Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Aserbaidschan · ArbeitserlaubnisAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleStaatlicher Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan
Geprüft
Kurzantwort: Arbeitserlaubnis — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund ohne Schatten oder Fremdkörper. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Arbeitserlaubnis Aserbaidschan: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
So wird das Foto geprüft (Arbeitserlaubnis)
Arbeitserlaubnis (Aserbaidschan): Fotos für die Arbeitserlaubnis prüft die ausstellende Behörde nach den Regeln auf dieser Seite — Maße, Hintergrund, Licht und ein ganz freies Gesicht.
Die Arbeitserlaubnis zeigen Sie dem Arbeitgeber und an der Grenze vor, oft zusammen mit dem Pass. Ein aktuelles Foto im selben Stil wie Ihr Passfoto — neutraler Ausdruck, ruhiger Hintergrund — macht den Vergleich einfach.
Arbeitskleidung, Kleidung mit Firmenlogo sowie Militär- und Polizeiuniformen werden nicht akzeptiert.
Ist Ihr Passfoto aktuell und erfüllt es diese Regeln, können Sie es oft wiederverwenden.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Aserbaidschan, Arbeitserlaubnis)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Aserbaidschan Arbeitserlaubnis-Anträge.
So machen Sie ein korrektes Foto (Arbeitserlaubnis)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Arbeitserlaubnis (Aserbaidschan): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
Ja, wenn es höchstens sechs Monate alt ist und die Maß- und Hintergrundregeln der Arbeitserlaubnis erfüllt. Sonst machen Sie ein neues.
Heller einfarbiger Hintergrund ohne Schatten oder Fremdkörper. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Die meisten Behörden akzeptieren Fotos, die höchstens sechs Monate alt sind. Es sollte zeigen, wie Sie jetzt aussehen.
Nein. Tragen Sie normale Kleidung: keine Uniform, kein Tarnmuster, nichts, was Hals oder Schultern verdeckt. Eine religiöse Kopfbedeckung ist meist erlaubt, wenn das Gesicht ganz frei bleibt.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, Vorläufige Aufenthaltserlaubnis.