Foto für Österreich Nationales Visum (Typ D) 35 × 45 mm
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Kurzantwort: Nationales Visum (Typ D) — Foto-Format: 35 × 45 mm mit einfarbiger hintergrund ohne schatten gemäß den offiziellen österreichischen passbildkriterien. Der Kopf nimmt 71–80% der Bildhöhe ein (32–36 mm Kinn bis Scheitel). Neutraler Gesichtsausdruck, see glasses rule. Zuletzt geprüft .
So wird das Foto geprüft (Nationales Visum (Typ D))
Fotos für das österreichische Nationalvisum D (Langzeitaufenthalt, >90 Tage) folgen demselben Standard des **BMI (Bundesministerium für Inneres) / oesterreich.gv.at** wie beim österreichischen Passfoto: 35×45 mm mit Kopfhöhe 31,5-36 mm von Kinn bis Scheitel, ICAO 9303-konform, einfarbiger gleichmäßig beleuchteter Hintergrund, Foto nicht älter als 6 Monate. Das Nationalvisum D wird für Arbeit, Studium und Anträge auf die Rot-Weiß-Rot-Karte verwendet. Die Fotos werden in der Regel bei der österreichischen Botschaft/dem Konsulat oder beim VFS-Zentrum eingereicht; biometrische Daten können vor Ort während des Antrags erfasst werden.
The Austrian visa application page requires a passport photo in portrait format 35 × 45 mm.
The photo must follow the official Passbildkriterien.
BMI criteria say the photo must be in colour and not older than 6 months.
The head should occupy about two thirds of the image and must not be higher than 36 mm; eye distance must be at least 8 mm.
The face must be evenly lit and sharp, with a neutral expression, closed mouth and a plain light background.
Welches Foto akzeptiert wird (Österreich, Nationales Visum (Typ D))
Ein konformes Beispiel neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Österreich Nationales Visum (Typ D)-Anträge. Die endgültige Entscheidung trifft stets oesterreich.gv.at / BMI, aber diese Unterschiede sind es meistens, die darüber entscheiden, ob ein Dokumentenfoto angenommen wird.
Schatten im HintergrundÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
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Lächeln / geöffneter MundÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
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Brille mit SpiegelungÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
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Haare im GesichtÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
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Blick zur SeiteÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
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Kopf geneigtÖsterreich Nationales Visum (Typ D): Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Aktuelles ProfilFormat: 35 × 45 mmKopf: 71–80%Hintergrund: Einfarbiger Hintergrund ohne Schatten gemäß den offiziellen österreichischen Passbildkriterien.
Foto vorbereiten (Nationales Visum (Typ D))
Laden Sie ein Porträt hoch — das Tool schneidet zu, entfernt den Hintergrund und prüft die Konformität nach der Regel 35 × 45 mm automatisch.
So machen Sie ein korrektes Foto (Nationales Visum (Typ D))
Hintergrund vorbereiten
Stellen Sie sich 1–2 Meter von einer einfarbigen, hellen Wand entfernt auf — entspricht der Vorgabe: Einfarbiger Hintergrund ohne Schatten gemäß den offiziellen österreichischen Passbildkriterien. Der Abstand verhindert Schatten an der Wand hinter Ihnen. Die automatisierte Vorprüfung der Konsulate lehnt Fotos mit gemusterten Tapeten oder jeglichem Farbverlauf im Hintergrund ab.
Beleuchtung
Wenden Sie sich tagsüber einem großen Fenster zu. Gleichmäßiges frontales Licht verhindert Schatten unter dem Augenbrauenwulst und neben der Nase — zwei der häufigsten Ablehnungsgründe bei konsularischen Visumanträgen.
Kopfposition
Schauen Sie geradeaus in die Kamera. Halten Sie den Kopf waagerecht und zentriert im Bild. Schon eine Neigung von 3–5° wird von der konsularischen ICAO-Ausrichtungsprüfung erkannt, bevor ein menschlicher Prüfer den Antrag sieht.
Position der Schultern
Beide Schultern frontal zur Kamera. Visumfotos werden biometrisch gegen denselben Referenzstandard wie Pässe geprüft — gedrehte Schultern verschieben den wahrgenommenen Gesichtsmittelpunkt.
Brille
Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen Bei Visumfotos ist die konsularische Vorprüfung besonders streng bei Brillenreflexen. Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Brille tragen müssen, dokumentieren Sie dies in Ihrem Antrag.
Gesichtsausdruck
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen vollständig geöffnet und direkt ins Objektiv blickend. Kein Lächeln, keine hochgezogenen Augenbrauen, keine geöffneten Lippen. Der Ausdruck soll dem einer offiziellen Aufnahme entsprechen, nicht einem freundlichen Porträt.
Kleidung
Satte einfarbige Töne wirken vor hellem Hintergrund am saubersten. Vermeiden Sie weiße Oberteile (sie verschmelzen mit dem Hintergrund), Uniformen, religiöse Kopfbedeckungen außer bei dauerhafter und dokumentierter Begründung sowie auffälligen Schmuck nahe Gesicht oder Hals.
Letzte Prüfung vor dem Upload
Überprüfen Sie, dass die Foto-Abmessungen 35 × 45 mm entsprechen, der Kopf 71–80% der Höhe einnimmt, beide Augen klar sichtbar sind und der Hintergrund der obigen Regel entspricht. Das Werkzeug erkennt die meisten Probleme automatisch, doch eine manuelle Prüfung verhindert Überraschungen.
Ablehnungscodes der Behörde
oesterreich.gv.at / BMI veröffentlicht die folgenden Ablehnungscodes. Wenn Sie den genauen Code aus dem Bescheid kennen, wissen Sie genau, was Sie bei der Neuaufnahme korrigieren müssen.
Code
Grund
Lösung
Kopfhöhe außerhalb von 31,5-36 mm
Neuaufnahme im korrekten Abstand
Dunkle Gläser oder starke Reflexionen auf der Brille
Neuaufnahme ohne Brille
Hintergrund uneinheitlich oder beschattet
Neuaufnahme bei gleichmäßiger Beleuchtung
Foto älter als 6 Monate
Neuaufnahme
Besonderheiten des Landes: Österreich
Gleiche Spezifikation wie beim österreichischen Passfoto: 35×45 mm, Kopf 31,5-36 mm (etwas enger als 32-36)
Verwendung für Langzeitaufenthalt (>90 Tage): Arbeit, Studium, Rot-Weiß-Rot-Karte
Häufigste Ablehnungsgründe für Fotos (Nationales Visum (Typ D))
Erforderlich: Einfarbiger Hintergrund ohne Schatten gemäß den offiziellen österreichischen Passbildkriterien. Konsularische Vorprüfsysteme sind beim Hintergrund streng — schon geringe Textur, ein Farbverlauf oder ein nicht-weißer Ton sind Grund für eine sofortige Ablehnung, bevor ein Sachbearbeiter den Antrag überhaupt sieht.
Visastellen verlangen üblicherweise Fotos, die innerhalb der letzten drei bis sechs Monate aufgenommen wurden. Wiederverwendete Passfotos sind eine häufige Ablehnungsursache, insbesondere bei Erstanträgen.
Jeder Visumtyp hat eigene Maße. Ein Foto in Passgröße für ein Visum einzureichen, das andere Proportionen verlangt, ist ein Ablehnungsgrund. Prüfen Sie, dass die Spezifikationstabelle oben der Visakategorie entspricht, für die Sie den Antrag stellen.
Das Gesicht muss horizontal und vertikal zentriert sein und der Kopf gerade. Automatisierte konsularische Systeme melden Kopfneigungen über 3–5 Grad bereits vor der manuellen Prüfung.
Brillenreflexe, Haare über dem Auge, eine Kopfbedeckung, die den Gesichtsumriss verdeckt (außer bei dokumentierter religiöser Ausnahme) oder jegliches Accessoire am Gesicht werden von der automatischen Vorprüfung abgelehnt.
Lächeln, hochgezogene Augenbrauen, leicht geöffnete Lippen oder sichtbare Zähne führen zur Ablehnung. Konsularische Fotos verwenden denselben biometrischen Standard wie Pässe — neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
Bei Einreichung eines physischen Fotos führen schlechter Heimdruck, glänzendes statt mattes Papier, Tintenstreifen oder Fingerabdrücke an den Rändern zu einer manuellen Ablehnung bei der Einreichung im Konsulat.
Das Foto für Nationales Visum (Typ D) (Österreich) muss 35 × 45 mm sein. Der Kopf muss 71–80% der Bildhöhe einnehmen. Viele Konsulate verlangen außerdem eine bestimmte digitale Dateigröße — die vollständigen Angaben finden Sie in der Spezifikationstabelle oben.
Einfarbiger Hintergrund ohne Schatten gemäß den offiziellen österreichischen Passbildkriterien. Der Hintergrund muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein, ohne Schattenverläufe, insbesondere rund um den Kopf. Die automatisierte Vorprüfung der Konsulate lehnt Fotos mit jeglicher Wandtextur oder von Weiß abweichendem Farbton bereits ab, bevor sie ein menschlicher Prüfer zu sehen bekommt.
Visumbehörden verlangen üblicherweise, dass das Foto innerhalb der letzten drei bis sechs Monate aufgenommen wurde. Das Einreichen eines älteren Fotos — selbst wenn es Ihrem aktuellen Aussehen ähnelt — ist eine häufige Ursache für eine sofortige konsularische Ablehnung.
Nicht immer. Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Transitvisa schreiben mitunter abweichende Abmessungen oder Hintergrundregeln vor. Verwenden Sie das exakte Profil für Ihre konkrete Visumart, anstatt anzunehmen, dass ein Foto für alle Visumanträge von Österreich passt.
Anfas.Pro gewährt innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, wenn das Foto Grund der Ablehnung ist und Sie den konsularischen Ablehnungsbescheid vorlegen. Die Rückerstattung umfasst die Download-Gebühr von 4,99 €. Wir empfehlen, die konsularische Bescheinigung mit der Ablehnungsbegründung als Nachweis aufzubewahren.
Augen müssen vollständig sichtbar sein; keine getönten Gläser oder starken Reflexionen. Die automatisierten Konsulatsprüfungen erkennen Brillenreflexe auch dann, wenn sie für das menschliche Auge nicht sichtbar sind. Die Brille vollständig abzunehmen ist die sicherste Wahl, sofern in Ihrem Visumantrag keine medizinische Ausnahme dokumentiert ist.
Anfas.Pro ist ein unabhängiges Tool und steht in keiner Verbindung zu staatlichen Behörden. Die endgültige Entscheidung, ein Dokumentenfoto anzunehmen oder abzulehnen, liegt ausschließlich bei der ausstellenden Behörde. Anforderungen ändern sich — prüfen Sie vor der Einreichung stets das offizielle Behördenportal.