Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Niederlande · AufenthaltskarteAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
58–67 % der Bildhöhe (26–30 mm)
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleEinwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) der Niederlande
Geprüft
Kurzantwort: Aufenthaltskarte — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einfarbiger heller Hintergrund; Hinweis: Das IND warnt vor Kleidung, die mit einem hellgrauen Hintergrund verschmilzt. Der Kopf nimmt 58–67% der Bildhöhe ein (26–30 mm Kinn bis Scheitel). Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Aufenthaltskarte Niederlande: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
So wird das Foto geprüft (Aufenthaltskarte)
Aufenthaltskarte (Niederlande): Fotos für den Aufenthaltstitel prüft die Migrationsbehörde. Meist wird das Foto bei der Antragstellung oder bei der Abgabe der Fingerabdrücke mit Ihrem Gesicht verglichen — es sollte also zeigen, wie Sie jetzt aussehen.
Maße und Hintergrund sind oft dieselben wie beim Pass, aber nicht immer — vergleichen Sie Ihr Passfoto mit der Tabelle auf dieser Seite, bevor Sie es wiederverwenden.
Haben sich Frisur, Bart oder Gewicht seit dem letzten Foto deutlich verändert, machen Sie ein neues.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Niederlande, Aufenthaltskarte)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Niederlande Aufenthaltskarte-Anträge.
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltskarte)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 58–67 % der Bildhöhe (26–30 mm)
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Aufenthaltskarte (Niederlande): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 58–67% der Bildhöhe einnehmen.
Meist höchstens sechs Monate alt; manche Migrationsbehörden verlangen ein neueres. Machen Sie ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie am Tag der Antragstellung.
Einfarbiger heller Hintergrund; Hinweis: Das IND warnt vor Kleidung, die mit einem hellgrauen Hintergrund verschmilzt. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Nur wenn Maße und Regeln übereinstimmen und das Foto noch aktuell ist. Sonst machen Sie ein neues: Aus einem Selfie lassen sich Fotos für beide Dokumente erstellen.
Machen Sie ein neues Foto: Es soll zeigen, wie Sie jetzt aussehen — Frisur, Bart, Brille.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid der Migrationsbehörde.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Nationales Visum (Typ D), Reiseausweis für Flüchtlinge, Schengen-Visum.