Nationales Visum (Typ D) Slowenien: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Slowenien: Was Sie wissen sollten
Dunkelgrauer Hintergrund (anders als der typische hellgraue Schengen-Standard)
Kopf konkret 70 % (kein Bereich 70-80 %)
2 Fotos erforderlich
So wird das Foto geprüft (Nationales Visum (Typ D))
Fotos für das slowenische nationale Visum D (Langzeitaufenthalt) werden vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MZEZ) und vom Innenministerium verwaltet. Das Format beträgt 35×45 mm mit Kopfanteil von 70 % des Fotos, einfarbig dunkelgrauer Hintergrund (Slowenien verwendet einen dunkleren Grauton als die typische hellgraue Schengen-Vorgabe).
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Nur in Farbe, innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen. 2 Fotos erforderlich. Slowenien gehört seit Dezember 2007 zum Schengen-Raum — das nationale Visum D wird für Aufenthalte über 90 Tage zu Arbeits-, Studien- und Familienzusammenführungszwecken verwendet.
Biometrische Erfassung in der slowenischen Botschaft oder im VFS-Zentrum.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Slowenien, Nationales Visum (Typ D))
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Slowenien Nationales Visum (Typ D)-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Sloweniens veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
So machen Sie ein korrektes Foto (Nationales Visum (Typ D))
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig hell
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Die slowenischen Hinweise zum Visum für längere Aufenthalte nennen ein Foto im Format 45 × 35 mm.
Dieselbe Seite besagt, dass das Foto den ICAO-Standards entsprechen muss.
Die Maßangabe lautet Höhe × Breite und entspricht einem Hochformatfoto 35 × 45 mm.
Die öffentliche Seite wiederholt keine vollständige Matrix zu Kopfgröße oder Hintergrund.
Die Zahl steht in der Checkliste für das Visum Typ D selbst, neben dem Antragsformular für das Visum für längere Aufenthalte.
Für das Visum Typ C für kurze Aufenthalte verlangt dieselbe Seite nur ein aktuelles Passbild nach ICAO-Standards, ohne Zahlen.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Nationales Visum (Typ D) (Slowenien): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 70–80% der Bildhöhe einnehmen.
Einfarbiger heller Hintergrund gemäß ICAO-kompatiblem Standard. Die Wand sollte gleichmäßig beleuchtet sein, ohne Schatten um den Kopf und ohne Muster. Einen Studiohintergrund brauchen Sie nicht — die richtige Farbe setzt das Werkzeug.
Konsulate verlangen meist ein Foto, das höchstens sechs Monate alt ist, manchmal drei. Am besten ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie heute.
Oft ja, aber nicht immer: Touristen-, Studenten-, Arbeits- und Transitvisa können unterschiedliche Maße oder Hintergrundregeln haben. Vergleichen Sie die Anforderungen — stimmen sie überein, genügt ein Foto.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsschreiben des Konsulats.
Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen. Wenn Sie die Brille aufbehalten, neigen Sie sie leicht nach unten, indem Sie die Bügel etwas über die Ohren anheben: So verschwinden Spiegelungen von Fenster oder Lampe meist aus den Gläsern.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltstitel, Führerschein, Personalausweis, Schengen-Visum.