Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Litauen · PersonalausweisAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleMigrationsbehörde beim Innenministerium Litauens
Geprüft
Kurzantwort: Personalausweis — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund ohne Schatten oder Fremdkörper. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Personalausweis Litauen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Litauen: Was Sie wissen sollten
Derselbe Zuschnitt 40×60→35×45 wie beim litauischen Reisepass
Biometrische Chipkarte, gültig als EU-Reisedokument
Ausgestellt vom Migrationsdepartement im abgestimmten Ablauf
So wird das Foto geprüft (Personalausweis)
Fotos für den litauischen Personalausweis folgen demselben biometrischen Standard des Migrationsdepartements wie der litauische Reisepass: Einreichung im Format 40×60 mm, das die Behörde auf 35×45 mm zuschneidet, Kopf 31,5-36 mm vom Kinn bis zum Scheitel, hellgrauer Hintergrund, 3 mm Abstand über dem Kopf. Nur Farbfotos.
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Der litauische Personalausweis ist eine biometrische Chipkarte, die innerhalb der EU/des EWR und des Schengen-Raums als Reisedokument gilt. Ausgestellt wird er nach der biometrischen Erfassung in den Stellen des Migrationsdepartements.
Der Ablauf ist derselbe wie beim Reisepass.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Litauen, Personalausweis)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Litauen Personalausweis-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Migrationsbehörde beim Innenministerium Litauens veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Foto 35×45 mm (für die Einreichung sind 40×60 mm nötig)
So machen Sie ein korrektes Foto (Personalausweis)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Litauische Staatsangehörige im Ausland beantragen die ID-Karte persönlich bei einer konsularischen Vertretung, in Litauen selbst beim Migrationsamt.
Dieselbe amtliche Seite behandelt sowohl Anträge auf den litauischen Reisepass als auch auf die Identitätskarte.
Für Kinder von 1-16 Jahren nennt die Seite zwei altersgerechte Fotos und verlinkt die nationale Quelle der Fotoanforderungen.
In den Regeln der Migrationsbehörde steht der Personalausweis an erster Stelle der erfassten Dokumente — neben Reisepass, Dienstpass, Ausländerpass, Führerschein und Aufenthaltstitel.
Das Fotoblatt muss 40 × 60 mm groß sein und so aufgenommen werden, dass sich Rechtecke von 35 × 45 mm daraus ausschneiden lassen.
Weil die Lasergravur nur Graustufen wiedergibt, empfiehlt die Migrationsbehörde für lasergravierte Dokumente ein Schwarz-Weiß-Foto, auch für den Personalausweis.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Personalausweis (Litauen): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen. Das Foto sollte Sie so zeigen, wie Sie im Alltag aussehen.
Heller einfarbiger Hintergrund ohne Schatten oder Fremdkörper. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Ja. Stellen Sie sich mit Blick zum Fenster vor eine helle, glatte Wand und fotografieren Sie mit Selbstauslöser oder mit Hilfe einer anderen Person. Das Werkzeug schneidet das Foto zu, gleicht den Hintergrund an und prüft den Bildausschnitt.
Die meisten Behörden akzeptieren Fotos, die höchstens sechs Monate alt sind. Haben sich Frisur, Bart oder Gesicht seitdem deutlich verändert, machen Sie ein neues.
Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Nationales Visum (Typ D), Reisepass, Schengen-Visum.