Fotos für den tschechischen Aufenthaltstitel (dlouhodobý pobyt / Langzeitaufenthalt) werden vom Innenministerium der Tschechischen Republik (Ministerstvo vnitra ČR) und dem IPC (Integrationszentrum) verwaltet. Das Format folgt der Schengen-Baseline 35×45 mm mit besonderen Anforderungen: Kopf und obere Schultern in Frontalansicht, mindestens 2 mm Abstand zwischen Scheitel und oberem Fotorand, Gesichtshöhe von Auge bis Kinn mindestens 13 mm, glatte Oberfläche (kein glänzendes Material).
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Tschechische Besonderheit: Das Foto muss nicht jünger als 180 Tage sein (andere für den Antrag erforderliche Dokumente haben strengere Aktualitätsgrenzen).
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Tschechien, Aufenthaltstitel)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Tschechien Aufenthaltstitel-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Außenministerium Tschechiens veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Abstand zum oberen Fotorand unter 2 mm
Mit mehr Kopffreiraum neu zuschneiden
Gesichtshöhe Auge-Kinn unter 13 mm
Neu aufnehmen im korrekten Abstand
Haare verdecken die Augen
Neu aufnehmen, Haare frei von der Augenlinie halten
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltstitel)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig weiß
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Format: 35 × 45 mm
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf das verlangte Format schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Das tschechische Außenministerium verlangt ein aktuelles Foto.
Das vorgeschriebene Fotoformat beträgt 35 × 45 mm.
Das Foto muss einen weißen Hintergrund haben.
Der Antragsteller muss frontal abgebildet sein.
Das Foto muss dem aktuellen Aussehen des Antragstellers entsprechen.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Aufenthaltstitel (Tschechien): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein.
Meist höchstens sechs Monate alt; manche Migrationsbehörden verlangen ein neueres. Machen Sie ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie am Tag der Antragstellung.
Reinweißer Hintergrund. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Nur wenn Maße und Regeln übereinstimmen und das Foto noch aktuell ist. Sonst machen Sie ein neues: Aus einem Selfie lassen sich Fotos für beide Dokumente erstellen.
Machen Sie ein neues Foto: Es soll zeigen, wie Sie jetzt aussehen — Frisur, Bart, Brille.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid der Migrationsbehörde.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Nationales Visum (Typ D), Schengen-Visum.