktualisiert hat (Änderungen zum Basisbeschluss Nr. 76 vom 27.01.2023). Wichtig, was oft übersehen wird: die Freistellung allein gibt kein Recht zur Grenzüberquerung — nötig sind zusätzlich eine gültige spezielle Wehrregistrierung, aktuelle Daten beim Rekrutierungszentrum (TCC) und in der Regel ein dokumentierter Dienstreiseauftrag.

Wen betrifft das

Mitarbeiter der Medien- und Informationsbranche. Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die beruflich in Medien, Journalismus oder strategischer Kommunikation tätig sind. Für die Ausreise nötig: ein Genehmigungsschreiben von Derschkomteleradio mit Ausreisedatum, Grenzübergang und voraussichtlichem Rückkehrdatum; eine Einladung einer ausländischen Organisation mit beglaubigter ukrainischer Übersetzung; ein Auslandsreisepass; ein Wehrregistrierungsdokument. Der Auslandsaufenthalt ist auf 60 Tage begrenzt.

Frauen in Führungs- und Fachpositionen. Mitarbeiterinnen staatlicher Behörden, Kommunalverwaltungen, Staatsunternehmen und Gerichte, deren Positionen zuvor unter die Beschränkung von Punkt 2.14 der Grenzübertrittsregeln fielen. Seit dem 11. Mai 2026 dürfen sie auch aus anderen Gründen als Dienstreisen ausreisen. Beschränkungen gelten nur für eine enge Liste von Spitzenpositionen gemäß Beschluss Nr. 587.

Freigestellte Männer. Mitarbeiter von Unternehmen des Verteidigungssektors und als kritisch wichtig eingestuften Unternehmen mit gültiger Freistellung. Die Freistellung allein ist kein Ausreisegrund: nötig sind zusätzlich eine spezielle Wehrregistrierung, aktuelle TCC-Daten und Dokumente, die den Reisezweck belegen (meist eine Dienstreise). Die Ausreise für privaten Urlaub ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, weshalb Grenzschützer die endgültige Entscheidung individuell treffen.

Grundregeln (unabhängig von der Kategorie). Männliche Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren unterliegen den Ausreisebeschränkungen nach Beschluss Nr. 57. Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren müssen beim Grenzübertritt einen der anerkannten Ausreisegründe nachweisen und mitführen: einen Auslandsreisepass, ein gültiges Wehrregistrierungsdokument mit QR-Code (elektronisches e-WOD in der App „Reserw+" oder Papierdokument mit TCC-Vermerken) sowie Dokumente, die den Ausreisegrund selbst belegen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Bestimmen Sie, welcher Kategorie Sie angehören, und prüfen Sie vorab, welcher Beschluss genau Ihren Fall regelt — die Dokumentenanforderungen unterscheiden sich.
  2. Für Medien- und Informationsberufe: Beantragen Sie das Genehmigungsschreiben bei Derschkomteleradio rechtzeitig — das Verfahren braucht Zeit für Prüfung und die übersetzte Einladung.
  3. Für Freigestellte: Prüfen Sie Ihren Freistellungs- und Registrierungsstatus in „Reserw+" und klären Sie mit der Personalabteilung, wie die Dienstreise dokumentiert werden muss — ohne diese kann die Ausreise auch bei gültiger Freistellung verweigert werden.
  4. Erstellen Sie ein aktuelles Wehrregistrierungsdokument (e-WOD) nicht früher als ein paar Tage vor der Reise — ein veraltetes Dokument wird an der Grenze nicht akzeptiert.
  5. Prüfen Sie Ihren Status und mögliche Ausreisebeschränkungen vorab über den Online-Dienst „Persönliches Kabinett" des Grenzschutzdienstes, um unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden.
  6. Bewahren Sie nach dem Grenzübertritt den Ausreisestempel im Reisepass auf — für Männer im wehrpflichtigen Alter, die vorübergehenden Schutz in der EU beantragen, wird er zunehmend als Nachweis der rechtmäßigen Ausreise verlangt.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist es, die Freistellung selbst oder die bloße Zugehörigkeit zu einer berechtigten Kategorie als automatische Ausreiseerlaubnis zu betrachten. Tatsächlich ist ein vollständiges Paket nötig: ein gültiges Dokument, aktuelle Registerdaten und ein dokumentierter Nachweis des Ausreisegrundes (Schreiben, Dienstreiseauftrag, Einladung). Ein zweiter häufiger Fehler ist das Vertrauen auf ein veraltetes e-WOD: Wurde das Dokument lange vor der Reise erstellt, kann die Grenzkontrolle die Einreise verweigern. Ein dritter Fehler ist die Verwechslung der Regeln für verschiedene Kategorien: Die Bedingungen für Medienmitarbeiter, Beamtinnen und freigestellte Männer unterscheiden sich erheblich und werden durch unterschiedliche Beschlüsse geregelt.

Die Regeln ändern sich häufig — prüfen Sie vor jedem Schritt immer die aktuellen Anforderungen auf der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.

Offizielle Quellen

Fragen

Wer darf mit einem Schreiben von Derschkomteleradio ausreisen?
Männer von 23 bis 60 Jahren, die beruflich in Medien, Journalismus oder strategischer Kommunikation tätig sind. Seit 1. Januar 2026 stellt Derschkomteleradio diese Genehmigungsschreiben aus (Beschluss Nr. 1509 vom 19.11.2025); der maximale Auslandsaufenthalt beträgt 60 Tage.
Dürfen Beamtinnen jetzt auch aus anderen Gründen als Dienstreisen ausreisen?
Ja. Seit 11. Mai 2026 (Beschluss Nr. 587 vom 06.05.2026) wurde die Beschränkung, die Frauen in staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen, Staatsunternehmen und Gerichten zuvor nur Dienstreisen erlaubte, für die meisten von ihnen aufgehoben. Ein enger Kreis von Spitzenbeamtinnen bleibt weiterhin eingeschränkt.
Haben sich die Ausreisebedingungen für freigestellte Männer im August 2026 geändert?
Es gab keine wesentliche Lockerung. Die Ausreise regelt weiterhin Beschluss Nr. 1608 vom 08.12.2025: nötig sind eine gültige Freistellung, spezielle Wehrregistrierung, aktuelle TCC-Daten und in der Regel ein Dienstreiseauftrag. Die Freistellung allein gibt kein Recht zur Grenzüberquerung.
Welche Grunddokumente braucht ein Mann von 23 bis 60 Jahren für die Ausreise?
Einen Auslandsreisepass, ein gültiges Wehrregistrierungsdokument mit QR-Code (e-WOD über „Reserw+" oder Papierdokument mit TCC-Vermerken) sowie einen dokumentierten anerkannten Ausreisegrund gemäß Beschluss Nr. 57.
Wo kann ich prüfen, ob für mich Ausreisebeschränkungen gelten?
Über den Online-Dienst „Persönliches Kabinett" des Grenzschutzdienstes, mit dem Sie Beschränkungen in Echtzeit prüfen können, statt wochenlang auf eine schriftliche Antwort zu warten.
Beeinflusst die Ausreisekategorie den späteren Antrag auf vorübergehenden Schutz in der EU?
Ja. Unabhängig von der Kategorie sollten Sie nach dem Grenzübertritt den Ausreisestempel im Reisepass aufbewahren — seit 2026 verlangen manche EU-Länder ihn zunehmend von Männern im wehrpflichtigen Alter als Nachweis einer rechtmäßigen Ausreise bei der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes.
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