Nationales Visum (Typ D) Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Europa Schengen: Was Sie wissen sollten
Harmonisierter Standard des Schengener Visakodex
Zwei identische Fotos erforderlich (eines für das Formular, eines für VIS)
Nationalvisum D = Rechtsgrundlage für Langzeitaufenthalt (>90 Tage)
Wird nach der Einreise in den Mitgliedstaat in einen Aufenthaltstitel umgewandelt
So wird das Foto geprüft (Nationales Visum (Typ D))
Fotos für das EU/Schengen-Nationalvisum D (Langzeitaufenthalt, >90 Tage) folgen dem harmonisierten Standard des Schengener Visakodex mit mitgliedstaatlichen Umsetzungen. Das Format ist 35×45 mm gemäß ICAO 9303: Kopfhöhe 32-36 mm Kinn-bis-Scheitel, neutraler Gesichtsausdruck, hellgrauer Hintergrund (bevorzugte biometrische Baseline).
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Zwei identische gedruckte Fotos sind in der Regel auch dann erforderlich, wenn die Biometrie am Schalter erfasst wird (eines für den Antrag, eines für die VIS-Datenbank). Das Nationalvisum D ist die Rechtsgrundlage für den Langzeitaufenthalt in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat und wird nach der Einreise in einen Aufenthaltstitel umgewandelt.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, Nationales Visum (Typ D))
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen Nationales Visum (Typ D)-Anträge.
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, Nationales Visum (Typ D)
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Typische Ablehnungsgründe: Ein Teil folgt aus den Regeln, die Europäische Union / Schengen-Behörden veröffentlicht, der Rest sind allgemeine Anforderungen an Dokumentenfotos. Die Tabelle zeigt, was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Foto nicht 35×45 mm
Neudruck nach Schengen-Baseline
Nur ein Foto eingereicht (zwei für VIS erforderlich)
So machen Sie ein korrektes Foto (Nationales Visum (Typ D))
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsamen EU-Visumregeln für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen gelten.
Die Kommission weist darauf hin, dass Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen nationalen Verfahren unterliegen.
Ein nationales D-Visum wird daher nach den Regeln des Mitgliedstaats erteilt, der den Antrag bearbeitet.
Für Schengen-Anträge auf einen Kurzaufenthalt enthält die EU-Unterlagenliste ein Foto nach den ICAO-Standards.
Die EU-Quelle veröffentlicht keine gemeinsame Fotomatrix für das nationale D-Visum.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Nationales Visum (Typ D) (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
Heller einfarbiger Hintergrund. Die Wand sollte gleichmäßig beleuchtet sein, ohne Schatten um den Kopf und ohne Muster. Einen Studiohintergrund brauchen Sie nicht — die richtige Farbe setzt das Werkzeug.
Konsulate verlangen meist ein Foto, das höchstens sechs Monate alt ist, manchmal drei. Am besten ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie heute.
Oft ja, aber nicht immer: Touristen-, Studenten-, Arbeits- und Transitvisa können unterschiedliche Maße oder Hintergrundregeln haben. Vergleichen Sie die Anforderungen — stimmen sie überein, genügt ein Foto.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsschreiben des Konsulats.
Keine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte, EU Blue Card, EU-Personalausweis, EU-Reisepass, Schengen-Visum.