Foto auf 35 × 45 mm zuschneiden — Passbild Österreich Aufenthaltstitel
Foto hochladen — der Rahmen steht schon auf Aufenthaltstitel (Österreich). Fertig zum Drucken oder Hochladen.
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Ohne Anmeldung · ohne Wasserzeichen · das Foto bleibt im Browser
Studioqualität gewünscht?Die KI-Korrektur behebt Licht, Schatten, Kleidung und Haltung — nach den Regeln des Dokuments.5,99 €Die genauen Werte für dieses Dokument
| Wert | So muss es sein |
|---|---|
| Druckgröße | 35 × 45 mm |
| Pixel bei 300 dpi | 413 × 531 px |
| Pixel bei 600 dpi | 827 × 1063 px |
| Seitenverhältnis | 7:9 |
| Kopf, Anteil an der Höhe | 67–80% der Bildhöhe |
| Kopf, Kinn bis Scheitel | 30–36 mm Kinn bis Scheitel |
| Hintergrund | Aktuelles Foto (max. 6 Monate alt), einfarbiger Hintergrund ohne Schatten. |
| Brille | Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen. |
| Kopfbedeckung | Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. |
Was diese Millimeter konkret bedeuten
- Im Rahmen 35 × 45 mm sind 67–80% Kopfhöhe 30–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel.
- Von 45 mm Höhe bleiben damit 9–15 mm für den Abstand über dem Scheitel und den Platz unter dem Kinn zusammen.
- Bei 300 dpi ist das ein Kopf von 354–425 Pixeln Höhe: unter 354 px reicht die Datei zum Drucken nicht, so sauber der Zuschnitt auch ist.
Zuschneiden in drei Schritten
- 01
Foto von vorn und bei gleichmäßigem Licht hochladen
- 02
Das Tool erkennt das Gesicht und richtet den Ausschnitt selbst aus — prüfen Sie, dass der Kopf 67–80% einnimmt
- 03
Ergebnis in 35 × 45 mm speichern — drucken oder dem Antrag beilegen
Was wir kostenlos korrigieren und was die KI übernimmt
Kostenlos korrigiert
- Hintergrund. Wir ersetzen ihn durch den, den das Dokument verlangt: aktuelles Foto (max. 6 Monate alt), einfarbiger Hintergrund ohne Schatten.
- Kopfneigung. Wir richten den Kopf gerade, wenn er leicht zur Seite kippt.
- Bildausschnitt. Genau 35 × 45 mm, nach den Regeln des Dokuments.
- Leichten Schatten auf einer Gesichtshälfte. Wir hellen ihn sanft auf.
- Datei und Druckbogen. Eine Datei nach den Regeln des Dokuments und ein Bogen 10 × 15 oder A4 zum Drucken.
Was kostenlos nicht geht, behebt die KI-Korrektur
- Harte Schatten und ungleichmäßiges Licht im Gesicht.
- Ein Lächeln, hochgezogene Brauen oder ein halb offener Mund. Zuschneiden lässt das Gesicht, wie es ist.
- Zu wenige Pixel. Ist das Original kleiner als 413 × 531 px, macht Vergrößern das Gesicht nur unschärfer.
- Kleidung und Haltung. Schultern außerhalb des Bildes, Oberkörper von der Kamera weggedreht.
Reflexe auf den Gläsern. Nimm die Brille ab oder dreh dich von der Lichtquelle weg und fotografiere neu.
Warum solche Fotos abgelehnt werden — und wie du es behebst
Österreich: Was Sie wissen sollten
- Die Seite zum Aufenthaltstitel schreibt die Größe als 45 × 35 mm (Höhe × Breite) und begrenzt das Alter auf «ein halbes Jahr»; die BMI-Kriterien nennen dasselbe Foto 35 mm breit und 45 mm hoch.
- Schwarz-Weiß-Fotos werden für den Aufenthaltstitel nicht akzeptiert, und ein Erstantrag wird persönlich gestellt — im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde vor der Einreise oder im Inland bei der Niederlassungsbehörde.
- Der Aufenthaltstitel wird innerhalb von sechs Monaten persönlich abgeholt, und die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
Auf einem Blatt drucken
4 × 2 Bilder passen auf ein 10×15-cm-Blatt — 8 Abzüge aus einem Druck.
Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.
10 × 15 cmFotos: 8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cmFotos: 36 (6 × 6)
Woher diese Werte stammen
Quelle: Bundesministerium für Inneres (BMI) und Portal oesterreich.gv.at. Zuletzt am 01.10.2026 mit der amtlichen Seite abgeglichen.
Was die Quelle bestätigt
- oesterreich.gv.at, Niederlassungsbewilligung (Stand 5. August 2026), erforderliche Unterlagen: ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass); ein Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm); Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft, etwa Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise; Nachweis über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz; Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts — Nachweise über soziale Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, sind nicht geeignet; im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden; die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
- Dieselbe Seite, der Ablauf: Ein Erstantrag wird persönlich und vor der Einreise im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (BMEIA) gestellt, die ihn prüft und an die Niederlassungsbehörde weiterleitet; sind die Voraussetzungen erfüllt, teilt die Behörde dies der Vertretungsbehörde mit, die gegebenenfalls ein Visum erteilt; das Einreisevisum muss innerhalb von drei Monaten ab der Mitteilung beantragt und der Aufenthaltstitel innerhalb weiterer drei Monate (insgesamt sechs Monate) persönlich bei der Inlandsbehörde abgeholt werden; ein Antrag im Inland wird persönlich bei der Niederlassungsbehörde des beabsichtigten Wohnsitzes gestellt — der Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten dem Magistrat, in Wien der MA 35, in Graz dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei quotenpflichtigen Anträgen in Niederösterreich dem Amt der Landesregierung; manche Behörden bieten einen Termin an oder verlangen ihn.
- BMI, Passbild-Kriterien (Stand 2. April 2026): Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein; der Kopf (Kinn bis Scheitel) ca. 2/3 des Bildes, aber nicht höher als 36 mm; der Augenabstand mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm); der Kopf zentriert; nicht älter als 6 Monate; nicht verzerrt oder spiegelverkehrt; das Gesicht scharf, kontrastreich und klar; glänzendes glattes Papier ohne Oberflächenstruktur, ohne Kratzer, Flecken, Stempelabdrücke oder Knickspuren; natürliche Farben; ein einfarbig heller Hintergrund, idealerweise grau, ohne Muster und Schatten; nur die Person im Bild; gleichmäßige Ausleuchtung; ein neutraler Ausdruck, der Mund geschlossen, frontal, keine klassische Portraitpose; die Augen geöffnet und deutlich sichtbar; keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen; Kopfbedeckung nur aus religiösen oder medizinischen Gründen, wobei das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar ist; Schwarz-Weiß-Fotos können für den Aufenthaltstitel nicht verwendet werden.
Fragen, die vor dem Zuschneiden aufkommen
Österreich: Welche Größe braucht ein Foto für Aufenthaltstitel?
35 × 45 mm. 67–80% der Bildhöhe.
Wie viele Pixel sind 35 × 45 mm im Druck?
413 × 531 px (300 dpi) · 827 × 1063 px (600 dpi).
Wie viel vom Bild darf der Kopf einnehmen?
67–80% der Bildhöhe. 30–36 mm Kinn bis Scheitel.
Welchen Hintergrund verlangt dieses Dokument?
Aktuelles Foto (max. 6 Monate alt), einfarbiger Hintergrund ohne Schatten.
Was lässt sich hier nicht kostenlos korrigieren?
Harte Schatten und ungleichmäßiges Licht im Gesicht. Ein Lächeln, hochgezogene Brauen oder ein halb offener Mund. Zuschneiden lässt das Gesicht, wie es ist. Kleidung und Haltung. Schultern außerhalb des Bildes, Oberkörper von der Kamera weggedreht. Das übernimmt die KI — mit demselben Foto, das Ergebnis siehst du vor dem Bezahlen.
Wie viele Bilder passen auf ein 10×15-cm-Blatt?
4 × 2 Bilder passen auf ein 10×15-cm-Blatt — 8 Abzüge aus einem Druck.

