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Foto auf 35 × 45 mm zuschneiden — Passbild Europa Schengen Nationales Visum (Typ D)

Wir haben bei European Union / Schengen authorities noch nicht bestätigt bekommen, ob dieses Dokument ein selbst vorbereitetes Foto annimmt. Solange das nicht geprüft ist, verspricht diese Seite dazu nichts: Die Maße unten sind veröffentlicht, der Einreichungsweg nicht.

Foto hochladen

Das Dokument ist bereits gewählt — der Rahmen steht fest auf 35 × 45 mm. Zieh das Foto im Rahmen zurecht; das Format lässt sich nicht verstellen.

Das Dokument verlangt: 35 × 45 mm · Kopfhöhe 70–80%

Foto hierher ziehen oder klicken zum Auswählen

Das Foto wird in deinem Browser zugeschnitten. Es wird nicht auf einen Server geladen und nicht gespeichert.

Zuschneiden in drei Schritten

  1. Foto von vorn und bei gleichmäßigem Licht hochladen
  2. Foto so schieben, dass die Augen auf der Hilfslinie liegen und der Kopf 70–80% füllt
  3. Ergebnis in 35 × 45 mm speichern — drucken oder dem Antrag beilegen

Die genauen Werte für dieses Dokument

WertSo muss es sein
Druckgröße35 × 45 mm
Pixel bei 300 dpi413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi827 × 1063 px
Seitenverhältnis7:9
Kopf, Anteil an der Höhe70–80% der Bildhöhe
Augenlinie ab Unterkante55–70%
HintergrundHeller einfarbiger Hintergrund.
BrilleKeine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.

Was Zuschneiden nicht rettet

Warum solche Fotos abgelehnt werden — und wie du es behebst

GrundLösung
Foto nicht 35×45 mm Neudruck nach Schengen-Baseline
Nur ein Foto eingereicht (zwei für VIS erforderlich) Zweite identische Kopie drucken
Schwarz-Weiß-Foto Neu aufnehmen in Farbe
Foto älter als 6 Monate Neu aufnehmen

Besonderheiten des Landes: Europa Schengen

Auf einem Blatt drucken

4 × 2 Bilder passen auf ein 10×15-cm-Blatt — 8 Abzüge aus einem Druck.

10 × 15 cm · 4×6″8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29.7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

Woher diese Werte stammen

Quelle: European Union / Schengen authorities. Zuletzt am 2026-05-17 mit der amtlichen Seite abgeglichen.

Was die Quelle bestätigt
  • Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsamen EU-Visumregeln für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen gelten.
  • Die Kommission weist darauf hin, dass Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen nationalen Verfahren unterliegen.
  • Ein nationales D-Visum wird daher nach den Regeln des Mitgliedstaats erteilt, der den Antrag bearbeitet.
  • Für Schengen-Anträge auf einen Kurzaufenthalt enthält die EU-Unterlagenliste ein Foto nach den ICAO-Standards.
  • Die EU-Quelle veröffentlicht keine gemeinsame Fotomatrix für das nationale D-Visum, deshalb sind die endgültigen Fotoanforderungen beim Konsulat oder der Behörde des ausstellenden Landes zu prüfen.

European Commission visa policy guidance

Fragen, die vor dem Zuschneiden aufkommen

35 × 45 mm. 70–80% der Bildhöhe.