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EU-Personalausweis Europa Schengen: Passbild 35 × 45 mm

Kopf 70–80 %

Muster

Kostenlos: Zuschnitt, neuer Hintergrund, Prüfung

Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt

Europa Schengen · EU-PersonalausweisAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
70–80 % der Bildhöhe
Hintergrund
Einfarbig hell
Brille
Nur klare Gläser, keine Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen

QuelleEuropäische Union / Schengen-Behörden

Geprüft

Kurzantwort: EU-Personalausweis — empfohlenes Foto-Format: 35 × 45 mm. Heller einfarbiger Hintergrund. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Neutraler Gesichtsausdruck, nur klare Gläser, keine Reflexe. Zuletzt geprüft .

Anforderungen

Foto-Anforderungen

Format35 × 45 mm
Kopfhöhe70–80% der Bildhöhe
HintergrundHeller einfarbiger Hintergrund.
HaltungFrontalansicht, Kopf mittig, ohne Neigung.
GesichtsausdruckNeutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen.
BrilleKeine Tönung oder Reflexionen; Augen müssen vollständig sichtbar sein. Alle Regeln ansehen →
BeleuchtungKeine Schatten auf Gesicht oder Hintergrund.
KopfbedeckungNur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein.
BekleidungNeutrale Kleidung, ohne überflüssige Accessoires.
DateiformatJPEG · sRGB / 24 Bit

EU-Personalausweis Europa Schengen: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln

Millimeter35 × 45 mm
Zentimeter3,5 × 4,5 cm
Zoll1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi827 × 1063 px

Europa Schengen: Was Sie wissen sollten

  • Verordnung 2019/1157 (August 2021): obligatorischer biometrischer Chip für neue EU-Personalausweise
  • Ältere nicht-biometrische Karten bis zum Ablauf gültig (spätestens August 2031)
  • Variationen der Mitgliedstaaten: ES einzigartig 26×32 mm, andere 35×45
  • Gültig als EU/EWR/Schengen-Reisedokument

So wird das Foto geprüft (EU-Personalausweis)

Nationale EU-Personalausweise folgen dem harmonisierten Biometriestandard für EU-Personalausweise (Verordnung 2019/1157, in Kraft seit August 2021). Alle neuen EU-Personalausweise müssen einen biometrischen Chip mit Foto und Fingerabdrücken, eine maschinenlesbare Zone und das ICAO-9303-Fotoformat enthalten: 35×45 mm, Kopfhöhe 32-36 mm.

Weiterlesen

Der Hintergrund variiert je nach Mitgliedstaat (DE/AT hellgrau, BE flexibel, IT hellgrau, ES streng reinweiß bei 26×32 mm einzigartig). Ältere nicht-biometrische EU-Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig (spätestens bis August 2031). Gültig als EU-Reisedokument innerhalb der EU/des EWR/des Schengen-Raums.

Beispiele und Fehler

Welches Foto akzeptiert wird (Europa Schengen, EU-Personalausweis)

Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Europa Schengen EU-Personalausweis-Anträge.

Akzeptiert Beispiel für ein passendes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis (35 × 45 mm)

Konformes Beispiel: Europa Schengen, EU-Personalausweis (35 × 45 mm)

  • Gesicht zentriert, Blick direkt in die Linse
  • Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
  • Keine Brille, keine Haare im Gesicht

6 häufigste Ablehnungsgründe: Europa Schengen, EU-Personalausweis

Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Schatten im Hintergrund
Schatten im Hintergrund Schatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Lächeln / geöffneter Mund
Lächeln / geöffneter Mund Sichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Brille mit Spiegelung
Brille mit Spiegelung Brille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Haare im Gesicht
Haare im Gesicht Lose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Blick zur Seite
Blick zur Seite Augen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Beispiel für ein abgelehntes Foto, Europa Schengen EU-Personalausweis: Kopf geneigt
Kopf geneigt Kopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist

Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist

Häufige Gründe, warum ein Dokumentenfoto abgelehnt wird – abgeglichen mit den Anforderungen, die Europäische Union / Schengen-Behörden veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.

GrundLösung
Foto nicht 35×45 mm (außer ES 26×32) Neudruck im Format des jeweiligen Mitgliedstaats
Kopf außerhalb von 32-36 mm Neu aufnehmen im korrekten Abstand
Hintergrund nicht mitgliedstaatsspezifisch Neu aufnehmen nach lokaler Spezifikation

So gelingt das Foto

So machen Sie ein korrektes Foto (EU-Personalausweis)

Hintergrund und Licht

Hintergrund: einfarbig hell

Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.

Bildausschnitt

Kopf: 70–80 % der Bildhöhe

Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.

Brille

Nur klare Gläser, keine Reflexe

Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.

Ausdruck und Blick

Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen

Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.

Ausführlich in der Anleitung: Passfoto zu Hause →

Foto hier ablegenFoto auswählen

Foto vorbereiten (EU-Personalausweis)

Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.

  • Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
  • Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
  • Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.

Druck und Abgabe

10 × 15 cm8 (4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm36 (6 × 6)

Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.

Lokaler Antragsweg

BehördeEuropäische Union / Schengen-Behörden
QuelleVerordnung (EU) 2025/1208 des Rates
Geprüft
Was die Quelle bestätigt
  • Die Verordnung (EU) 2025/1208 des Rates ist der geltende EU-Rechtsakt zur Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten im Rahmen der Freizügigkeit.
  • Die Verordnung beschreibt Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten, die der zuverlässigen Identifizierung und Authentifizierung dienen.
  • Bei der Prüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität des Inhabers sollen die Mitgliedstaaten in erster Linie das Gesichtsbild abgleichen.
  • Für die Spezifikationen maschinenlesbarer Reisedokumente verweist die Verordnung auf das ICAO-Dokument 9303.
  • Der EU-Rechtsakt legt kein einheitliches Fotoformat für alle nationalen Personalausweise fest.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

EU-Personalausweis (Europa Schengen): Empfohlen wird ein Foto im Format 35 × 45 mm. Der Kopf nimmt 70–80% der Bildhöhe ein. Das Foto sollte Sie so zeigen, wie Sie im Alltag aussehen.

Anforderungen abgeglichen mit: Verordnung (EU) 2025/1208 des Rates ·

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