Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Rumänien · Schengen-Visum Typ CAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleAußenministerium Rumäniens
Geprüft
Kurzantwort: Schengen-Visum Typ C — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einfarbiger heller Hintergrund gemäß Schengen-Standard. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Fotos für das rumänische Schengen-Visum werden vom rumänischen Außenministerium (MAE) über das rumänische Konsularnetz und VFS-Global-Zentren verwaltet. Das Format beträgt 35×45 mm und folgt dem Schengen-Standard.
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Rumänien ist dem Schengen-Raum am 31. März 2024 für Luft- und Seegrenzen (sowie am 1. Januar 2025 für Landgrenzen) beigetreten und wendet damit die vollständigen biometrischen Schengen-Visumregeln an.
Kopf 32-36 mm von Kinn bis Scheitel (70-80 % des Bildes). Hellgrauer Hintergrund bevorzugt. Zwei identische gedruckte Fotos erforderlich, auch wenn die biometrischen Daten am Schalter erfasst werden (eines für das Formular, eines für die VIS-Datenbank).
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Rumänien, Schengen-Visum Typ C)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Rumänien Schengen-Visum Typ C-Anträge.
Akzeptiert
Konformes Beispiel: Rumänien, Schengen-Visum Typ C (35 × 45 mm)
Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Rumänien, Schengen-Visum Typ C
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Typische Ablehnungsgründe: Ein Teil folgt aus den Regeln, die Außenministerium Rumäniens veröffentlicht, der Rest sind allgemeine Anforderungen an Dokumentenfotos. Die Tabelle zeigt, was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Nur ein Papierfoto (zwei erforderlich für das VIS)
So machen Sie ein korrektes Foto (Schengen-Visum Typ C)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Die rumänischen Hinweise zum Schengen-Visum für kurze Aufenthalte übernehmen das übliche Visumfoto-Format 35 × 45 mm.
Das Foto muss aktuell sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Kopf soll 70-80 % der Aufnahme einnehmen.
Je nach Antragsweg kann das Gesichtsbild auch digital während des Gesprächs erfasst werden.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Schengen-Visum Typ C (Rumänien): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen.
Einfarbiger heller Hintergrund gemäß Schengen-Standard. Die Wand sollte gleichmäßig beleuchtet sein, ohne Schatten um den Kopf und ohne Muster. Einen Studiohintergrund brauchen Sie nicht — die richtige Farbe setzt das Werkzeug.
Konsulate verlangen meist ein Foto, das höchstens sechs Monate alt ist, manchmal drei. Am besten ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie heute.
Oft ja, aber nicht immer: Touristen-, Studenten-, Arbeits- und Transitvisa können unterschiedliche Maße oder Hintergrundregeln haben. Vergleichen Sie die Anforderungen — stimmen sie überein, genügt ein Foto.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsschreiben des Konsulats.
Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Reisepass.