Deutschland ersetzt Bürgergeld ab 1. Juli 2026 durch Grundsicherung: Was sich für Ukrainer ändert

Kurz. Ab 1. Juli 2026 ersetzt Grundsicherung das Bürgergeld in Deutschland: strengere Vermögensprüfung und Sanktionen für rund 5,5 Mio. Empfänger, auch für Ukrainer.
- Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherung — die Reform wurde am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen.
- Der Wechsel erfolgt automatisch und betrifft rund 5,5 Millionen Empfänger bundesweit, auch Ukrainer im aktuellen Bürgergeldbezug — ein neuer Antrag ist nicht nötig.
- Wichtigste Änderung: Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft statt nach einem 12-monatigen Schonzeitraum, mit neuen altersabhängigen Freibeträgen von rund 5.000-20.000 € statt bisher 40.000 €.
- Sanktionen bei versäumten Jobcenter-Terminen wurden verschärft — wiederholte Versäumnisse können zum vollständigen Wegfall der Leistung führen, einschließlich der Wohnkosten.
- Ein separates Gesetz, das Ukrainer mit Einreise nach dem 1. April 2025 auf die niedrigeren AsylbLG-Leistungen (rund 441 statt 563 €) umstellen soll, hing Mitte 2026 weiterhin im Bundesrat fest — es ist noch nicht in Kraft.
Was sich geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland nicht mehr Bürgergeld. Der Bundestag hat die Reform am 5. März 2026 mit 321 Ja-Stimmen beschlossen, der Bundesrat billigte sie am 27. März 2026. Der neue Name lautet Grundsicherung (die Leistung selbst heißt Grundsicherungsgeld), und mit dem Namen ändern sich auch die Regeln. Die Reform betrifft rund 5,5 Millionen Empfänger bundesweit.
| Vorher (Bürgergeld) | Jetzt (Grundsicherung, ab 1.7.2026) |
|---|---|
| In den ersten 12 Monaten («Karenzzeit») blieb Vermögen bis 40.000 € (+15.000 € je weiterer Person) unberücksichtigt | Keine Karenzzeit mehr: Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft, der Freibetrag hängt vom Alter ab — etwa 5.000 bis 20.000 € |
| Regelsatz für Alleinstehende (2026): rund 563 €/Monat plus Wohnkosten | Regelsatz unverändert: rund 563 €/Monat plus Wohnkosten (keine Erhöhung für 2026) |
| Versäumte Jobcenter-Termine führten zu Verwarnungen und schrittweisen Kürzungen | Erstes Versäumnis: keine Folgen. Zweites: minus 30% für einen Monat. Mehrere Versäumnisse in Folge: gestufte Kürzung bis zum vollständigen Wegfall, einschließlich Wohnkosten |
| Verfügbare Arbeit konnte zugunsten einer Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt werden | Zumutbare verfügbare Arbeit muss vorrangig angenommen werden; unbegründete Ablehnung führt zu Leistungskürzung |
Der Übergang erfolgt automatisch: Wer bereits Bürgergeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen — das Jobcenter stellt die Leistung ab dem nächsten Bewilligungszeitraum auf die neuen Grundsicherungs-Regeln um.
Die Bundesregierung begründet die Reform damit, arbeitsfähige Menschen schneller in Arbeit zu vermitteln und Missbrauch des Systems einzudämmen. Sozialverbände wie der SoVD warnen, dass strengere Vermögensregeln und Sanktionen vor allem Menschen mit geringen Rücklagen und Langzeitarbeitslose hart treffen werden.
Wen das betrifft
Die Reform betrifft alle, die in Deutschland Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen — auch Ukrainer mit vorübergehendem Schutz nach §24, die derzeit Bürgergeld erhalten. Für sie gelten dieselben neuen Regeln zu Vermögen, Jobcenter-Terminen und Vermittlungsvorrang wie für deutsche Staatsangehörige.
Unabhängig von dieser Reform bereitet die Bundesregierung seit November 2025 ein weiteres Gesetz vor — das Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Es soll Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, von der Grundsicherung auf die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, rund 441 statt 563 € für Alleinstehende) umstellen. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 19. November 2025, doch Mitte 2026 hatte der Bundesrat noch nicht zugestimmt — ein Inkrafttreten ist derzeit nicht absehbar. Das ist ein eigenständiges Vorhaben: Es sollte nicht mit der Grundsicherungs-Reform verwechselt werden, die seit dem 1. Juli 2026 für alle aktuellen Empfänger bereits gilt.
Der vorübergehende Schutzstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz ist von diesen Änderungen nicht betroffen: Er wurde automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert für alle, deren Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2026 gültig war — ein gesonderter Antrag bei der Ausländerbehörde ist nicht nötig.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie Ihren Briefkasten und Ihr Jobcenter-Konto: Der nächste Leistungsbescheid folgt bereits den neuen Grundsicherungs-Regeln.
- Halten Sie aktuelle Informationen zu Ersparnissen und Konten bereit — nach den neuen Regeln können diese sofort geprüft werden, ohne Karenzzeit.
- Versäumen Sie keine Jobcenter-Termine und melden Sie sich rechtzeitig ab, wenn Sie nicht erscheinen können — die Sanktionen bei wiederholten Versäumnissen sind jetzt strenger.
- Wenn Sie nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, verfolgen Sie die Nachrichten zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz gesondert — zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung war es noch nicht in Kraft.
- Machen Sie sich wegen Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach §24 vorerst keine Sorgen: Sie ist automatisch bis März 2027 gültig, eine vorzeitige Verlängerung ist nicht nötig.
Häufige Fehler
- Die Umbenennung Bürgergeld → Grundsicherung (betrifft alle, gilt bereits seit 1. Juli 2026) mit dem separaten Gesetzentwurf zur Leistungskürzung für neu eingereiste Ukrainer (noch nicht beschlossen) zu verwechseln.
- Zu glauben, wegen der Namensänderung sei ein neuer Antrag nötig — das stimmt nicht, der Übergang erfolgt automatisch.
- Schreiben des Jobcenters zu ignorieren, weil man annimmt, die Reform betreffe Personen mit vorübergehendem Schutzstatus nicht.
- Anzunehmen, die Aufenthaltserlaubnis nach §24 müsse wegen dieser Nachricht dringend verlängert werden — der Status wurde bereits gesondert bis März 2027 verlängert.
Regeln ändern sich häufig — prüfen Sie vor jedem Schritt die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
Offizielle Quellen
Fragen
- Muss ich wegen der Umstellung auf Grundsicherung einen neuen Antrag stellen?
- Nein. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, stellt das Jobcenter Sie ab dem nächsten Bewilligungszeitraum automatisch auf die neuen Grundsicherungs-Regeln um — ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Gilt die Grundsicherungs-Reform auch für Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus?
- Ja. Ukrainer, die in Deutschland Grundsicherung beziehen, unterliegen denselben neuen Regeln zu Vermögen, Jobcenter-Terminen und Vermittlungsvorrang wie deutsche Staatsangehörige.
- Stimmt es, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, weniger Geld bekommen?
- Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Gesetz (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) bereits im November 2025 vorgeschlagen; es sieht eine Umstellung auf die niedrigeren AsylbLG-Leistungen vor (rund 441 statt 563 € für Alleinstehende). Mitte 2026 hing der Entwurf jedoch noch im Bundesrat fest und war nicht endgültig beschlossen — das ist nicht dasselbe wie die Grundsicherungs-Reform, die bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt.
- Muss ich meine Aufenthaltserlaubnis nach §24 wegen dieser Reform dringend verlängern?
- Nein, das ist ein separates Thema. Am 1. Februar 2026 gültige §24-Aufenthaltserlaubnisse wurden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert, ohne gesonderten Antrag bei der Ausländerbehörde.