Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern: Passfoto digital, 46 €, gültig 5 Jahre
Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige: 1 digitales biometrisches Passfoto, 46 € (unter 24: 27,60 €), Ausstellung binnen 6 Monaten, 5 Jahre gültig.

Das Wichtigste
5 Punkte- Die Aufenthaltskarte bekommen Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, die selbst keine EU-Bürger sind.
- Sie brauchen 1 aktuelles biometrisches Passfoto — seit dem 01.05.2025 grundsätzlich digital in der Behörde oder im Fotostudio erstellt.
- Gebühr in Berlin: 46 € ab 24 Jahren, 27,60 € darunter, plus 6 € für das Foto am Terminal vor Ort.
- Die Gebühr entspricht per Gesetz der Gebühr für den deutschen Personalausweis (§ 47 Abs. 3 AufenthV).
- Die Karte wird innerhalb von 6 Monaten ausgestellt und soll 5 Jahre gültig sein (§ 5 FreizügG/EU).
Sind Sie mit einer Bürgerin oder einem Bürger der EU verheiratet und selbst kein EU-Bürger? Dann bekommen Sie in Deutschland keine normale Aufenthaltserlaubnis, sondern die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern. Dafür brauchen Sie 1 aktuelles biometrisches Passfoto — und zwar digital.
Wer die Aufenthaltskarte bekommt
- Familienangehörige, die selbst keine EU- oder EWR-Bürger sind — insbesondere Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder oder Elternteile.
- Der EU-/EWR-Bürger muss ein Freizügigkeitsrecht haben, z. B. als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Nichterwerbstätiger.
- Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Aufenthaltskarte, sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz — Ausnahmen gibt es, wenn der Deutsche sein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat.
Passfoto: digital seit 1. Mai 2025
Berlin schreibt: Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Am Selbstbedienungsterminal vor Ort kostet das Foto 6,00 € zusätzlich.
Kosten und Gültigkeit
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Gebühr ab 24 Jahren | 46,00 € |
| Gebühr unter 24 Jahren | 27,60 € |
| Digitales Foto am Terminal | 6,00 € zusätzlich |
| Ausstellung | innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie die erforderlichen Angaben gemacht haben; eine Bescheinigung darüber erhalten Sie unverzüglich |
| Gültigkeit | soll 5 Jahre betragen |
Die Gebühr ist gesetzlich an den deutschen Personalausweis gekoppelt: § 47 Abs. 3 AufenthV verlangt für die Aufenthaltskarte eine Gebühr „in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr“.
Unterlagen (Beispiel Berlin)
- Formular „Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte“
- gültiger Pass und 1 biometrisches Passfoto
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Eheurkunde, Geburtsurkunde) — ausländische Urkunden mit beglaubigter Übersetzung, je nach Land mit Apostille oder Legalisation
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers; im Einzelfall Nachweise zu seinem Freizügigkeitsrecht (z. B. Arbeitgeberbestätigung)
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
Die Vorsprache ist in Berlin nur mit Termin möglich. Wie das biometrische Foto aussehen muss, zeigt unsere Seite zum Foto für die Aufenthaltskarte.
05Fragen
5 Antworten01Welches Foto brauche ich für die Aufenthaltskarte?
1 aktuelles biometrisches Passfoto. Seit dem 01.05.2025 wird es grundsätzlich digital in der Behörde oder im Fotostudio erstellt und elektronisch übermittelt.
02Was kostet die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern?
In Berlin 46,00 € ab 24 Jahren und 27,60 € darunter — so viel wie ein deutscher Personalausweis. Das Foto am Terminal kostet 6,00 € extra.
03Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig?
Sie soll 5 Jahre gültig sein (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU).
04Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Karte wird innerhalb von 6 Monaten ausgestellt, nachdem Sie die erforderlichen Angaben gemacht haben; eine Bescheinigung darüber bekommen Sie unverzüglich.
05Bekommen Ehepartner von Deutschen eine Aufenthaltskarte?
Grundsätzlich nein, sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Ausnahme: der Deutsche hat ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einem anderen EU-Staat.
06Offizielle Quellen
- Service Berlin — Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR
service.berlin.de - Freizügigkeitsgesetz/EU § 5 — Aufenthaltskarten
gesetze-im-internet.de - Aufenthaltsverordnung § 47 — Gebühren (Abs. 3: Aufenthaltskarte)
gesetze-im-internet.de
Autor: Yevhen Kravchenko. Veröffentlicht am . Am mit amtlichen Quellen abgeglichen.
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