Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Polen · Karte für den unbefristeten AufenthaltAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleMOS / Office for Foreigners, Poland
Geprüft
Kurzantwort: Karte für den unbefristeten Aufenthalt — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einfarbiger heller Hintergrund; Farbfoto nicht älter als 6 Monate. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Karte für den unbefristeten Aufenthalt Polen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
So wird das Foto geprüft (Karte für den unbefristeten Aufenthalt)
Fotos für Aufenthaltstitel in Polen werden von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft. Die Prüfung bestätigt, dass das Foto dem aktuellen Aussehen der antragstellenden Person entspricht, dass Hintergrund und Beleuchtung dem festgelegten Standard genügen und dass das Verhältnis der Kopfhöhe im vorgegebenen Bereich liegt. Einige Behörden führen vor der manuellen Prüfung eine automatische biometrische Vorprüfung durch.
Fotos für Aufenthaltstitel unterliegen häufig strengeren Aktualitätsanforderungen als Passfotos, weil das Dokument an einen aktiven Rechtsstatus gebunden ist, der überprüft werden kann. Reichen Sie nach Möglichkeit ein Foto ein, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde, auch wenn die Behörde bis zu sechs Monate zulässt.
Das Foto muss Ihr aktuelles Aussehen widerspiegeln — wesentliche Veränderungen bei Haaren, Gewicht oder Gesichtszügen seit dem letzten Titel können ein neues Foto erforderlich machen, selbst wenn das alte die Formatprüfung formal besteht.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Polen, Karte für den unbefristeten Aufenthalt)
Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Polen Karte für den unbefristeten Aufenthalt-Anträge. Diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.
Akzeptiert
Konformes Beispiel: Polen, Karte für den unbefristeten Aufenthalt (35 × 45 mm)
Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Polen, Karte für den unbefristeten Aufenthalt
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
So machen Sie ein korrektes Foto (Karte für den unbefristeten Aufenthalt)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Foto vorbereiten (Karte für den unbefristeten Aufenthalt)
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Karte für den unbefristeten Aufenthalt (Polen): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen. Reichen Sie das Foto gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde mit Ihrer Antragsmappe oder über das Online-Portal ein.
Fotos für Aufenthaltstitel unterliegen häufig strengeren Aktualitätsanforderungen als Passfotos, da der Titel an einen laufenden Rechtsstatus gebunden ist. Reichen Sie nach Möglichkeit ein Foto ein, das innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurde, auch wenn die Behörde bis zu sechs Monate zulässt.
Einfarbiger heller Hintergrund; Farbfoto nicht älter als 6 Monate. Die Wand hinter Ihnen muss gleichmäßig ausgeleuchtet und schattenfrei sein. Muster lösen in der Regel eine automatisierte Ablehnung im Einreichungsportal der Ausländerbehörde aus.
In der Regel nein. Auch bei übereinstimmenden Maßen verlangen Anträge auf Aufenthaltstitel ein aktuelles Foto, das Ihr Erscheinungsbild zum Zeitpunkt der Antragstellung wiedergibt. Wiederverwendete Passfotos sind eine häufige Ablehnungsursache.
Wenn sich Haare, Bart, Gewicht oder Gesichtszüge merklich verändert haben, machen Sie ein neues Foto. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde vergleicht das Foto bei der persönlichen Einreichung oder dem biometrischen Termin mit Ihrem aktuellen Aussehen.
Anfas.Pro gewährt innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, wenn die Ausländerbehörde das Foto ablehnt und Sie den offiziellen Ablehnungsbescheid vorlegen.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte CUKR, Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Aufenthaltstitel, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Reiseausweis für Flüchtlinge.