Zum Inhalt springen
Länder-Update

EU erlaubt vorübergehende Aussetzung der Biometrie-Erfassung an den Grenzen wegen langer Warteschlangen im Sommer

Veröffentlicht · Aktualisiert · 4 Min. Lesen

Ton-Illustration: Hand setzt grünes Häkchen auf blau-gelben Pass und umgeht Fingerabdruckscanner mit rotem Kreuz.

Kurz. Wegen langer Warteschlangen an den Grenzen hat die EU erlaubt, die Erfassung biometrischer Daten für das EES-System bis Anfang September 2026 vorübergehend auszusetzen.

Seit dem 6. Juli 2026 hat die Europäische Kommission offiziell bestätigt, dass die nationalen Grenzschutzbehörden der EU-Länder die Erfassung biometrischer Daten für das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) vorübergehend aussetzen können. Diese Entscheidung wurde getroffen, um stundenlange Warteschlangen an Flughäfen und Landgrenzübergängen während der sommerlichen Hochsaison zu bekämpfen.

Was sich geändert hat

Das EES-System, das im Frühjahr 2026 vollständig in Betrieb genommen wurde, verlangt von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern, bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum Fingerabdrücke abzugeben und ein Gesichtsfoto machen zu lassen. Dadurch stieg die Wartezeit bei der Passkontrolle an vielen Flughäfen auf bis zu 5 Stunden, was zu Flugverspätungen führte.

Der Sprecher der EU-Kommission, Markus Lammert, erklärte, dass das System eine „eingebaute Flexibilität“ besitze. Wenn an einem Grenzübergang ein extrem hoher Druck entsteht, können die Grenzbeamten ad hoc (je nach Situation) den Schritt der Biometrie-Registrierung überspringen. Diese Möglichkeit besteht bis Anfang September 2026.

EES-Verfahren Standardanforderungen Bei Spitzenwarteschlangen (Sommer 2026)
Passkontrolle Obligatorisch Obligatorisch
Erfassung von Fingerabdrücken Obligatorisch bei der ersten Einreise Kann vorübergehend ausgesetzt werden
Gesichtsfotografie Obligatorisch bei der ersten Einreise Kann vorübergehend ausgesetzt werden

Wen dies betrifft

Die Neuerung betrifft Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen. Für Ukrainer bedeutet dies:

  • Touristen und Geschäftsreisende: unterliegen den EES-Regeln. Wenn Sie visumfrei reisen, können die Grenzbeamten bei langen Warteschlangen auf die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke verzichten.
  • Inhaber von vorübergehendem Schutz und Aufenthaltstiteln: sind vollständig von der Registrierung im EES-System befreit. Ihre Daten werden unabhängig von Warteschlangen nicht in dieses System eingegeben.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Kommen Sie frühzeitig an: Die Luftfahrtindustrie rät, im Juli und August zusätzliche 1,5 bis 2 Stunden für den Grenzübertritt an europäischen Flughäfen einzuplanen.
  2. Bereiten Sie Ihre Dokumente vor: Halten Sie Ihren biometrischen Reisepass, ein Rückflugticket sowie einen Nachweis über Unterkunft und Finanzen bereit (wenn Sie visumfrei reisen).
  3. Halten Sie Ihren Aufenthaltstitel bereit: Wenn Sie den Status des vorübergehenden Schutzes haben, zeigen Sie sofort Ihre Plastik-Aufenthaltskarte (oder ein entsprechendes Dokument) vor, um unnötige Fragen zum EES zu vermeiden.

Häufige Fehler

Viele Reisende glauben fälschlicherweise, dass die EU das EES-System für den Sommer komplett abgeschafft hat. Das ist nicht der Fall. Die Fluggesellschaften hatten zwar um eine vollständige Aussetzung gebeten, aber die EU-Kommission lehnte ab. Ausgesetzt wird nur die zusätzliche Biometrie-Registrierung, und das auch nur, wenn die Grenzbeamten eine kritische Warteschlange sehen. Die eigentliche Überprüfung der Dokumente in den Datenbanken bleibt obligatorisch.

Die Regeln ändern sich häufig – überprüfen Sie vor jedem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.

Offizielle Quellen

Fragen

Wurde das EES-System vollständig abgeschafft?
Nein, das System ist weiterhin in Betrieb. Die Grenzbeamten haben lediglich die Erlaubnis erhalten, den Schritt der Fingerabdruckabgabe und des Fotografierens vorübergehend zu überspringen, wenn an der Grenze kritische Warteschlangen entstehen.
Müssen Ukrainer mit vorübergehendem Schutz biometrische Daten abgeben?
Nein. Inhaber von Aufenthaltstiteln, Langzeitvisa und dem Status des vorübergehenden Schutzes sind vollständig von der Registrierung im EES-System befreit.
Wie lange gelten diese Erleichterungen?
Nach den aktuellen EU-Regeln steht den nationalen Behörden die Flexibilität zur Aussetzung der Erfassung biometrischer Daten bis Anfang September 2026 zur Verfügung.
Tool testen · 4,99 € Kostenlose Vorschau