Geld zurück binnen 14 Tagen, falls die Behörde das Foto ablehnt
Schweiz · ReisepassAnforderungen an das Foto
Größe
35 × 45 mm
Kopf
64–76 % der Bildhöhe (29–34 mm)
Hintergrund
Einfarbig neutral
Brille
Brille nur ohne Reflexe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
QuelleBundesamt für Polizei fedpol (Schweizerische Eidgenossenschaft) und ch.ch
Geprüft
Kurzantwort: Reisepass — Passbild-Format: 35 × 45 mm. Einheitlicher neutraler Hintergrund ohne Schatten oder Fremdobjekte. Der Kopf nimmt 64–76% der Bildhöhe ein (29–34 mm Kinn bis Scheitel). Neutraler Gesichtsausdruck, Brille nur ohne Reflexe. Zuletzt geprüft .
Reisepass Schweiz: Größe in mm, cm, Zoll und Pixeln
Millimeter
35 × 45 mm
Zentimeter
3,5 × 4,5 cm
Zoll
1,38 × 1,77″
Pixel bei 300 dpi
413 × 531 px
Pixel bei 600 dpi
827 × 1063 px
Schweiz: Was Sie wissen sollten
Die Regel zur Gesichtsgrösse ist ein in Millimetern gemessenes Band, 29–34 mm vom Kinn bis zur Schädeldecke auf einem 45 mm hohen Bild — etwa 64–76 % der Höhe —, und bei voluminösem Haar geht die Untergrenze von 29 mm der vollständigen Frisur vor: Die Haare dürfen den Rand überschreiten.
Ein freundlicher Gesichtsausdruck ist ausdrücklich erlaubt, solange der Mund geschlossen ist — unter Passfoto-Regeln ungewöhnlich. Der Hintergrund muss nur einfarbig, einheitlich und neutral sein: Die Tafel nennt nicht Weiss.
Das Foto wird gewöhnlich vom Passbüro zusammen mit den biometrischen Daten aufgenommen, sodass viele Antragstellende keines mitbringen; einige Kantone akzeptieren ein eigenes Foto oder einen USB-Stick zu eigenen Bedingungen, und für eine bei der Wohngemeinde bestellte Identitätskarte muss ein mitgebrachtes Foto der Tafel exakt entsprechen.
So wird das Foto geprüft (Reisepass)
Das Schweizer Passfoto ist auf einer Mustertafel von fedpol, dem Bundesamt für Polizei, festgelegt: ein Bild von 35 × 45 mm ohne Rand, auf dem das Gesicht 29–34 mm vom Kinn bis zum Scheitel misst (bei Kindern unter 11 Jahren mindestens 23 mm), nicht älter als ein Jahr, vor einem einfarbigen, einheitlichen und neutralen Hintergrund ohne Schatten und mit klarer Trennung zwischen Hintergrund und Kopf. Der Ausdruck ist neutral, der Mund geschlossen — ein freundlicher Gesichtsausdruck ist ausdrücklich erlaubt —, beide Augen sind offen, auf gleicher Höhe und gut sichtbar, der Kopf gerade, die Nase auf der senkrechten Mittellinie, die Schultern gerade.
Weiterlesen
Brillen sind nur erlaubt, wenn das Gestell die Augen nicht verdeckt und die Gläser nicht spiegeln; getönte Gläser und Sonnenbrillen sind nicht erlaubt. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, außer aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen; dann muss das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz sichtbar sein.
Das Foto muss auf glattem, nicht strukturiertem Fotopapier sein, ohne Knicke, ohne abgerundete Ecken und ohne sichtbare Pixelstruktur. In der Praxis wird das Bild laut ch.ch meist im Passbüro zusammen mit den übrigen biometrischen Daten aufgenommen; einige Kantone erlauben aber ein eigenes Foto.
Beispiele und Fehler
Welches Foto akzeptiert wird (Schweiz, Reisepass)
Ein Foto, das angenommen wird, neben den sechs häufigsten Ablehnungsgründen für Schweiz Reisepass-Anträge.
Einfarbiger Hintergrund — keine Schatten, Muster oder Strukturen
Neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet, Mund geschlossen
Keine Brille, keine Haare im Gesicht
6 häufigste Ablehnungsgründe: Schweiz, Reisepass
Schatten im HintergrundSchatten an der Wand hinter dem Kopf oder Hintergrund mit sichtbarem Muster bzw. Verlauf
Lächeln / geöffneter MundSichtbares Lächeln mit Zähnen oder geöffneter Mund statt eines neutralen Ausdrucks
Brille mit SpiegelungBrille mit deutlich sichtbarer Lichtreflexion, die einen Teil des Auges verdeckt
Haare im GesichtLose Haarsträhnen verdecken Augen, Augenbrauen oder einen Teil des Gesichts
Blick zur SeiteAugen blicken zur Seite statt direkt in die Kameralinse
Kopf geneigtKopf so geneigt, dass die Augenlinie nicht mehr waagerecht ist
Typische Ablehnungsgründe und was zu tun ist
Typische Ablehnungsgründe nach den Regeln, die Bundesamt für Polizei fedpol (Schweizerische Eidgenossenschaft) und ch.ch veröffentlicht: was falsch ist und wie es zu korrigieren ist.
Grund
Lösung
Überbelichtung, mangelnder Kontrast, Gesicht zu klein
Gleichmässig kontrastreich ausleuchten und das Gesicht 29–34 mm hoch vom Kinn bis zur Schädeldecke halten.
Offener Mund bzw. nicht neutraler Gesichtsausdruck; Hand im Gesicht; Augen geschlossen; Blick zur Seite; keine Frontalaufnahme
Frontal in die Kamera blicken, Augen offen, Mund geschlossen, nichts vor dem Gesicht.
Brillenrahmen verdeckt Augen, Spiegelung auf Brillengläsern, Haare im Gesicht
Augen frei von Rahmen und Spiegelungen halten oder die Brille abnehmen; Haare zurückbinden.
Kein neutraler Hintergrund, Schatten im Gesicht oder im Hintergrund, zu heller Hintergrund
Vor einem einfarbigen neutralen Hintergrund mit klarem Kontrast zum Kopf und ohne Schatten fotografieren.
Kopfbedeckung, Stirn- oder Haarband; andere Person oder Gegenstand im Bild
Kopfbedeckungen ablegen (Ausnahmen nur aus medizinischen oder religiösen Gründen) und nur eine Person abbilden.
Abgerundete Ecken, Knicke oder Verunreinigungen, sichtbare Pixelstruktur, strukturierte Papieroberfläche
Auf glattem Fotopapier (hochglanz oder halbmatt) drucken, rechtwinklig schneiden und sauber halten.
Den verlangten Hintergrund setzt das Tool ein. Stellen Sie sich einen halben Meter vor eine glatte helle Wand, mit dem Gesicht zum Fenster, und fotografieren Sie ohne Blitz — so fallen keine Schatten auf Gesicht und Wand.
Bildausschnitt
Kopf: 64–76 % der Bildhöhe (29–34 mm)
Kamera auf Augenhöhe, etwa einen Meter entfernt; Kopf und Schultern im Bild. Auf 35 × 45 mm schneidet das Tool selbst zu.
Brille
Brille nur ohne Reflexe
Mit Brille prüfen Sie das Bild: keine Spiegelungen auf den Gläsern, die Augen gut sichtbar.
Ausdruck und Blick
Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Augen offen
Blicken Sie direkt in die Kamera und halten Sie den Kopf gerade; Haare weg von Augen und Augenbrauen.
Ein normales Selfie reicht: Hintergrund, Licht und Bildausschnitt korrigieren wir selbst – nach den Regeln dieses Dokuments. Die Vorschau ist kostenlos.
Kopf geradeHalten Sie das Handy auf Augenhöhe – dann ist der Kopf von selbst gerade.
Gesicht freiHaare zur Seite, damit Augen und Augenbrauen zu sehen sind.
Keine Spiegelungen auf der BrilleStellen Sie sich so hin, dass sich kein Licht in den Gläsern spiegelt.
10 × 15 cm — 8 (4 × 2)A4 · 21 × 29,7 cm — 36 (6 × 6)
10 × 15 cm
8(4 × 2)
A4 · 21 × 29,7 cm
36(6 × 6)
Mit 100% Skalierung, randlos und ohne Seitenanpassung drucken, damit jedes Foto seine exakte Größe behält.
Wo Sie Ihren Antrag einreichen (Reisepass)
Ein Schweizer Pass wird beim kantonalen Passbüro (oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland) beantragt, wo die biometrischen Daten und gewöhnlich das Foto erfasst werden; ein eigenes Foto wird nur in einigen Kantonen unter deren Bedingungen akzeptiert.
Kantonales Passbüro / schweizerische Vertretung im Auslandmit Termin, persönlich
Termin über Ihren Kanton, aufgeführt auf schweizerpass.admin.ch und ch.ch
Bearbeitungszeit
Siehe die Seite Preise, Gültigkeit und Lieferfristen auf schweizerpass.admin.ch
Kosten
Siehe die Preisseite auf schweizerpass.admin.ch
Foto gewöhnlich im Passbüro aufgenommen; einige Kantone akzeptieren ein eigenes Foto oder einen USB-Stick.
fedpol-Mustertafel — Format: «Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)», also ein Bild von 35 × 45 mm ohne Rand; die Gesichtshöhe vom Kinn bis zum Scheitel beträgt mindestens 29 mm und höchstens 34 mm; bei Personen mit vollem Haar darf die Gesichtshöhe 29 mm nicht unterschreiten — das Gesicht in der richtigen Größe zu zeigen ist wichtiger als die ganze Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise über den Rand hinausgehen); bei Kindern unter 11 Jahren beträgt die Gesichtshöhe mindestens 23 mm.
Gleiche Tafel — Alter und Druck: Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein; keine Knicke, Unebenheiten oder Verunreinigungen; keine abgerundeten Ecken; keine sichtbare Pixelstruktur; das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (Hochglanz oder halbmatt) ohne «Perl»- oder «Seidenraster»-Effekt, und es darf nur Papier verwendet werden, das für Fotoabzüge bestimmt ist; Fotos von Personen in Uniform sind nicht gestattet.
Gleiche Tafel — Haltung und Ausdruck: Die Person sitzt gerade vor der Kamera (Schultern gerade) und blickt direkt hinein; der Kopf ist gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt); die Nase liegt auf der markierten senkrechten Mittellinie der Schablone; beide Augen offen, auf gleicher Höhe und gut sichtbar, auch bei Brillenträgern; neutraler Ausdruck, Mund geschlossen («freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!»); keine Hand und kein Gegenstand (zum Beispiel eine Pfeife) im Gesicht; keine andere Person und kein Gegenstand im Bild, auch bei Kindern.
Gleiche Tafel — Brille: Die Augen dürfen nicht vom Gestell verdeckt sein; keine Spiegelungen auf den Gläsern; keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen; für Sehbehinderte sind verdunkelte Gläser erlaubt. Ausleuchtung: scharf und kontrastreich, gleichmäßig ohne Schatten im Gesicht, natürliche Hauttöne, keine Glanzstellen auf der Haut und keine roten Augen.
Gleiche Tafel — Hintergrund und Kopfbedeckung: Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral, ohne Schatten, mit klarer Trennung zwischen Hintergrund und Kopf. Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt (kein Stirnband, kein auffälliges Haarband, keine auf den Kopf geschobene Brille); Ausnahmen nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen, und dann muss das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein, ohne Schatten im Gesicht. Schwarzweiß- und Farbfotos werden akzeptiert; das Foto im Dokument wird schwarzweiß sein.
ch.ch: Die biometrischen Daten (Gesichtsbild, Unterschrift und beim Pass Fingerabdrücke) erfassen die kantonalen Behörden oder die Schweizer Vertretung im Ausland; das Bild wird meist gleichzeitig aufgenommen. In einigen Kantonen dürfen Sie unter genau festgelegten Bedingungen ein eigenes Foto verwenden; einige Kantone akzeptieren auch ein Foto auf einem USB-Stick. Bestellen Sie eine Identitätskarte bei Ihrer Wohngemeinde, muss das mitgebrachte Foto genau den Vorgaben entsprechen. Pässe von Erwachsenen sind 10 Jahre gültig, die von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag 5 Jahre.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
35 × 45 mm ohne Rand, Gesicht 29–34 mm vom Kinn bis zur Schädeldecke, nicht älter als 1 Jahr, einfarbiger einheitlicher neutraler Hintergrund ohne Schatten, neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund (freundlicher Ausdruck erlaubt), beide Augen offen und sichtbar, keine Kopfbedeckung ausser aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen, keine Uniform, auf glattem Fotopapier.
35 × 45 mm ohne Rand, laut fedpol-Mustertafel; das Gesicht muss vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm und höchstens 34 mm messen, bei Kindern unter 11 Jahren mindestens 23 mm.
Ja, leicht: Laut fedpol-Tafel muss der Ausdruck neutral und der Mund geschlossen sein, ein freundlicher Gesichtsausdruck ist aber erlaubt. Ein offener Mund ist ein Ablehnungsgrund.
Ja, wenn das Gestell die Augen nicht verdeckt und die Gläser nicht spiegeln. Getönte Gläser und Sonnenbrillen sind nicht erlaubt, ausser verdunkelten Gläsern bei Sehbehinderten.
Meist nicht: Laut ch.ch erfolgt die Bildaufnahme gewöhnlich gleichzeitig mit den übrigen biometrischen Daten beim kantonalen Passbüro oder der schweizerischen Vertretung im Ausland. Einige Kantone erlauben ein eigenes Foto oder ein Foto auf einem USB-Stick unter eigenen Bedingungen.
Reisepass (Schweiz): Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Der Kopf muss 64–76% der Bildhöhe einnehmen.
Einheitlicher neutraler Hintergrund ohne Schatten oder Fremdobjekte. Hinter Ihnen nur eine glatte Wand: ohne Muster, Schatten und Gegenstände. Jede helle Wand zu Hause genügt — die genaue Hintergrundfarbe setzt das Werkzeug.
Ja. Ein Smartphone und eine helle Wand am Fenster reichen. Die Hauptkamera ist schärfer als die Frontkamera — bitten Sie jemanden, das Foto zu machen, oder nutzen Sie den 3-Sekunden-Selbstauslöser. Das Werkzeug schneidet das Foto auf das richtige Maß zu, gleicht den Hintergrund an und prüft es nach den Regeln des Dokuments.
Die meisten Passbehörden verlangen ein Foto, das höchstens sechs Monate alt ist. Vor allem muss es Ihnen heute ähnlich sehen: Nach neuer Frisur oder neuem Bart machen Sie besser ein neues.
Wir erstatten den vollen Betrag. Schreiben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf mit Ihrer Bestellnummer und dem Ablehnungsbescheid — Einzelheiten stehen auf der Seite zur Erstattung.
35 × 45 mm = 3,5 × 4,5 cm = 1,38 × 1,77 Zoll. Bei 300 dpi sind das 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel.
Nur aus religiösen Gründen; der Gesichtsumriss darf nicht verdeckt sein. Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn und an beiden Seiten vollständig sichtbar sein, ohne Schatten darauf.
Ja. Gleiches Format 35 × 45 mm und gleiche Kopfgröße bei: Führerschein, Nationales Visum (Typ D), Schengen-Visum, Visum.