Kurzantwort: Aufenthaltskarte — Foto-Format: 26 × 32 mm mit gleichmäßiger weißer hintergrund. Der Kopf nimmt 60–75% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, see glasses rule. Zuletzt geprüft .
Fotos für die spanische Aufenthaltskarte (TIE — Tarjeta de Identidad de Extranjero) werden von der **Spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) — Abteilung Extranjería** verwaltet. Das Format ist 26×32 mm — das EINZIGARTIGE kleinste Format unter den großen EU-Ländern, wie beim spanischen DNI und Reisepass. Gesicht 70-80 % des Fotos mit zentriertem Kopf. Reinweißer Hintergrund, keine Schatten. Für den TIE-Antrag sind DREI Farbfotos erforderlich. Foto nicht älter als 6 Monate. Haare aus dem Gesicht gestylt, Brille entfernt, sofern nicht medizinisch erforderlich. Wird von automatisierten Systemen streng durchgesetzt — selbst geringfügige Abweichungen führen zur Ablehnung.
Policía Nacional says a TIE application needs a recent colour photograph.
The TIE photo must faithfully represent the applicant's current image.
Policía Nacional gives the TIE photo size as 32 × 26 mm in Spanish official wording; on this page the same portrait format is shown as 26 × 32 mm (width × height).
The TIE photo must show the face and use a uniform plain white background.
The TIE photo must be taken from the front.
Welches Foto akzeptiert wird (Spanien, Aufenthaltskarte)
Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Spanien Aufenthaltskarte-Anträge. Die endgültige Entscheidung trifft stets Policía Nacional, aber diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.
Laden Sie ein Porträt hoch — das Tool schneidet zu, entfernt den Hintergrund und prüft die Konformität nach der Regel 26 × 32 mm automatisch.
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte)
Hintergrund vorbereiten
Gleichmäßiger weißer Hintergrund. Glatt, gleichmäßig ausgeleuchtet, ohne Schatten oder Textur. Das Foto ist an Ihren laufenden Aufenthaltsstatus gebunden — Sachbearbeiter der Ausländerbehörde vergleichen Ihr Erscheinungsbild bei der Einreichung mit dem Foto, daher zählt die Qualität.
Beleuchtung
Nutzen Sie Tageslicht aus einem Fenster vor Ihnen. Vermeiden Sie Deckenleuchten, die Schatten unter den Augenbrauen werfen. Viele Sachbearbeiter für Aufenthaltstitel führen vor dem persönlichen Termin eine automatisierte Prüfung durch — ungleichmäßige Beleuchtung besteht diese Prüfung nicht.
Kopfposition
Kamera auf Augenhöhe, Kopf gerade, Blick ins Objektiv. Schon eine Neigung von 5° kann auf der Ebene der automatisierten Prüfung zur Ablehnung führen. Stellen Sie Ihr Smartphone auf einen Bücherstapel, damit es stabil steht.
Schultern und Bildausschnitt
Frontale Schultern, beide sichtbar. Zentrieren Sie Ihren Kopf im Bild. Anträge auf Aufenthaltstitel verlangen häufig sowohl einen digitalen Upload ALS AUCH einen physischen Abzug — dasselbe Foto muss in beiden Formaten funktionieren.
Brille
Keine getönten Brillen oder Reflexionen Die Brille abzunehmen ist die sicherste Option bei Aufenthaltstitel-Fotos, da die Gültigkeit des Dokuments an Statusprüfungen gebunden ist, die noch nach Jahren stattfinden können.
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen, Augen offen. Aufenthaltstitel-Fotos werden bei Statusverlängerungen biometrisch verglichen — übernehmen Sie den neutralen Ausdruckstil eines bestehenden Passfotos, damit künftige Verlängerungen keine Unstimmigkeiten markieren.
Kleidung
Einfarbige dunkle Töne, die mit dem Hintergrund kontrastieren. Vermeiden Sie Uniformen, religiöse Kopfbedeckungen außer bei dauerhaftem Tragen sowie jegliche Kleidung oder Accessoires, die den Halsausschnitt oder das Gesicht verdecken.
Aktualität des Fotos
Verwenden Sie ein Foto, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde. Aufenthaltstitel sind an den laufenden Rechtsstatus gebunden — ein älteres Foto, das die Maßvorgabe formal erfüllt, löst häufig eine manuelle Prüfung aus und verzögert den Antrag.
Ablehnungscodes der Behörde
Policía Nacional veröffentlicht die folgenden Ablehnungscodes. Wenn Sie den genauen Code aus dem Bescheid kennen, wissen Sie genau, was Sie bei der Neuaufnahme korrigieren müssen.
Code
Grund
Lösung
Foto nicht 26×32 mm (spanische einzigartige kleinste Größe)
In TIE-spezifischer spanischer Größe neu drucken
Weniger als 3 Fotos eingereicht
3 identische Kopien mitbringen
Hintergrund nicht reinweiß
Vor weißem Hintergrund neu aufnehmen
Gesicht außerhalb 70-80 % des Bildausschnitts
Gemäß Vorgabe neu zuschneiden
Brille ohne medizinische Begründung
Ohne Brille neu aufnehmen
Besonderheiten des Landes: Spanien
26×32 mm eines der kleineren Formate in den großen EU-Ländern (wie DNI/Reisepass)
DREI Fotos erforderlich (wie beim spanischen Reisepass)
Reinweißer Hintergrund obligatorisch
Automatisierte Systeme setzen streng durch — geringfügige Abweichungen führen zur Ablehnung
Häufigste Ablehnungsgründe für Fotos (Aufenthaltskarte)
Aufenthaltstitel sind an Ihren aktiven Rechtsstatus gebunden. Die meisten Behörden verlangen ein Foto, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde — ältere Fotos werden regelmäßig abgelehnt, selbst wenn sie Ihrem aktuellen Aussehen ähneln.
Erforderlich: Gleichmäßiger weißer Hintergrund. Einreichungsportale der Ausländerbehörden führen eine strenge automatische Hintergrundprüfung durch. Gemusterte Tapete, ein nicht-weißer Farbton oder Schattenverlauf sind allesamt Ablehnungsgründe.
Das vorhandene Passfoto für den Antrag auf einen Aufenthaltstitel wiederzuverwenden, ist eine häufige Ablehnungsursache. Auch wenn die Maße stimmen, verlangen die Ausländerbehörden in der Regel ein frisches Foto für jeden Antrag.
Der Kopf muss gerade und zentriert sein. Eine Neigung über 3–5° besteht die ICAO-Ausrichtungsprüfung nicht — weder in der automatischen Vorprüfung noch beim biometrischen Termin vor Ort.
Wenn sich seit der Aufnahme Haare, Gewicht, Bart oder Gesichtszüge merklich geändert haben, wird der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde das Foto bei der persönlichen Einreichung ablehnen und ein neues verlangen.
Brillenreflexe, Haare im Augenbereich oder Kleidung, die Kinn oder Gesicht verdeckt, führen bereits in der automatischen Phase zur Ablehnung. Eine religiöse Kopfbedeckung ist nur dann zulässig, wenn sie dauerhaft getragen und im Antrag dokumentiert ist.
Lächeln, hochgezogene Augenbrauen oder leicht geöffnete Lippen führen zur Ablehnung. Fotos für Aufenthaltstitel müssen denselben Standard für einen neutralen Ausdruck erfüllen wie biometrische Pässe.
Das Foto für Aufenthaltskarte (Spanien) muss 26 × 32 mm sein. Der Kopf muss 60–75% der Bildhöhe einnehmen. Reichen Sie das Foto gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde mit Ihrer Antragsmappe oder über das Online-Portal ein.
Fotos für Aufenthaltstitel unterliegen häufig strengeren Aktualitätsanforderungen als Passfotos, da der Titel an einen laufenden Rechtsstatus gebunden ist. Reichen Sie nach Möglichkeit ein Foto ein, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde, auch wenn die Behörde bis zu sechs Monate zulässt.
Gleichmäßiger weißer Hintergrund. Die Wand hinter Ihnen muss gleichmäßig ausgeleuchtet und schattenfrei sein. Muster oder von Weiß abweichende Farbtöne lösen in der Regel eine automatisierte Ablehnung im Einreichungsportal der Ausländerbehörde aus.
In der Regel nein. Auch bei übereinstimmenden Maßen verlangen Anträge auf Aufenthaltstitel ein aktuelles Foto, das Ihr Erscheinungsbild zum Zeitpunkt der Antragstellung wiedergibt. Wiederverwendete Passfotos sind eine häufige Ablehnungsursache.
Wenn sich Haare, Bart, Gewicht oder Gesichtszüge merklich verändert haben, machen Sie ein neues Foto. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde vergleicht das Foto bei der persönlichen Einreichung oder dem biometrischen Termin mit Ihrem aktuellen Aussehen.
Anfas.Pro gewährt innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, wenn die Ausländerbehörde von Spanien das Foto ablehnt und Sie den offiziellen Ablehnungsbescheid vorlegen. Die Rückerstattung umfasst die Download-Gebühr von 4,99 €.
Anfas.Pro ist ein unabhängiges Tool und steht in keiner Verbindung zu staatlichen Behörden. Die endgültige Entscheidung, ein Dokumentenfoto anzunehmen oder abzulehnen, liegt ausschließlich bei der ausstellenden Behörde. Anforderungen ändern sich — prüfen Sie vor der Einreichung stets das offizielle Behördenportal.