Foto nicht exakt 200 × 200 Pixel
Das eVisa-Portal ist rein digital und prüft beim Upload das genaue Pixelraster. Ein rechteckiges Foto oder ein quadratisches Foto in einer anderen Pixelgröße wird schon vor der Zahlung abgelehnt.
Das saudi-arabische eVisa-Portal veröffentlicht eine ungewöhnlich genaue, rein digitale Spezifikation — 200 × 200 Pixel und 5 bis 100 KB —, die automatisch im Moment des Uploads geprüft wird, noch vor der Zahlung. Ein Foto, das auf dem Handybildschirm gut aussieht, wird sofort abgelehnt, wenn eine der beiden Zahlen nicht stimmt oder das Gesicht nicht die geforderten 70-80 % des Bildes ausfüllt.
Schnelldiagnose
Häufige Ablehnungsgründe sind eine Datei, die nicht exakt 200 × 200 Pixel misst oder außerhalb von 5-100 KB liegt, ein Gesicht, das nicht die geforderten 70-80 % des Bildes ausfüllt — etwa 1,4 × 1,6 Zoll vom Kinn bis zum Scheitel — bei sichtbaren Schultern, sowie eine Kopfbedeckung ohne religiösen Grund: Das Portal erklärt, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, mit einer Ausnahme nur aus religiösen Gründen und nur, wenn das gesamte Gesicht sichtbar bleibt.
Das eVisa-Portal ist rein digital und prüft beim Upload das genaue Pixelraster. Ein rechteckiges Foto oder ein quadratisches Foto in einer anderen Pixelgröße wird schon vor der Zahlung abgelehnt.
Das Portal prüft neben den Abmessungen auch die Dateigröße. Ein modernes Handyfoto in hoher Qualität liegt meist deutlich über 100 KB und muss komprimiert werden; eine Datei unter 5 KB ist zu stark komprimiert und wird ebenfalls abgelehnt.
Die Vorgabe verlangt eine Nahaufnahme von Gesicht und oberen Schultern, wobei das Gesicht 70-80 % des Bildes ausfüllen muss — etwa 1,4 × 1,6 Zoll vom Kinn bis zum Scheitel. Ein breiteres Porträt bis zur Hüfte zeigt zu wenig Gesicht und wird abgelehnt.
Die Regel verlangt einen weißen Hintergrund ohne Muster und ohne Schatten und legt fest, dass auf dem Foto nur die antragstellende Person zu sehen sein darf — keine weiteren Personen oder Objekte im Bild.
Das Portal verlangt ein gerades Foto mit Blick nach vorn, auf dem beide Ohren und Wangen deutlich zu sehen sind. Eine Dreiviertel-Drehung oder ein geneigter Kopf führt zur Ablehnung, selbst wenn Hintergrund und Beleuchtung stimmen.
Bei vollem Haar besagt die veröffentlichte Regel, dass Kopf und Frisur vollständig gezeigt werden müssen, ohne die Größe des Gesichts zu verringern — ein Pony oder offenes Haar über Stirn oder Wangen führt zur gleichen Ablehnung wie eine tatsächliche Kopfbedeckung.
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt; die genannte Ausnahme gilt nur aus religiösen Gründen, und auch dann muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar bleiben. Eine Mütze, ein Hut oder ein modisches Kopftuch außerhalb dieser Ausnahme wird abgelehnt.
Exakt 200 × 200 Pixel, mit einer Dateigröße zwischen 5 und 100 KB. Das Portal prüft beide Werte automatisch beim Upload, sodass ein Foto mit der richtigen Form, aber der falschen Dateigröße genauso oft abgelehnt wird wie eines mit den falschen Abmessungen.
Die veröffentlichte Spezifikation nennt keine eigene Regel zu Brillen, sondern nur, dass Gesicht und Augen gerade zur Kamera gerichtet gezeigt werden müssen. Da das Portal zu Brillen keine Angabe macht, ist es sicherer, Sonnenbrillen und getönte Gläser abzulegen und bei einer Sehbrille darauf zu achten, dass keine Reflexionen entstehen und das Gestell die Augen nicht verdeckt.
Ja. Das Portal erklärt, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, mit einer Ausnahme aus religiösen Gründen — aber auch mit einer Kopfbedeckung muss Ihr Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar bleiben. Eine Kopfbedeckung, die das Gesicht beschattet oder überschneidet, wird wie jede andere Kopfbedeckung abgelehnt.
Geprüft am .
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