Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Europa Schengen · EU Blue CardAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleEuropäische Union / Schengen-Behörden
Geprüft
Kurzantwort: EU Blue Card — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .
EU Blue Card Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Europa Schengen: Was Sie wissen sollten
EU Blue Card in 25 Mitgliedstaaten verfügbar (DK + IE nehmen nicht teil)
Hochqualifizierte Arbeitnehmer mit Mindestgehaltsschwelle des 1,5-fachen Durchschnitts
Gleicher biometrischer Standard wie für EU-Aufenthaltstitel
Ausstellung durch jeden Mitgliedstaat — harmonisierter Foto-Workflow
So wird das Foto geprüft (EU Blue Card)
Fotos für die EU Blue Card folgen dem biometrischen Standard für EU-Aufenthaltstitel (Verordnung 1030/2002 in geänderter Fassung). Gängiges Format: 35×45 mm, Kopfhöhe 32-36 mm, ICAO-9303-konform, biometrische Chipkarte.
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Die EU Blue Card ist der EU-weite Arbeits- und Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige — die Mindestgehaltsschwelle liegt typischerweise beim 1,5-fachen des Durchschnitts des Mitgliedstaats. Verfügbar in 25 EU-Mitgliedstaaten (Dänemark und Irland nehmen nicht teil).
Jeder Mitgliedstaat stellt seine eigene EU Blue Card nach dem harmonisierten Foto- und Biometrie-Workflow aus.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, EU Blue Card)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen EU Blue Card-Anträge.
Akzeptiert
Konformes Beispiel: Europa Schengen, EU Blue Card (35 × 45 mm)
Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, EU Blue Card
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Europäische Union / Schengen-Behörden veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Foto nicht im EU-Standard 35×45 mm
Neudruck im EU-Format für Aufenthaltstitel
Kopf außerhalb von 32-36 mm
Neu aufnehmen im korrekten Abstand
Hintergrund nicht einheitlich
Neu aufnehmen vor dem vom Mitgliedstaat bevorzugten Hintergrund
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 70–80 % der Bildhöhe
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass nur EU-Mitgliedstaaten eine EU Blue Card ausstellen können.
Die Seite zur EU Blue Card verweist Antragsteller für das länderspezifische Verfahren auf die amtlichen Links der nationalen Behörden.
Zu den zentralen Voraussetzungen für die Blue Card zählt die Kommission ein gültiges Reisedokument.
Soweit erforderlich, muss der Antragsteller zusätzlich ein Visum, einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt vorlegen.
Die Seite zur EU Blue Card veröffentlicht keine gemeinsame Tabelle der Fotoformate.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
EU Blue Card (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein.
Ja, wenn es höchstens sechs Monate alt ist und die Maß- und Hintergrundregeln der Arbeitserlaubnis erfüllt. Sonst machen Sie ein neues.
Heller einfarbiger Hintergrund. Eine glatte, gleichmäßig beleuchtete Wand ohne Schatten und Muster reicht — die vorgeschriebene Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Die meisten Behörden akzeptieren Fotos, die höchstens sechs Monate alt sind. Es sollte zeigen, wie Sie jetzt aussehen.
Nein. Tragen Sie normale Kleidung: keine Uniform, kein Tarnmuster, nichts, was Hals oder Schultern verdeckt. Eine religiöse Kopfbedeckung ist meist erlaubt, wenn das Gesicht ganz frei bleibt.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Aufenthaltskarte, EU-Personalausweis, EU-Reisepass, Nationales Visum (Typ D), Schengen-Visum.