Zum Inhalt springen
Ablehnungsratgeber

Saudi-Arabien-Visumfoto abgelehnt — Gründe des eVisa-Portals und Lösungen

Das saudi-arabische eVisa-Portal veröffentlicht eine ungewöhnlich genaue, rein digitale Spezifikation — 200 × 200 Pixel und 5 bis 100 KB —, die automatisch im Moment des Uploads geprüft wird, noch vor der Zahlung. Ein Foto, das auf dem Handybildschirm gut aussieht, wird sofort abgelehnt, wenn eine der beiden Zahlen nicht stimmt oder das Gesicht nicht die geforderten 70-80 % des Bildes ausfüllt.

Schnelldiagnose

Wichtige Prüfpunkte: falsche Pixelgröße oder Dateigröße, Gesicht füllt nicht 70-80 % des Bildes, Kopfbedeckung ohne religiösen Grund

Häufige Ablehnungsgründe sind eine Datei, die nicht exakt 200 × 200 Pixel misst oder außerhalb von 5-100 KB liegt, ein Gesicht, das nicht die geforderten 70-80 % des Bildes ausfüllt — etwa 1,4 × 1,6 Zoll vom Kinn bis zum Scheitel — bei sichtbaren Schultern, sowie eine Kopfbedeckung ohne religiösen Grund: Das Portal erklärt, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, mit einer Ausnahme nur aus religiösen Gründen und nur, wenn das gesamte Gesicht sichtbar bleibt.

7 häufige Ablehnungsgründe

1

Foto nicht exakt 200 × 200 Pixel

Das eVisa-Portal ist rein digital und prüft beim Upload das genaue Pixelraster. Ein rechteckiges Foto oder ein quadratisches Foto in einer anderen Pixelgröße wird schon vor der Zahlung abgelehnt.

2

Datei außerhalb von 5-100 KB

Das Portal prüft neben den Abmessungen auch die Dateigröße. Ein modernes Handyfoto in hoher Qualität liegt meist deutlich über 100 KB und muss komprimiert werden; eine Datei unter 5 KB ist zu stark komprimiert und wird ebenfalls abgelehnt.

3

Gesicht füllt nicht 70-80 % des Bildes

Die Vorgabe verlangt eine Nahaufnahme von Gesicht und oberen Schultern, wobei das Gesicht 70-80 % des Bildes ausfüllen muss — etwa 1,4 × 1,6 Zoll vom Kinn bis zum Scheitel. Ein breiteres Porträt bis zur Hüfte zeigt zu wenig Gesicht und wird abgelehnt.

4

Hintergrund nicht rein weiß, oder andere Personen oder Objekte sichtbar

Die Regel verlangt einen weißen Hintergrund ohne Muster und ohne Schatten und legt fest, dass auf dem Foto nur die antragstellende Person zu sehen sein darf — keine weiteren Personen oder Objekte im Bild.

5

Kopf geneigt oder gedreht, oder Ohren und Wangen nicht sichtbar

Das Portal verlangt ein gerades Foto mit Blick nach vorn, auf dem beide Ohren und Wangen deutlich zu sehen sind. Eine Dreiviertel-Drehung oder ein geneigter Kopf führt zur Ablehnung, selbst wenn Hintergrund und Beleuchtung stimmen.

6

Haare verdecken einen Teil des Gesichts

Bei vollem Haar besagt die veröffentlichte Regel, dass Kopf und Frisur vollständig gezeigt werden müssen, ohne die Größe des Gesichts zu verringern — ein Pony oder offenes Haar über Stirn oder Wangen führt zur gleichen Ablehnung wie eine tatsächliche Kopfbedeckung.

7

Kopfbedeckung ohne religiösen Grund getragen, oder Gesicht darunter nicht vollständig sichtbar

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt; die genannte Ausnahme gilt nur aus religiösen Gründen, und auch dann muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar bleiben. Eine Mütze, ein Hut oder ein modisches Kopftuch außerhalb dieser Ausnahme wird abgelehnt.

5-Schritte-Checkliste zur Wiederherstellung

  1. 1Schneiden Sie das Foto exakt auf 200 × 200 Pixel zu und exportieren Sie es so, prüfen Sie dann vor dem Hochladen, ob die Datei zwischen 5 und 100 KB liegt.
  2. 2Wählen Sie eine Nahaufnahme von Gesicht und oberen Schultern, sodass Ihr Gesicht 70-80 % des Quadrats ausfüllt, statt einer breiteren Aufnahme bis zur Hüfte.
  3. 3Fotografieren Sie vor einem rein weißen Hintergrund ohne Muster, Schatten oder weitere Personen oder Objekte im Bild.
  4. 4Blicken Sie gerade in die Kamera, halten Sie den Kopf waagerecht, beide Ohren und Wangen sichtbar — keine Dreiviertel-Drehung und keine Neigung.
  5. 5Streichen Sie Haare aus dem Gesicht zurück, oder stellen Sie bei einer religiösen Kopfbedeckung sicher, dass Ihr Gesicht vom Kinn bis zur Stirn vollständig sichtbar bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Welche genaue Größe muss ein Saudi-eVisa-Foto haben?

Exakt 200 × 200 Pixel, mit einer Dateigröße zwischen 5 und 100 KB. Das Portal prüft beide Werte automatisch beim Upload, sodass ein Foto mit der richtigen Form, aber der falschen Dateigröße genauso oft abgelehnt wird wie eines mit den falschen Abmessungen.

Darf ich auf einem Saudi-eVisa-Foto eine Brille tragen?

Die veröffentlichte Spezifikation nennt keine eigene Regel zu Brillen, sondern nur, dass Gesicht und Augen gerade zur Kamera gerichtet gezeigt werden müssen. Da das Portal zu Brillen keine Angabe macht, ist es sicherer, Sonnenbrillen und getönte Gläser abzulegen und bei einer Sehbrille darauf zu achten, dass keine Reflexionen entstehen und das Gestell die Augen nicht verdeckt.

Darf ich auf dem Foto einen Hijab oder eine andere religiöse Kopfbedeckung tragen?

Ja. Das Portal erklärt, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, mit einer Ausnahme aus religiösen Gründen — aber auch mit einer Kopfbedeckung muss Ihr Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar bleiben. Eine Kopfbedeckung, die das Gesicht beschattet oder überschneidet, wird wie jede andere Kopfbedeckung abgelehnt.

Offizielle Quellen

  1. Saudi eVisa photograph specifications

Geprüft am .

In 2 Minuten neu aufnehmen

Laden Sie ein neues Porträt hoch — Anfas.Pro wendet den richtigen Zuschnitt, Hintergrund und biometrischen Rahmen automatisch an und zeigt das Ergebnis vor der Zahlung.

Mit der kostenlosen Vorschau starten
Vorschau erstellen · ohne Karte Kostenlose Vorschau