Foto für Europa Schengen Nationales Visum (Typ D) 35 × 45 mm
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Kurzantwort: Nationales Visum (Typ D) — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm mit heller einfarbiger hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, see glasses rule. Die Voreinstellung beruht auf allgemeinen offiziellen Empfehlungen — den konkreten Antragsweg bestätigen Sie auf dem Behördenportal. Zuletzt geprüft .
Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.
So wird das Foto geprüft (Nationales Visum (Typ D))
Fotos für das EU/Schengen-Nationalvisum D (Langzeitaufenthalt, >90 Tage) folgen dem harmonisierten Standard des Schengener Visakodex mit mitgliedstaatlichen Umsetzungen. Das Format ist 35×45 mm gemäß ICAO 9303: Kopfhöhe 32-36 mm Kinn-bis-Scheitel, neutraler Gesichtsausdruck, hellgrauer Hintergrund (bevorzugte biometrische Baseline).
ZWEI identische gedruckte Fotos sind in der Regel auch dann erforderlich, wenn die Biometrie am Schalter erfasst wird (eines für den Antrag, eines für die VIS-Datenbank). Das Nationalvisum D ist die Rechtsgrundlage für den Langzeitaufenthalt in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat und wird nach der Einreise in einen Aufenthaltstitel umgewandelt.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsamen EU-Visumregeln für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen gelten.
Die Kommission weist darauf hin, dass Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen nationalen Verfahren unterliegen.
Ein nationales D-Visum wird daher nach den Regeln des Mitgliedstaats erteilt, der den Antrag bearbeitet.
Für Schengen-Anträge auf einen Kurzaufenthalt enthält die EU-Unterlagenliste ein Foto nach den ICAO-Standards.
Die EU-Quelle veröffentlicht keine gemeinsame Fotomatrix für das nationale D-Visum, deshalb sind die endgültigen Fotoanforderungen beim Konsulat oder der Behörde des ausstellenden Landes zu prüfen.
Weiterhin vorsichtig, weil
Zahlenvorgaben zu Kopfhöhe und Augenlinie speziell für dieses Dokument veröffentlicht die amtliche Quelle nicht vollständig.
Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, Nationales Visum (Typ D))
Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen Nationales Visum (Typ D)-Anträge. Die endgültige Entscheidung trifft stets Europäische Union / Schengen-Behörden, aber diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, Nationales Visum (Typ D)
Schatten im HintergrundEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtEuropa Schengen Nationales Visum (Typ D): Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
So machen Sie ein korrektes Foto (Nationales Visum (Typ D))
Hintergrund vorbereiten
Stellen Sie sich 1–2 Meter von einer einfarbigen, hellen Wand entfernt auf — entspricht der Vorgabe: Heller einfarbiger Hintergrund. Der Abstand verhindert Schatten an der Wand hinter Ihnen. Die automatisierte Vorprüfung der Konsulate lehnt Fotos mit gemusterten Tapeten oder jeglichem Farbverlauf im Hintergrund ab.
Beleuchtung
Wenden Sie sich tagsüber einem großen Fenster zu. Gleichmäßiges frontales Licht verhindert Schatten unter dem Augenbrauenwulst und neben der Nase — zwei der häufigsten Ablehnungsgründe bei konsularischen Visumanträgen.
Kopfposition
Schauen Sie geradeaus in die Kamera. Halten Sie den Kopf waagerecht und zentriert im Bild. Schon eine Neigung von 3–5° wird von der konsularischen ICAO-Ausrichtungsprüfung erkannt, bevor ein menschlicher Prüfer den Antrag sieht.
Position der Schultern
Beide Schultern frontal zur Kamera. Visumfotos werden biometrisch gegen denselben Referenzstandard wie Pässe geprüft — gedrehte Schultern verschieben den wahrgenommenen Gesichtsmittelpunkt.
Brille
Keine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein Bei Visumfotos ist die konsularische Vorprüfung besonders streng bei Brillenreflexen. Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Brille tragen müssen, dokumentieren Sie dies in Ihrem Antrag.
Gesichtsausdruck
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen vollständig geöffnet und direkt ins Objektiv blickend. Kein Lächeln, keine hochgezogenen Augenbrauen, keine geöffneten Lippen. Der Ausdruck soll dem einer offiziellen Aufnahme entsprechen, nicht einem freundlichen Porträt.
Kleidung
Satte einfarbige Töne wirken vor hellem Hintergrund am saubersten. Vermeiden Sie weiße Oberteile (sie verschmelzen mit dem Hintergrund), Uniformen, religiöse Kopfbedeckungen außer bei dauerhafter und dokumentierter Begründung sowie auffälligen Schmuck nahe Gesicht oder Hals.
Letzte Prüfung vor dem Upload
Überprüfen Sie, dass die Foto-Abmessungen 35 × 45 mm entsprechen, der Kopf 70–80% der Höhe einnimmt, beide Augen klar sichtbar sind und der Hintergrund der obigen Regel entspricht. Das Werkzeug erkennt die meisten Probleme automatisch, doch eine manuelle Prüfung verhindert Überraschungen.
Ablehnungscodes der Behörde
Europäische Union / Schengen-Behörden veröffentlicht die folgenden Ablehnungscodes. Wenn Sie den genauen Code aus dem Bescheid kennen, wissen Sie genau, was Sie bei der Neuaufnahme korrigieren müssen.
Code
Grund
Lösung
EU-NV-01
Foto nicht 35×45 mm
Neudruck nach Schengen-Baseline
EU-NV-02
Nur ein Foto eingereicht (zwei für VIS erforderlich)
Zweite identische Kopie drucken
EU-NV-03
Schwarz-Weiß-Foto
Neu aufnehmen in Farbe
EU-NV-04
Foto älter als 6 Monate
Neu aufnehmen
Besonderheiten des Landes: Europa Schengen
Harmonisierter Standard des Schengener Visakodex
ZWEI identische Fotos erforderlich (eines für das Formular, eines für VIS)
Nationalvisum D = Rechtsgrundlage für Langzeitaufenthalt (>90 Tage)
Wird nach der Einreise in den Mitgliedstaat in einen Aufenthaltstitel umgewandelt
Häufigste Ablehnungsgründe für Fotos (Nationales Visum (Typ D))
Erforderlich: Heller einfarbiger Hintergrund. Konsularische Vorprüfsysteme sind beim Hintergrund streng — schon geringe Textur, ein Farbverlauf oder ein nicht-weißer Ton sind Grund für eine sofortige Ablehnung, bevor ein Sachbearbeiter den Antrag überhaupt sieht.
Visastellen verlangen üblicherweise Fotos, die innerhalb der letzten drei bis sechs Monate aufgenommen wurden. Wiederverwendete Passfotos sind eine häufige Ablehnungsursache, insbesondere bei Erstanträgen.
Jeder Visumtyp hat eigene Maße. Ein Foto in Passgröße für ein Visum einzureichen, das andere Proportionen verlangt, ist ein Ablehnungsgrund. Prüfen Sie, dass die Spezifikationstabelle oben der Visakategorie entspricht, für die Sie den Antrag stellen.
Das Gesicht muss horizontal und vertikal zentriert sein und der Kopf gerade. Automatisierte konsularische Systeme melden Kopfneigungen über 3–5 Grad bereits vor der manuellen Prüfung.
Brillenreflexe, Haare über dem Auge, eine Kopfbedeckung, die den Gesichtsumriss verdeckt (außer bei dokumentierter religiöser Ausnahme) oder jegliches Accessoire am Gesicht werden von der automatischen Vorprüfung abgelehnt.
Lächeln, hochgezogene Augenbrauen, leicht geöffnete Lippen oder sichtbare Zähne führen zur Ablehnung. Konsularische Fotos verwenden denselben biometrischen Standard wie Pässe — neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
Bei Einreichung eines physischen Fotos führen schlechter Heimdruck, glänzendes statt mattes Papier, Tintenstreifen oder Fingerabdrücke an den Rändern zu einer manuellen Ablehnung bei der Einreichung im Konsulat.
Diese Voreinstellung für Nationales Visum (Typ D) (Europa Schengen) verwendet 35 × 45 mm, basierend auf den offiziellen Empfehlungen für diesen Antragsweg. Verwenden Sie das Kopfhöhenprofil 70–80%, sofern das Behördenportal keine genauere Anweisung enthält. Viele Konsulate verlangen außerdem eine bestimmte digitale Dateigröße — die vollständigen Angaben finden Sie in der Spezifikationstabelle oben.
Heller einfarbiger Hintergrund. Der Hintergrund muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein, ohne Schattenverläufe, insbesondere rund um den Kopf. Die automatisierte Vorprüfung der Konsulate lehnt Fotos mit jeglicher Wandtextur oder von Weiß abweichendem Farbton bereits ab, bevor sie ein menschlicher Prüfer zu sehen bekommt.
Visumbehörden verlangen üblicherweise, dass das Foto innerhalb der letzten drei bis sechs Monate aufgenommen wurde. Das Einreichen eines älteren Fotos — selbst wenn es Ihrem aktuellen Aussehen ähnelt — ist eine häufige Ursache für eine sofortige konsularische Ablehnung.
Nicht immer. Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Transitvisa schreiben mitunter abweichende Abmessungen oder Hintergrundregeln vor. Verwenden Sie das exakte Profil für Ihre konkrete Visumart, anstatt anzunehmen, dass ein Foto für alle Visumanträge von Europa Schengen passt.
Anfas.Pro gewährt innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, wenn das Foto Grund der Ablehnung ist und Sie den konsularischen Ablehnungsbescheid vorlegen. Wir empfehlen, die konsularische Bescheinigung mit der Ablehnungsbegründung als Nachweis aufzubewahren.
Keine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Die automatisierten Konsulatsprüfungen erkennen Brillenreflexe auch dann, wenn sie für das menschliche Auge nicht sichtbar sind. Die Brille vollständig abzunehmen ist die sicherste Wahl, sofern in Ihrem Visumantrag keine medizinische Ausnahme dokumentiert ist.
Anfas.Pro ist ein unabhängiges Tool und steht in keiner Verbindung zu staatlichen Behörden. Die endgültige Entscheidung, ein Dokumentenfoto anzunehmen oder abzulehnen, liegt ausschließlich bei der ausstellenden Behörde. Anforderungen ändern sich — prüfen Sie vor der Einreichung stets das offizielle Behördenportal.