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EU-Reisepass Europa Schengen: Passbild 35 × 45 mm

Kopf 70–80 %

Muster

Kostenlos: Zuschnitt, neuer Hintergrund, Prüfung

Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt

Europa Schengen · EU-ReisepassAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen

QuelleEuropäische Union / Schengen-Behörden

Geprüft

Kurzantwort: EU-Reisepass — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .

Anforderungen

Foto-Anforderungen

Format35 × 45 mm
Kopfhöhe70–80% der Bildhöhe
HintergrundHeller einfarbiger Hintergrund.
HaltungFrontalansicht, Kopf mittig, ohne Neigung.
GesichtsausdruckNeutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
BrilleKeine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Alle Regeln ansehen →
BeleuchtungKeine Schatten auf Gesicht oder Hintergrund.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.
BekleidungNeutrale Kleidung, ohne überflüssige Accessoires.
DateiformatJPEG · sRGB / 24 Bit

EU-Reisepass Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln

Millimeter35 × 45 mm
Zentimeter3,5 × 4,5 cm
Zoll1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi827 × 1063 px

Europa Schengen: Was Sie wissen sollten

  • Harmonisierter EU/Schengen-Biometriestandard (35×45, Kopf 32-36)
  • Hintergrund variiert je nach Mitgliedstaat (DE streng grau, BE flexibel)
  • Biometrischer Chip mit Foto und Fingerabdrücken seit 2009
  • Ausstellung durch jeden EU-Mitgliedstaat — alle gewähren EU-Bürgerrechte

So wird das Foto geprüft (EU-Reisepass)

Fotos für EU-Reisepässe folgen dem harmonisierten EU/Schengen-Biometriestandard mit Umsetzung durch die jeweiligen mitgliedstaatlichen Behörden. Die gemeinsame Spezifikation lautet 35×45 mm gemäß ICAO 9303 Document Baseline: Kopfhöhe 32-36 mm Kinn-bis-Scheitel (70-80 % des Fotos), neutraler Gesichtsausdruck, beide Augen geöffnet, Mund geschlossen.

Weiterlesen

Hintergrund: Die meisten EU-Mitgliedstaaten verlangen hellgrau (Deutschland streng), einige akzeptieren reinweiß oder cremefarben (Belgien/Schweden/Niederlande flexibler). EU-Reisepässe sind biometrische Chipkarten mit Foto, Fingerabdrücken (seit 2009) und EU-Reise-/Schengen-Rechten.

Jeder EU-Mitgliedstaat stellt seinen eigenen Reisepass aus, alle tragen jedoch die Kennzeichnung als EU-Bürger.

Beispiele und Fehler

Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, EU-Reisepass)

Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen EU-Reisepass-Anträge.

Akzeptiert Beispiel für ein passendes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass (35 × 45 mm)

Konformes Beispiel: Europa Schengen, EU-Reisepass (35 × 45 mm)

  • Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
  • Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
  • Keine Brille, keine Haare im Gesicht

6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, EU-Reisepass

Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Schatten im Hintergrund
Schatten im Hintergrund Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Lächeln / geöffneter Mund
Lächeln / geöffneter Mund Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Brille mit Spiegelung
Brille mit Spiegelung Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Haare im Gesicht
Haare im Gesicht Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Blick zur Seite
Blick zur Seite Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Reisepass: Kopf geneigt
Kopf geneigt Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist

Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist

Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Europäische Union / Schengen-Behörden veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.

GrundLösung
Kopf außerhalb des Bereichs 32-36 mm Neu aufnehmen gemäß ICAO-Baseline
Hintergrund nicht einheitlich Neu aufnehmen vor hellgrauem oder mitgliedstaatsspezifischem Hintergrund
Foto älter als 6 Monate Neu aufnehmen

So gelingt das Foto

So machen Sie ein korrektes Foto (EU-Reisepass)

Hintergrund und Licht

Hintergrund: einfarbig hell

Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.

Bildausschnitt

Kopf: 70–80 % der Bildhöhe

Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.

Brille

Nur klare Gläser, keine Reflexe

Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.

Ausdruck und Blick

Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen

Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.

Ausführlich in der Anleitung: Passfoto zu Hause →

Foto hier ablegenFoto auswählen

Foto vorbereiten (EU-Reisepass)

Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.

  • Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
  • Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
  • Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.

Druck und Abgabe

10 × 15 cm8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

Lokaler Antragsweg

BehördeEuropäische Union / Schengen-Behörden
QuelleVerordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates
Geprüft
Was die Quelle bestätigt
  • Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates legt gemeinsame Sicherheitsmerkmale und biometrische Identifikatoren für Pässe und Reisedokumente der EU-Mitgliedstaaten fest.
  • In der Verordnung heißt es, dass einheitliche Sicherheitsmerkmale und eingebettete biometrische Identifikatoren den Inhaber zuverlässig mit dem Pass oder Reisedokument verknüpfen.
  • Sie verlangt, dass Pässe und Reisedokumente eine maschinenlesbare Seite mit den biografischen Daten nach dem ICAO-Dokument 9303 enthalten.
  • Die Verordnung regelt Anforderungen an die Qualität und gemeinsame Standards für Gesichtsbild und Fingerabdrücke.
  • Sie ersetzt nicht die Fotohinweise der nationalen Passbehörden.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

EU-Reisepass (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.

Anforderungen abgeglichen mit: Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates ·

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