Fotoregeln für Chile: Migrationsdienst nennt keine Größe, Konsulat verlangt 5 × 5 cm
Für den Aufenthaltstitel nennt der chilenische Migrationsdienst überhaupt keine Fotogröße: die Anforderungen sind beschreibend — Farbfoto vor weißem Hintergrund, Blick in die Kamera, neutraler Ausdruck, offene Augen, ohne Brille und Kopfbedeckung, aktuell, als JPG oder PNG hochgeladen. Die Angabe 5 × 5 cm taucht nur dort auf, wo ein Visum über ein chilenisches Konsulat beantragt wird.

Das Wichtigste
5 Punkte- Der chilenische Migrationsdienst (SERMIG) veröffentlicht für den Aufenthaltstitel keine Fotogröße — weder in Millimetern noch in Pixeln.
- Statt einer Größe nennt die Seite beschreibende Bedingungen: Farbe, weißer Hintergrund, Gesicht zur Kamera und vollständig sichtbar, neutraler Ausdruck, offene Augen.
- Brillen und Kopfbedeckungen sind nicht zulässig; die Aufnahme muss aktuell sein, also zeitnah zum Antragsdatum entstanden.
- Die Datei wird als JPG oder PNG auf die Plattform hochgeladen; eine Grenze für Dateigröße oder Auflösung setzt die Seite nicht.
- Die Größe 5 × 5 cm (also 50 × 50 mm) gehört zum Konsularweg — Vorabgenehmigung oder Visum über ein chilenisches Konsulat.
Die häufigste Frage zu chilenischen Dokumenten lautet, welche Größe das Foto haben muss. Die ehrliche Antwort hängt davon ab, wo Sie den Antrag stellen. Ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel geht über die eigene Plattform an den Migrationsdienst (Servicio Nacional de Migraciones, SERMIG) — und dort wird die Fotogröße überhaupt nicht genannt. Ein Visum oder eine Vorabgenehmigung läuft über ein chilenisches Konsulat — und genau dort taucht eine Zahl auf: 5 × 5 cm.
Zwei Antragswege, zwei unterschiedliche Anforderungen
Der Unterschied zwischen diesen Wegen ist das Entscheidende, bevor Sie sich vor die Kamera setzen. Ein Foto, das beide Wege abdeckt, gibt es nicht: einen gemeinsamen Standard veröffentlichen die Behörden nicht.
| Antragsweg | Was die offizielle Seite zur Größe sagt |
|---|---|
| Befristeter Aufenthaltstitel (Residencia Temporal), SERMIG-Plattform | Keine Größe angegeben |
| Unbefristeter Aufenthaltstitel (Residencia Definitiva) | Keine Größe angegeben |
| Vorabgenehmigung oder Visum über ein chilenisches Konsulat | 5 × 5 cm (Passbildgröße) |
Aufenthaltstitel: die Behörde nennt keine Größe
Die Seite des Migrationsdienstes zum befristeten Aufenthaltstitel beschreibt das Foto mit Worten statt mit Zahlen. Die Anforderungen lauten:
- Farbfoto vor weißem Hintergrund.
- Blick in die Kamera, Gesicht vollständig sichtbar.
- Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet.
- Keine Accessoires — insbesondere keine Brille und keine Kopfbedeckung.
- Aktuelle Aufnahme, zeitnah zum Antragsdatum entstanden.
- Upload auf die Plattform im Format JPG oder PNG.
Das ist die vollständige Liste. Weder Millimeter noch Zentimeter, weder Pixel noch dpi-Auflösung und auch keine Obergrenze für die Dateigröße stehen auf dieser Seite. Dasselbe gilt für die spanischen Fassungen der Seiten zum befristeten und unbefristeten Aufenthalt sowie für den ChileAtiende-Eintrag zur Residencia Definitiva: die Anforderungen sind beschreibend, die Zahl fehlt.
Praktische Folgerung: Wer über die SERMIG-Plattform einreicht, baut die Aufnahme nicht um ein Format herum auf, sondern um die genannten Bedingungen — gleichmäßig weißer Hintergrund, Gesicht frontal und vollständig sichtbar, ruhiger Ausdruck. Genaue Upload-Parameter zeigt, sofern vorhanden, das Formular selbst beim Anhängen der Datei an; daran sollten Sie sich orientieren.
Konsularvisum: Foto in 5 × 5 cm
Auf der Konsularseite zu Vorabgenehmigung und Visum ist die Anforderung anders formuliert: hochzuladen ist ein Farbfoto vor weißem Hintergrund in Passbildgröße (5 × 5 cm), mit vollständig sichtbarem Gesicht und ohne Accessoires wie Brille, Tuch oder Mütze. Der ChileAtiende-Eintrag zum selben Verfahren wiederholt diese Formulierung.
5 × 5 cm entspricht 50 × 50 mm — ein Quadrat, das deutlich größer ist als das gewohnte europäische Rechteck von 35 × 45 mm. Wer für die konsularische Einreichung druckt, sollte das vorher einplanen: Ein europäisches Foto lässt sich nicht auf ein Quadrat von 50 × 50 mm zuschneiden, weil schlicht zu wenig Bild vorhanden ist.
Wen dies betrifft
Beide Wege stehen ausländischen Staatsangehörigen offen. Welchen Weg Sie wählen, entscheidet darüber, welche Anforderungen für Sie gelten:
- Befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel über die Plattform des Migrationsdienstes — beschreibende Anforderungen, keine Größe.
- Vorabgenehmigung oder Visum über das für Ihr Land zuständige chilenische Konsulat — Foto in 5 × 5 cm.
Was jetzt zu tun ist
- Klären Sie Ihren Weg. Stellen Sie zuerst fest, ob Sie über die Plattform des Migrationsdienstes oder über ein Konsulat einreichen: davon hängt ab, ob Sie überhaupt eine Zahl brauchen.
- Fotografieren Sie nach den beschreibenden Anforderungen. Gleichmäßig weißer Hintergrund ohne Schatten, Gesicht frontal und vollständig sichtbar, neutraler Ausdruck, geöffnete Augen, keine Brille, keine Kopfbedeckung. Diese Bedingungen sind auf beiden Wegen identisch.
- Für das Konsulat bereiten Sie ein Quadrat von 5 × 5 cm vor. Drucken Sie gleich in diesem Format, statt ein vorhandenes Foto anderer Größe umzuarbeiten.
- Prüfen Sie vor dem Absenden das Formular. Beim Upload speichern Sie die Datei als JPG oder PNG und richten sich nach den Hinweisen des Formulars selbst.
Was Sie besser lassen
- Sich auf eine einzige chilenische Größe von Drittanbieter-Seiten verlassen. Keine Behörde veröffentlicht eine Zahl, die für Visum und Aufenthaltstitel zugleich gilt; fremde Anforderungslisten erfinden eine solche häufig.
- Das konsularische Quadrat von 5 × 5 cm für universell halten. Für eine Einreichung über die Plattform des Migrationsdienstes ist es nicht als verbindlich beschrieben.
- Vor farbigem oder ungleichmäßig beleuchtetem Hintergrund fotografieren. Der weiße Hintergrund ist die einzige Hintergrundregel, die beide Quellen ausdrücklich nennen.
- Die Brille aufbehalten. Beide Quellen führen Brillen unter den Accessoires auf, die auf dem Foto nicht erscheinen dürfen.
Die Regeln ändern sich häufig — überprüfen Sie vor dem Handeln immer die aktuellen Anforderungen bei der oben genannten offiziellen staatlichen Quelle.
07Fragen
5 Antworten01Welche Fotogröße wird für einen Aufenthaltstitel in Chile benötigt?
Der chilenische Migrationsdienst veröffentlicht keine Größe. Die Seite zum befristeten Aufenthaltstitel führt ausschließlich beschreibende Anforderungen auf: Farbfoto vor weißem Hintergrund, Gesicht zur Kamera und vollständig sichtbar, neutraler Ausdruck, geöffnete Augen, keine Brille und keine Kopfbedeckung, aktuelle Aufnahme, Datei als JPG oder PNG. Millimeter, Pixel, Auflösung oder eine Obergrenze für die Dateigröße stehen dort nicht.
02Woher stammt dann die Angabe 5 × 5 cm?
Sie gehört zum Konsularweg. Die chilenische Konsularseite zu Vorabgenehmigung und Visum verlangt den Upload eines Farbfotos vor weißem Hintergrund in Passbildgröße — 5 × 5 cm — mit vollständig sichtbarem Gesicht und ohne Accessoires wie Brille, Tuch oder Mütze. Der ChileAtiende-Eintrag verwendet dieselbe Formulierung. 5 × 5 cm gilt also für ein Visum über ein Konsulat, nicht für einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel über die Plattform des Migrationsdienstes.
03Wie aktuell muss das Foto sein?
Eine konkrete Frist setzt die offizielle Seite nicht. Die Formulierung des Migrationsdienstes lautet, die Aufnahme müsse aktuell und zeitnah zum Antragsdatum entstanden sein. Eine Grenze wie „nicht älter als sechs Monate“ steht dort nicht; das Foto sollte schlicht Ihrem heutigen Aussehen entsprechen.
04Welche Farbe muss der Hintergrund auf dem Foto haben?
Weiß. Das ist die einzige Hintergrundregel, die beide Quellen ausdrücklich nennen — die Seite des Migrationsdienstes zum befristeten Aufenthaltstitel und die Konsularseite zum Visum. Der Hintergrund soll einfarbig sein, ohne Gegenstände hinter Ihnen und ohne Schattenwurf Ihrer Gestalt.
05Darf man sich mit Brille fotografieren lassen?
Nein. Die Seite des Migrationsdienstes nennt Brillen und Kopfbedeckungen unmittelbar unter den Accessoires, die auf dem Foto nicht erscheinen dürfen, und die Konsularseite ergänzt diese Liste um Tuch und Mütze.
08Offizielle Quellen
- Servicio Nacional de Migraciones — befristeter Aufenthaltstitel, Fotoanforderung
serviciomigraciones.cl - Chilenische Konsulate — Vorabgenehmigung oder Visum
consulado.gob.cl - ChileAtiende — Eintrag „Autorización previa o visa“ (115648)
chileatiende.gob.cl - ChileAtiende — Eintrag „Residencia definitiva“ (104688)
chileatiende.gob.cl
Autor: Yevhen Kravchenko. Veröffentlicht am . Am mit amtlichen Quellen abgeglichen.
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