Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Österreich · AufenthaltstitelAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
67–80 % der Bildhöhe (30–36 mm)
Hintergrund
Einfarbig
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleBundesministerium für Inneres (BMI) und Portal oesterreich.gv.at
Geprüft
Kurzantwort: Aufenthaltstitel — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Aktuelles Foto (max. 6 Monate alt), einfarbiger Hintergrund ohne Schatten. Der Kopf nimmt 67–80% der Bildhöhe ein (30–36 mm Kinn bis Scheitel). Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
Aufenthaltstitel Österreich: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Österreich: Was Sie wissen sollten
Die Seite zum Aufenthaltstitel schreibt die Größe als 45 × 35 mm (Höhe × Breite) und begrenzt das Alter auf «ein halbes Jahr»; die BMI-Kriterien nennen dasselbe Foto 35 mm breit und 45 mm hoch.
Schwarz-Weiß-Fotos werden für den Aufenthaltstitel nicht akzeptiert, und ein Erstantrag wird persönlich gestellt — im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde vor der Einreise oder im Inland bei der Niederlassungsbehörde.
Der Aufenthaltstitel wird innerhalb von sechs Monaten persönlich abgeholt, und die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
So wird das Foto geprüft (Aufenthaltstitel)
Für einen österreichischen Aufenthaltstitel verlangt die Niederlassungsbehörde «ein Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)» neben einem gültigen Reisedokument, dem Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft, einer alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung und dem Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts — die Antragsgebühr beträgt 218 Euro. Das Foto muss den Passbild-Kriterien des BMI entsprechen: 35 mm breit und 45 mm hoch, in Farbe — «Schwarz/Weiß Fotos können für den Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel nicht verwendet werden», der Kopf von der Kinnspitze bis zum Scheitel etwa zwei Drittel des Bildes und höchstens 36 mm, der Augenabstand mindestens 8 mm, der Kopf zentriert, ein einfarbig heller Hintergrund — idealerweise grau, mittelgrau bei hellen, hellgrau bei dunklen Haaren — ohne Muster und Schatten, ein neutraler Ausdruck, der Mund geschlossen, frontal, Blick direkt in die Kamera, die Augen nicht durch Haare verdeckt, keine Sonnenbrillen oder getönten Gläser, keine Kopfbedeckung außer aus religiösen oder medizinischen Gründen, wobei das Gesicht von der Kinnkante bis zur Stirn sichtbar bleibt, gedruckt auf glänzendem glattem Papier ohne Oberflächenstruktur, Kratzer oder Knickspuren.
Weiterlesen
Ein Erstantrag wird im Ausland persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (BMEIA) vor der Einreise gestellt — sie leitet ihn an die Niederlassungsbehörde weiter — oder im Inland persönlich bei der Niederlassungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die MA 35), wobei manche Behörden einen Termin verlangen; der Aufenthaltstitel wird innerhalb von sechs Monaten persönlich abgeholt.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Österreich, Aufenthaltstitel)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Österreich Aufenthaltstitel-Anträge.
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Typische Ablehnungsgründe nach den Regeln, die Bundesministerium für Inneres (BMI) und Portal oesterreich.gv.at veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Ein Schwarz-Weiß-Foto, ein Foto, das älter als ein halbes Jahr ist, oder eines, das nicht 35 × 45 mm misst
Ein Farbfoto im Format 35 × 45 mm aus den letzten sechs Monaten.
Ein Kopf, der höher als 36 mm ist, ein Augenabstand unter 8 mm, ein nicht zentrierter Kopf, ein spiegelverkehrtes oder verzerrtes Bild
Kopf etwa zwei Drittel des Bildes und höchstens 36 mm, Augenabstand mindestens 8 mm, zentriert, keine Spiegelung.
Ein Hintergrund mit Muster oder Schatten, kein Kontrast zu Gesicht und Haaren, eine zweite Person im Bild
Ein einfarbig heller Hintergrund, idealerweise grau, nur die Person im Bild.
Eine Pose im Halbprofil, ein offener Mund, Haare vor den Augen, Reflexionen auf Brillengläsern, getönte Gläser, Sonnenbrillen, eine Kopfbedeckung ohne religiösen oder medizinischen Grund
Frontal, neutral, Mund geschlossen, Augen geöffnet und klar erkennbar, klare Gläser ohne Reflexion, keine Kopfbedeckung außer wenn erforderlich.
So machen Sie ein korrektes Foto (Aufenthaltstitel)
Hintergrund und Licht
Hintergrund: einfarbig
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 67–80 % der Bildhöhe (30–36 mm)
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
10 × 15 cm — 8 (4 × 2)A4 · 21 × 29,7 cm — 36 (6 × 6)
10 × 15 cm
8(4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm
36(6 × 6)
Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.
Wo Sie Ihren Antrag einreichen (Aufenthaltstitel)
Ein österreichischer Aufenthaltstitel wird persönlich beantragt — im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (BMEIA) vor der Einreise oder im Inland bei der Niederlassungsbehörde des beabsichtigten Wohnsitzes — mit einem Farbfoto, das nicht älter als ein halbes Jahr ist, und den weiteren Unterlagen; der Aufenthaltstitel wird persönlich abgeholt.
Niederlassungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, in Wien die MA 35) oder österreichische Vertretungsbehörde im Auslandpersönlich; manche Behörden verlangen einen Termin
oesterreich.gv.at — Aufenthaltstitel; die Niederlassungsbehörde Ihres beabsichtigten Wohnsitzes
Bearbeitungszeit
Siehe Ihre Niederlassungsbehörde; der Aufenthaltstitel wird innerhalb von sechs Monaten abgeholt
Kosten
Antragsgebühr 218 Euro
Ein Farbfoto 35 × 45 mm, nicht älter als ein halbes Jahr; kein Schwarz-Weiß.
oesterreich.gv.at, Niederlassungsbewilligung (Stand 5. August 2026), erforderliche Unterlagen: ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass); ein Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm); Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft, etwa Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise; Nachweis über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz; Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts — Nachweise über soziale Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, sind nicht geeignet; im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden; die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
Dieselbe Seite, der Ablauf: Ein Erstantrag wird persönlich und vor der Einreise im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (BMEIA) gestellt, die ihn prüft und an die Niederlassungsbehörde weiterleitet; sind die Voraussetzungen erfüllt, teilt die Behörde dies der Vertretungsbehörde mit, die gegebenenfalls ein Visum erteilt; das Einreisevisum muss innerhalb von drei Monaten ab der Mitteilung beantragt und der Aufenthaltstitel innerhalb weiterer drei Monate (insgesamt sechs Monate) persönlich bei der Inlandsbehörde abgeholt werden; ein Antrag im Inland wird persönlich bei der Niederlassungsbehörde des beabsichtigten Wohnsitzes gestellt — der Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten dem Magistrat, in Wien der MA 35, in Graz dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei quotenpflichtigen Anträgen in Niederösterreich dem Amt der Landesregierung; manche Behörden bieten einen Termin an oder verlangen ihn.
BMI, Passbild-Kriterien (Stand 2. April 2026): Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein; der Kopf (Kinn bis Scheitel) ca. 2/3 des Bildes, aber nicht höher als 36 mm; der Augenabstand mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm); der Kopf zentriert; nicht älter als 6 Monate; nicht verzerrt oder spiegelverkehrt; das Gesicht scharf, kontrastreich und klar; glänzendes glattes Papier ohne Oberflächenstruktur, ohne Kratzer, Flecken, Stempelabdrücke oder Knickspuren; natürliche Farben; ein einfarbig heller Hintergrund, idealerweise grau, ohne Muster und Schatten; nur die Person im Bild; gleichmäßige Ausleuchtung; ein neutraler Ausdruck, der Mund geschlossen, frontal, keine klassische Portraitpose; die Augen geöffnet und deutlich sichtbar; keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen; Kopfbedeckung nur aus religiösen oder medizinischen Gründen, wobei das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar ist; Schwarz-Weiß-Fotos können für den Aufenthaltstitel nicht verwendet werden.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ein Farbfoto, nicht älter als ein halbes Jahr, 35 × 45 mm, der Kopf etwa zwei Drittel des Bildes und höchstens 36 mm, Augenabstand mindestens 8 mm, ein einfarbig heller Hintergrund (idealerweise grau) ohne Muster und Schatten, neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund, frontal; Schwarz-Weiß ist nicht erlaubt.
Das Portal schreibt 45 × 35 mm (Höhe × Breite); die BMI-Kriterien nennen 35 mm Breite und 45 mm Höhe, der Kopf höchstens 36 mm.
Nein: Das BMI sagt, dass Schwarz-Weiß-Fotos für den Reisepass, den Personalausweis und den Aufenthaltstitel nicht verwendet werden können.
Die Antragsgebühr beträgt 218 Euro laut der Seite zur Niederlassungsbewilligung auf oesterreich.gv.at.
Aufenthaltstitel (Österreich): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 67–80% der Bildhöhe ein.
Meist höchstens sechs Monate alt; manche Migrationsbehörden verlangen ein neueres. Machen Sie ein neues Foto, auf dem Sie so aussehen wie am Tag der Antragstellung.
Aktuelles Foto (max. 6 Monate alt), einfarbiger Hintergrund ohne Schatten. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Nur wenn Maße und Regeln übereinstimmen und das Foto noch aktuell ist. Sonst machen Sie ein neues: Aus einem Selfie lassen sich Fotos für beide Dokumente erstellen.
Machen Sie ein neues Foto: Es soll zeigen, wie Sie jetzt aussehen — Frisur, Bart, Brille.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid der Migrationsbehörde.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card, Reiseausweis für Flüchtlinge.